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M.  M  S.

Ansprache  des  Stanbesbramfen  bei  Grauungen.

a.  Kurze  Form:

Als  Standesbeamter  der  Semeinde  stelle  ich  an
Sie  die  Frage:

(Name  des  Bräutigams)  ist  es  Ihr  freier  und  ungezwungener
Wille  mit  der  hier  gegenwärtigen  (Name  der  Braut)  die  She
einzugehen  d..  (al)

(Rame  der  Braut)  .  .  ...  ist  es  Ihr  freier  und  ungezwungener
Wille  mit  dem  hier  gegenwärtigen  (Name  des  Bräutigams)  ...  ...
die  Ehe  einzugehen  ?  ..  ..  GCah

Ich  erkläre  Sie  nunmehr  kraft  des  Gesetzes  für  rechtmäßig
verbundene  Eheleute.

b.  Längere  Form:
Sie  beide  erscheinen  vor  mir,  dem  Standesbeamten  für

die  Gemeind  „
Seic-  ..  in  der  Absicht,  auf  Grund  des  Gesetzes  den

ehelichen  Zund  zu  schließen.  Indem  Sie  nun  vor  dem  Standesbeamten
  und  den  beiden  Seugen  die  Erklärung,  sich  zu  ehelichen,
abgeben,  haben  Sie  die  gesetzlichen  Bedingungen  erfüllt  und  die
hier  geschlossene  Ehe  ist  rechtsgiltig,  sie  ist  unauflösbar  und  kann
nur  das  Gesetz  oder  der  Tod  scheiden.

Jch  erinnere  Sie  an  die  Wichtigkeit  Ihres  vorhabenden
Schrittes  und  stelle  an  Sie  die  Frage:

(Rame  des  Bräutigams)  ist  es  Ihr  freier  und  ungezwungener
Wille  mit  der  hier  gegenwärtigen  (Name  der  Braut)  .  .  .  die  Ehe
einzugehen  d..  (al)

(Rame  der  Braut)  ist  es  Ihr  freier  und  ungezwungener
Wille  mit  dem  hier  gegenwärtigen  (Tame  des  Bräutigams)
die  Ehe  einzugehen  .  .  .  .  Gah

Ich  erkläre  Sie  nunmehr  kraft  des  Gesetzes  für  rechtmäßig
verbundene  Eheleute.