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Der  Schiffsjunge

Für  Knaben,  die  zur  Marine  wollen  und  körperlich  und  geistig  den  Ansprüchen  gewachsen
sind,  ist  zwecks  gründlicher  Ausbildung  der  Eintritt  in  die  Schiffsjungendivision  empfehlenswert.
Jährlich  im  April  werden  in  Friedrichsort  etwa  600  Schiffsjungen  eingestellt.  Die  Schiffsjungendivision
  hat  die  Bestimmung,  Matrofen,  Unteroffiziere  und  Deckoffiziere  für  die  Marine  heranzubilden.

Aufnahmebedingungen:  Alter  in  der  Regel  15½  Jahre,  jedoch  nicht  unter  14½  und
nicht  über  18  Jahre.  Mindestgröße  1,47  m,  Mindest-Brustumfang  (nach  dem  Ausatmen  gemessen)
0,73  m.  Körperlich  vollkommen  gesund,  starker  Knochenbau  und  kräftige  Muskulatur,  keinerlei
körperliche  Gebrechen  oder  Anlagen  zu  chronischen  Krankheiten,  dagegen  gute  Sehleistung,  gutes
Gehör  auf  beiden  Ohren  und  eine  fehler=  und  stotterfreie  Sprache  sowie  ein  normales  Farbenunterscheidungsvermögen.
  —  Ferner  befriedigende  Leistungen  im  Lesen  und  Schreiben  sowie  Beherrschung
  der  vier  Grundrechnungsarten.  —

Anmeldung  und  Einberufung.  Die  Anmeldung  hat  in  der  der  Einstellung  vorhergehenden
Zeit  vom  1.  Mai  bis  1.  Februar  persönlich  beim  Kommandeur  des  eigenen  Landwehrbezirkes
zu  erfolgen.  Es  sind  dabei  folgende  Papiere  mitzubringen:

1.  Geburtsurkunde,

2.  eine  schriftliche,  polizeilich  bescheinigte  Einwilligungserklärung  des  Baters  oder  Vormundes.  —
Das  Bezirkskommando  veranlaßt  dann  eine  ärztliche  Untersuchung  und  bei  deren  günstigem  Ausfall
eine  Prüfung  im  Lesen,  Schreiben  und  Rechnen.  Befriedigt  auch  diese,  so  bewirkt  das  Kommando
die  Anmeldung  bei  der  Schiffsjungendivision.  Hier  erfolgt  zunächst  die  Eintragung  in  die  Anwärterliste,
  auf  Grund  welcher  bis  zum  10.  Februar  jedes  Jahres  die  Auswahl  getroffen  wird.  Nach
Anstellung  der  erforderlichen  Ermittelungen  geschieht  durch  das  Bezirkskommando  Zustellung  des
Gestellungsbefehls  bezw.  des  ablehnenden  Bescheids.  Gegen  letzteren  können  Vorstellungen  usw.  nicht
berücksichtigt  werden.  Die  Beförderung  nach  Kiel  geschieht  gegen  Militärfahrschein  und  unter  Gewährung
  der  einem  Gemeinen  bei  Einberufungen  zustehenden  Gebührnisse.

Ausbildungs=  und  aktive  Dienstzeit.  Die  Ausbildung  als  Schiffsjunge  dauert  in  der
Regel  1½  Jahre,  kann  jedoch  um  ein  Jahr  verlängert  werden,  wenn  der  Schiffsjunge  noch  zu  jung
oder  körperlich  oder  in  der  seemännischen  Ausbildung  zurückgeblieben  ist.  (Bei  bewiesener  Tüchtigkeit
erfolgt  in  diesem  Fall  in  der  Regel  Ernennung  zum  Schiffsjungenunteroffizier  bei  Gewährung  der
Matrosenlöhnung,  oder  es  werden  Prämien  erteilt.)  —  Zwecks  Untersuchung,  Einkleidung  und  erster
Anleitung  bleiben  die  Schiffsjungen  die  erste  Zeit  an  Land.  Danach  erfolgt  ihre  Einschiffung  an
Bord  der  Schulschiffe.  Diese  unternehmen  in  den  ersten  Wochen  meist  Ubungsfahrten  in  der  Ostsee.
Später  schließt  sich  eine  Auslandsreise  an,  auf  der  den  Schiffsjungen  Gelegenheit  gegeben  wird,
Land  und  Leute  kennen  zu  lernen.  Die  Rückkehr  erfolgt  Ende  März  des  nächsten  Jahres,  und  es
wird  dann  Heimaturlaub  bis  zu  einem  Monat  gewährt.  Das  dritte  Halbjahr  dient  der  weiteren
vorwiegend  infanteristischen  Ausbildung  am  Lande  durch  die  Schiffsjungendivision  in  Friedrichsort.

Nach  Ablauf  von  1½  Jahren  erfolgt  die  Ernennung  zu  Matrosen  —  eine  genügende  Ausbildung
  und  das  gesetzmäßige  Alter  von  17  Jahren  vorausgesetzt  —  und  die  Einstellung  in  die
Matrosendivisionen  bezw.  Torpedoabteilungen  sowie  die  Vereidigung.  Die  Ernennung  zum  Obermatrosen
  und  die  weitere  Beförderung  zum  Unteroffizier  oder  Deckoffizier  richtet  sich  nach  der
Führung  und  Befähigung  jedes  einzelnen  und  ist  von  der  Erfüllung  der  vorgeschriebenen  Bedingungen
  abhängig.

Schiffsjungen  dienen  für  die  genossene  Ausbildung  außer  dieser  Zeit  und  der  gesetzlichen  dreijährigen
  Dienstpflicht  weitere  4½  Jahre,  also  mindestens  9  Jahre.

Entlassung  aus  der  Schiffsjungendivision.  Wer  auf  eignen  Antrag  mit  Einwilligung
des  Vaters  oder  Vormundes  die  Entlassung  nachsucht,  hat  zuvor  die  auf  ihn  gewendeten  Kosten  von
45  Mk.  monatlich  bezw.  540  Mk.  jährlich  zu  erstatten.

Ohne  Rückerstattung  dieser  Kosten  kann  jeder  Schiffsjunge  entlassen  werden,  der  moralisch,
geistig  oder  körperlich  den  Anforderungen  des  Marinedienstes  nicht  entspricht.  Schiffsjungen,  die
durch  Krieg  oder  durch  Dienstbeschädigung  auf  Seereisen  zur  Fortsetzung  des  Dienstes  unfähig  geworden
  sind,  erhalten  eine  gesetzliche  Pension.

Durch  die  Entlassung  aus  der  Schiffsjungendivision  wird  die  gesetzliche  Dienstpflicht  in  keiner
Weise  berührt.