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Jamilienstandszengnis  für  eine  ledige  Rraut  —  A.  ↄ8.
mit  außerehelichen  Kindern.

Dieses  Seugnis  lautet  wie  B.  Nr.  77.  Es  sind  jedoch  die
vorhandenen  unehelichen  Kinder  mit  Mamen  und  Geburtstag
aufzuführen  unter  gleichzeitiger  Benennung  der  (bekannten)  außerehelichen
  Däter  derselben  mit  Stand  und  Wohnort.

z.  B.
„Dieselbe  hat  ewei  Kinder:
1.  Johann,  geboren  am  2.  Februar  1800  zu  Fürth,  der  außereheliche  Dater
dieses  Kindes  ist  der  Schreiner  Johann  Hub  zu  Fürth;
2.  Anna,  geboren  am  7.  Juni  l802  zu  Fürth,  der  außereheliche  Dater  dieses
kKindes  ist  unbekannt.“

u.  s.  w.

JFamilienstandszeugnis  für  eine  Witwe  mit  B.  Wr.  86.
ehelichen  und  anßerehelichen  Kindern.

Dieses  Seugnis  lautet  wie  B.  Nr.  70.  Die  Kinder  sind
wie  in  B.  Nr.  78  mit  Namen  und  Geburtstag  aufzuführen  und
für  die  außerehelichen  Kinder  der  Kindsvater  mit  Mamen,  Stand
und  Wohnort  zu  benennen;  auch  ist  über  den  Deimaterwerb  der
-inder  entsprechender  Dermerk  zu  machen.

z.  B.

„Dieselbe  hat  drei  Kinder:
1.  Georg  Wirth,  geboren  am  14.  Jannar  1872  zu  Meustadt  a.  A.,  Dater
dieses  Kindes  ist  der  Schreiner  Andreas  Dorn  in  Meustadt  a.  A.;
2.  Rosina  Kuber,  geboren  am  17.  Juni  1880  zu  Emstlirchen;
5.  Barbara  Wirth,  geboren  am  25.  April  1890  zu  Emskirchen,  Vater  dieses
Kindes  ist  der  Maurer  Friedrich  Reiser  zu  Emskirchen.
Die  Kinder  Georg  und  Barbara  Wirth  folgen  der  Heimat  der  Mutter,
während  Rosina  Huber  die  Heimat  in  der  unterfertigten  Gemeinde  nach
Art.  1  Abs.  2  des  Beimatgesetzes  vom  16.  April  1868  behält.“

u.  s.  w.

Anmerkung:  Georg  und  Barbara  Wirth  sind  uneheliche  Kinder;

ersteres  ist  im  ledigen,  letzteres  im  Witwenstande  geboren.  Rosina  Huber
ist  ein  eheliches  Kind.