Als  Zeugen  waren  zugezogen  und  erschienen:
5.  der  Dienstknecht  Johann  Korn

der  Hersönlichkeit  nach
be  kannt,
fünf  2end  dreissig  Jahre  alt,  wohnhaft  zu  Falkendorf,  Köns9lichen
Bez#ksamts  Hôchstadé  an  der  Aisch
4.  der  Gütter  Johann  Anton  Schonleben

der  Hersönlichkeit  nach
«  dekannt,

drei  und  dreissig  Jahre  alt,  wohnhaft  zu  Brunn

In  Gegenwart  der  Zeugen  richtete  der  Standesbeamte  an  die
Verlobten  einzeln  und  nach  einander  die  Frage:

ob  sie  erklären,  daß  sie  die  Ehe  mit  einander  eingehen  wollen.
Die  Verlobten  beantworteten  diese  Frage  bejahend  und  erfolgte
hierauf  der  Ausspruch  des  Standesbeamten,  daß  er  sie  nunmehr  kraft
des  Gesetzes  für  rechtmäßig  verbundene  Eheleute  erkläre.

Vorgelesen,  genehmigt  und  unkerschrieben:
Andvreas  Schönleben.  .
Maria  Schönleben,  verwitwete  Erbar,  geb.  Bertholdt.
Johann  Korn.
Johann  Anton  Schönleben.

Der  Stondesbeamte.

Die  Uebereinstimmung  mit  dem  Hauptregister  beglaubigt
Emstirchen,  den  25ten  4ugust  1894.
Der  Standesbeamte.

Anmerkung  zu  B.  Nr.  84.
War  die  Mutter  des  Bräutigams  und  der  Braut  verwitwet,  dann
muß  es  heißen:
1.  Sohn  der  Maria  Schönleben,  nun  verwitweten  Bauersfrau  Popp,
wohnhaft  zu  Hagendüchach.
2.  Tochter  der  verstordenen  Margareta  Bertholdt,  zuletzt  ver#otttieten
Maurersfrau  Wirth,  euletet  wohnhaft  zu  Martt-Erlback.