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zu  verehelichen  beabsichtige,  und  stellt  die  Bitte,  daß  ihm
nach  vorschriftsmäßiger  Instruktion  seines  Gesuches  das
Verehelichungs-eugnis  durch  das  Ugl.  Bezirksamt
(Magistrat)  VWeustackt  a.  4.  ausgestellt  werden  wolle.
Gur  Erfüllung  der  gesetzlichen  Moraussetzungen  erklärt  derselbe
und  übergibt  folgende  Llachweise:

A.  für  seine  Person:

1.  Machweis,  daß  wegen  der  Militärpflicht  4usmusterungsschein  liegt  an.
der  Derebelichung  kein  Zindernis  entgegensteht.



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Dienstliche  Bewilligung  bei  Beamten.  Hier  nicht  nötig.

5.  Bei  Witwern  Nachweis  über  die  erfolgte  Hier  nicht  nötig.
gesetzliche  Abfindung  der  allenfalls  vorhandenen
  Uinder  aus  der  vorigen  Ehe
und  Angabe  der  Seit  des  Todes  der
früheren  Ehefrau.

4.  Bei  geschiedenen  Hersonen  Nachweis  der  Eier  nicht  nötig.
erfolgten  Ehetrennung  durch  beglaubigte
Abschrift  des  richterlichen  Endurteiles.

5.  Machweis,  daß  dem  Verehelichungs-Dor.  Verwandtschaftseeugnis  Negt  an.
haben  der  8  33  des  Reichsgesetzes  vom
6.  Februar  nicht  entgegensteht.

6.  Nachweis  der  Einwilligung  der  Eltern  Kinwilligungserklärungen  cer
oder  des  Dormundes,  insoferne  der  Auhter  nun  h  4%  imundes
..  .  .-  ie  Sterbeurkunde  über  das
Bräutigam  das  25.  Cebensjahr  noch  nicht  4#eben  des  Paters  liegen  an.
zurückgelegt  hat  (gesondert  beizubringen).

2.  Die  Erklärung  seiner  Heimatgemeinde,  Erklärung  der  Heimatgemeinde
daß  sie  keinen  Einspruch  nach  Art.  36  wird  nachträgusch  beigebracht,
des  Gesetzes  erhebe  und  daß  die  Angaben  Liegt  aun  an.
oben  zu  Fiff.  5  richtig  sind.

8.  Den  etwa  bereits  erfolgten  Anschlag  des  Die  Ferekeltchungsbebanntmack
Gesuchs  in  der  Aufenthaltsgemeinde  der  timses  “  Ar#
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auswärts  wohnenden  Braut.  gLedrach  Lä#en  mutn  an.
9.  Machweis  über  Alter  durch  ein  pfarr-  Parramtliches  Geburtsaeugnis
amtliches  oder  standesamtliches  Geburts.  liegt  an.
zeugnis.