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Das  Ableben  eines  ehelichen  Kindes  wird  .  Nr.  9.
durch  die  Mutter  angzzeigt.
(Dergl.  B.  Wr.  94).

Ur.  5.  C.
Em’stirchen,  am  2.  Februar  1890.

Dor  dem  unterzeichneten  Standesbeamten  erschien  heute,  der
Dersönlichkeit  nach

bekannt,
die  Bierbrauerschefrau  Marta  Meyer,  geb.  Wirth

wohnhaft  zu  Emskirchen,  Marktskraosse,  Haus  Nr.  45
und  zeigte  an,  daß  ihr  Sohn  Andreas  Meger

###  Monate  alt,  evangelischer  Religion
wohnhaft  zu  Emskirchen  bei  ihr
geboren  zu  Emskirsken

Sohn  der  Anseipenden  und  ihres  Ehemannes,  des  Bierbrauers
Georg  Meger

zu  Emskirchen  in  der  Anseigenden  Wohnung

am  ersten  Februar
des  Jahres  tausend  acht  hundert  neun  zig  und
vormittags  um  ein  Ralb  drei  Uhr

verstorben  sei.

Dorgelesen,  genehmigt  und  unterschrieben:

Maria  Meger.

Der  Staudesbeamte.
N.