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Gemeindliches  Zeugnis  an  Stelle  der  väterlichen  Z.  Nr.  GA.
Einwilligungserklärung.

Beugnis.

Auf  Ansuchen  wird  der  Taglöhnerstochter  Katarina  Erbar,
geboren  am  7.  April  1870  zu  Emskirchen,  bestätigt,  daß  deren
Dater,  der  Taglöhner  Konrad  Erbar  seit  10  Jahren  seine  Familie
böswilligerweise  verlassen  hat,  unbekannten  Aufenthaltes  ist  und
deshalb  gemäß  8  29  des  Oersonenstandsgesetzes  die  zur  Derehelichung
  derselben  mit  dem  Arbeiter  IZgnaz  Wanderer,  geboren
am  15.  Juli  1868,  wohnhaft  in  Brunn,  erforderliche  väterliche
Einwilligung  nicht  erholt  werden  kann.

Emskirchen,  den  15.  Juli  1805.

Der  Bürgermeister.

(Siegel).  N.
Gebühr  14
Geb.-Reg.  Ur.
Verwandsschaftszeugnis.  Z.  W.  65.
Zeugnis.

Zum  Gwecke  der  Derehelichung  wird  hiemit  bezeugt,  daß  der
ledige  Arbeiter  lonas  Wanderer  in  Brunn
zu  seiner  Derlobten  der  ledigen  Katarina  Erbar
S#o  Emskerchen
in  keinem  der  in  8  33  Fiff.  1  mit  4  und  8  37  des  Gesetzes
oom  6.  Februar  1875,  die  Beurkundung  des  Dersonenstandes  und
die  Eheschließung  betr.,  bezeichneten  Derhältnisse  steht.

Brunn,  den  15.  Iuli  1893.

Gemeinde-Verwaltung.
Der  Zürgermeister.
(Siegel).  N.
Gebühr  1  4
Geb.-Reg.  #re.—