.  W.-.  74.
E.-Wr.  1dden  18.

Don  der
Gemeindeverwaltung

An  die
Genieindeverwaltung

von
Betreff:

Eheschließung  den

Gemäß  Art.  35  Abs.  II  Siff.  2
des  Deimat=  und  Derehelichungsgesetzes
  vom  16.  April  1868  übersende
  ich  anliegenden  Bekanntmachungsentwurf
  mit  dem  höflichen
Ersuchen,  nach  demselben  Bekanntmachung
  zu  erlassen  und  diese  dann
mit  der  Bestätigung  über  etwa
erfolgte  Einspruchserklärungen  versehen
  nach  stattgehabtem  Aushange
wieder  anher  zu  senden.

Die  Gemeindeverwaltung.

Bürgermeister.