Das  Ableben  eines  ehelichen  Kindes  wird  N.  Wr.  94.
durch  den  Pater  angezeigf.
Tr.  5.  C.

Emsscirchen,  am  2.  Februar  1890.

Dor  dem  unterzeichneten  Standesbeamten  erschien  heute,  der
Dersönlichkeit  nach
–  bekannt,

der  Bierbrauer  Georg  Meyer

wohnhaft  zu  Emskirchen,  Marktstrasse,  Haus  Nr.  45
und  zeigte  an,  daß  sein  Sohn  Andreas  Meger

#n  Monate  alt,  evangelscher  Religion
wohnhaft  zu  Emskirchen  bes  ihm
geboren  zu  Emskirchen

Sohn  des  Anszeigers  und  seiner  Ehefrau  Maria,  geb.  Wirth

zu  Emskirchen  in  des  Anzeigenden  Wolhnung

am  ers  ten  Februar
des  Jahres  tausend  acht  hundert  neunzig  und
vor  mittags  um  ein  halb  drei  Uhr

verstorben  sei.

Dorgelesen,  genehmigt  und  unkerschrieben:

Georg  Meger.

Der  Standesbeamte.
N.