Befreiung  und  Zurückstellung
vom  Militärdienst.

Wer  kann  vom  Militärdienst  befreit  werden?

a)
b)

0

wer  der  einzige  Ernährer  hilfloser  Familien,  erwerbsunfähiger  Eltern,
Großeltern  oder  Geschwister  ist;

der  Sohn  eines  Grundbesitzers.  Pächters  oder  Gewerbetreibenden,  der  zur
Arbeit  oder  Aufsicht  selbst  unfähig  ist,  wenn  dieser  Sohn  seine  einzige  und
unentbehrliche  Stütze  ist;

wem  durch  Erbschaft  oder  VBermächtnis  der  Gesitz  oder  die  Pachtung  von
gewerblichen  Anlagen,  Fabriken  oder  Grundstücken  zugefallen  ist,  wenn  der
Lebensunterhalt  aus  dem  cBetriebe  derselben  gezogen  wird  und  die  weitere
Bewirtschaftung  auf  andere  Weise  nicht  zu  ermöglichen  ist.

Anmerkung.  Eine  Entscheidung  über  die  gänzliche  Befreiung  vom
Militärdienst  wird  erst  im  dritten  Militärpflichtjahre  gefällt.  Im  ersten  und
zweiten  Fahre  erfolgt  nur  Zurückstellung,  und  die  Befreiungsanträge  müssen
daher  in  jedem  Jahre  erneuert  werden.

Wer  kann  vom  Militärdienst  zurückgestellt  werden?

a)  die  oben  unter  a—c  aufgeführten  Militärpflichtigen;
b)  wer  in  der  VBorbereitung  zu  einem  bestimmten  Lebensberufe  oder  in  der  Erc)



lernung  einer  Kunst  oder  eines  Gewerbes  begriffen  ist  und  durch  eine  Unterbrechung

  erheblichen  Nachteil  erleiden  würde:;

Wilitärpflichtige  römisch-katholischer  Konfession,  die  sich  dem  Priesterberuf
idmen:

d)  Militärpflichtige,  die  dauernd  im  Ausland  wohnen.

Gesuche  um  Befreiung  oder  Zurückstellung  vom  Wilitärdienst  sind  von  den

Militärpflichtigen  oder  deren  Angehörigen  mündlich  bei  der  Ortsbehörde  vorzubringen.
  Die  Zeiten  werden  von  dieser  bekanntgemacht.  Sie  können  auch
schriftlich  oder  mündlich  vor  der  Musterung  bei  dem  Zivilvorsitzenden  der  Ersatzkommission
  angebracht  werden.  Treten  die  Veranlassungen  zu  der  Reklamation
erst  nach  der  Musterung  ein,  so  kann  die  Reklamation  auch  nach  der  Musterung
noch  nachgeholt  werden.

Die  endgültige  Entscheidung  über  alle  Zurückgestellten  erfolgt  im  dritten
Militärpflichtjahre.

Verheiratete  Militärpflichtige  werden  nicht  besonders  berücksichtigt,  sie  können

vom  Militärdienst  weder  befreit  noch  zurückgestellt  werden,  wenn  nicht  ganz
außergewöhnliche  Verhältnisse  vorliegen.

Burückstellung  militärpflichtiger  Brüder.  Von  zwei  militärpflichtigen  Brüdern,  die

ihre  erwerbsunfähigen  Eltern,  Großeltern  oder  Geschwister  unterstützen,  kann
der  eine  so  lange  zurückgestellt  werden,  bis  der  andere  vom  Militär  entlassen
ist.  Diese  Zurückstellung  ist  jedoch  nur  ibis  zum  dritten  Militärpflichtjahre
hulässig,  es  ist  dann  der  zuerst  Eingestellte  zu  entlassen.