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G.  Nr.  28  siehe  nächste  Seite).  7.  Nr.  25.

Pamilienskands-Sengnis.

Don  der  unterfertigten  Gemeindeverwaltung  wird  hiemit  der

Vor-  und  Suname:  Anna  Burbara  Huber,  geb.  Wirth
Stand:  Maurerswiiwe
zum  Zwecke  ihrer  vorhablichen  Verehelichung  bestätigt,  daß  sie
am  I7ten  Juni  1852  geboren,  die  uneheliche  Tochter  der  verstorbenen

  ledigen  Taglöhnerin  Maria  Wirtt  su  Emskirchen

und  der  geborenen
und  in  der  unterfertigten  Gemeinde  beheimatet  ist.

Sugleich  wird  bestätigt,  daß  keine  Einspruchsgründe  nach
Art.  56  Abs.  1  Siff.  [I—7.  des  Gesetzes  vom  16.  April  1868
über  Deimat,  Verehelichung  und  Aufenthalt  nach  der  Abänderung
durch  die  lönigliche  Deklaration  vom  21.  April  1884  bestehen.

Dieselbe  hat  #ioe#  Kinder:

1.  Georg  Huber,  geboren  am  14.  Januar  1872  zu  Emsburchen
2.  KRosiha  Huber,  geboren  am  17.  Jumi  1880  su  Emsbirchen.
Beide  Kinder  behalten  gemadss  Art.  1  4bs.  2  des  Hemat-Vesetzes

  vom  16.  April  1966  die  Hemat  in  der  unterfertigten
Gemence.

Emskirehen,  am  15.  April  1893.

Markt-Gemeindeverwaltung  Emskirchen.
Der  ürgermeister.
(Siegel).  N.
—  M  50  7  Gebühr
—  „  20  „  Sustellung

–  ½
Geb.-Reg.  Nr