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Anzeige  einer  unehelichen  Totgeburt  beim  M.  Wr.  56.
Tssegschaftsgerichte  (zu  B.  Vr.  55).

E.-Wr.—  Emskirchen,  den  20.  Juli  1886.

Dom  Standesbeamten
zu  Emskirchen.
An  das
Kal.  Amtsgericht
Markt-Erlbach.
Betreff:
Anzeige  der  Geburt  unehelicher
Kinder  gemäß  Ministerial-Entschließung
  vom  5.  Dezember  1875
Abschnitt  II  Siff.  4.
Die  unverehelichte  Dienstmagd
Anna  Kerschbaum,  wohnhaft  zu
Emskirchen,  Sandstraße  Haus  Ar.  39,
hat  am  19.  Juli  1886  vormittags
½8  Uhr  ein  Kind  weiblichen  Geschlechts
  geboren,  welches  in  der
Geburt  verstorben  ist.

Unter  Bezugnahme  auf  die  nebenbezeichnete
  Ministerial-Entschließ  ng
beehrt  sich  gehorsam  Unterzeichneter
dieses  hiemit  ergebenst  anzuzeigen.

Gehorsam!

Der  Standesbeamte.
N.