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N.  Mr.  72.

Erkläung.

Don  der  unterzeichneten  Gemeinde-Derwaltung  wird  hiemit
gemäß  Gemeindeverwaltungs-Beschlusses  vom  Heutigen  (Orotokollbuch
  S.  12)  bestätigt,  daß  gegen  die  Derehelichung  des
ledigen  Oeronomen  Johlune  Leornlurd  Kerschbaum

wohnhaft  zu  Ebersback

heimatberechtigt  zu  Hagenbüchoch
mit  der  ledigen  Doroften  Bec#

wohnhaft  zu  Hagenbeschach

heimatberechtigt  zu  Hagenbahach
auf  Grund  des  Art.  36  des  Gesetzes  über  Heimat,  Derehelichung
und  Aufenthalt  vom  16.  April  1868  nach  der  Fassung  der

Allerh.  Deklaration  vom  21.  April  1884  Einsprüche  nicht  erhoben
werden  können.

Nagenbüchack,  den  12.  Jun  1890.

Die  Gemeinde-Verwaltung.
(I.  S.)  N.

(Gebührenfreil!)

WB.  Diese  Erklärung  ist  von  sämtlichen  bei  der  Beschlußfassung  anwesenden
  Verwaltungsmitgliedern  zu  unterzeichnen.