Num  mer  15  —-—

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Lilfsdienstgesetzes  hat,  nach  Beendigung  seiner  Dienstzeit
aus  seiner  Stelle  auszuscheiden.  Gelingt  dieser  Nachweis,
so  wird  der  Ausschuß  ihm  gemäß  8  9  Abs.  2  Satz  3  daselbst
zu  bescheinigen  haben,  daß  er  zu  dem  angegebenen  Zeitpunkt
den  Dienst  verlassen  darf.  Durch  diese  Bescheinigung  wäre
dem  in  dem  Losschein  enthaltenen  Vorbehalt  die  Wirkung
genommen,  so  daß  dem  Arbeitnehmer  ein  Schaden  aus  ihm
nicht  erwachsen  könnte.  Erteilt  der  Ansschuß  den  Abkehrschein
  nicht,  so  ist  damit  durch  die  zuständige  Stelle  zum
Ausdruck  gebracht,  daß  der  Arbeitnehmer  in  seinem  jetzigen
Dienste  verbleiben  soll,  und  er  kann  daher  ebenfalls  keine
Schadensersatzansprüche  gegen  den  Arbeitgeber  erheben,
wenn  er  infolge  des  im  Losschein  enthaltenen  Vorbehalts
keinen  anderen  Dienst  findet.

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**555
Kriegs-Rohstoff-Fbteilung.
·  ellen.

Bewirtschaftung  von  Kalk.

Anfragen  in  allen  Kalk  betreffenden  Augelegenbeiten
  sind  in  Zukunft  an  die  ####.,  Sektion  D.  zu
richten.

Metalie.
Aluminium  für  Desoxydationszwecke.
Der  Verbrauch  von  Aluminium  für  Desoxydationszwecke
  wird  kontingentiert.  Die  Verteilung  des  Kontingents
  ist  einer  Kommission  übertragen  worden,  die  unter
Leitung  des  Geschäftsführers  der  Vereinigung  Deutscher
Edelstahlwerke  bzw.  des  Vereins  Deutscher  Eisenhülttenleute,
  Dr.  Jug.  Petersen,  in  Düsseldorf  arbeitet.

Erhöhung  der  Uebernahmepreise  für  Aluminium.

den.  Da

kellen  esahlt  wert  nnen,  empfiehlt  sich  für  das
Publikum,  die  bei  Ablieferung  der  Gegenstände  erhaltenen
  Anerkenntnisscheine  erst  nach  dieser  Veröffentlichung
  zur  Auszahlung  des  Betrages  vorzulegen.  Die
Ablieferung  dark  jedoch  keineswegs  verzögert  werden,  da
die  Heeresverwaltung  die  beschlagnahmten  Aluminiummengen
  dringend  benötigt.

„Durch  die  neue  Bekanntmachung  werden  die  Sammelstellen
  verpflichtet  werden,  außer  den  beschlagnahmten
Gegenständen  auch  Aluminium  in  Form  von  nicht  beschlagnahmten
  Gegenständen  sowie  Aluminium-Altmaterial
  zu  einem  Preise  von  2.50  Mark  für  jedes  Kilogramm
  anzunehmen.  ·-*

  KNriegsamt.  Kmillche  Miffellungen  und  Nachrlchten

Ceder.
Verschärfung  der  Beschlagnahmevorschriften  für  Leder.
Bft.  1690/4.  17.  K  RR.

Durch  die  am  1.  April  1917  in  Kraft  getretene  Nachtrags-Bekanntmachung
  L.  88

...  »·  18/3.  17.  R.  (ogl.  Nr.  12,
S.  4)  zu  der  Bekanntmachung  Ch.  II  888/7.  16.  KR.  betreffend
  Höchstpreise  und  Beschlagnahme  von  Leder  ist
eine  für  den  Kleinverkehr  mit  Leder  wichtige  Bestimmung
in  Wegfall  gekommen.  «

Während  nämlich  bisher  jede  zum  Verteilungsplau
der  Kriegsleder-Akliengesellschaft  gehörige  Gerberei,  soweit
es  ihre  vertraglichen  Verpflichtungen  gegensiber  der  Heeres-
  und  Marineverwaltung  zuließen,  im  Laufe  eines
jeden  Kalendermonatks  für  inusgesamt  750  Mark  Leder  der
beschlagnahmten  Arten  an  Schuhmacher,  Sattler  oder
Kleinhändler  ohne  Freigabeschein  verkaufen  durfte,  sind
seit  dem  1.  April  1917  derartige  Verkäufe  unstakthaft  und
strafbar.

Webltoffe.
(WIl)
*  Höchstpreise  für  Baumwoll.  Spinnstofse  und  Baumwoll-Gespinste.
  1  «
Es  ist  ein  Neudruck  der  Bekannimachung  Nr.  W.  II.
1800/2.  16.  #NA.  über  Höchstpreise  für  Baumwoll=Spinnstoffe
  und  Baumwoll-Gespinste  unter  Berücksichtigung
  der  Nachträge  vom  Mai  und  Oktober  1916  sowie
März  1917  in  der  jetzt  geltenden  Fassung  erschienen,  der
bel  der  Vordruck-Verwaltung  der  KRN.  unmistelbar  angefordert
  werden  kann.

(W  N)
*  Aufforderung  zum  freiwilligen  Angebot  für  vorhandene
Zuschnitte  zu  Heeres-Außbrüstungsgegenständen.

Bei  vielen  Firmen  lagern  noch  Zuschnitte  zu  Heeres-Ausritstungsgegenständen,
  z.  B.  Tornistern,  Brotbenteln,
Zeltzubehörbeuteln  sowie  einzelne  Zubehörteile,  wie

Lederzuschuttte  us0w.  «

Diese  nutzlos  lagernden  Stücke  können  zum  Zwecke
der  Verwertung  beim  Webstoffmeldecamt  der  Kriegs-Rohstoff-Abteilung,
  Berlin  SW.48,  Verl.  Hedemannstr.  10,
auf  den  arütlichen  Vordrucken,  welche  bei  der  Vordruck-Verwaltung
  der  Kriegs-Rohstoff-Abteilung  und  den  einzelnen
  Handelskammern  erhältlich  sind,  freiwillig  unter
Beifügung  von  Mustern  angeboten  werden.  Hierbei  ist
genau  anzugeben,  aus  welchen  Teilen  die  Zuschnitte  usw.
bestehen.  Die  für  die  Zwecke  der  Heeresverwaltung  verwendbaren
  Vorräte  werden,  falls  angemessene  Preise  gestellt
  werden,  übernommen.

*  Zur  Bewirtschaftung  des  Holzes
sind  folgende  neue  Stellen  geschaffen  worden:
a)  Holzmeldestelle,  Königgrätzer  Str.  100a#
Hauptmann  d.  L.  a.  D.  Vowinkel.
Sie  ist  die  Zentralstelle  für  die  Bearbeitung  statistischer
Unterlagen  über  Bestände,  Einschläge  111svwv.
d)  Holzausgleichsstelle,  Königgrätzer  St.  100;  Leiten
Geh.  Reg.  Rat,  Hauptmann  d.  VL.  a.  D.  Baltzer.
JIhr  obliegt  die  Aufgabe,  den  von  den  Heeresstellen  ge-l
meldeten  Holzbedarf  nach  Qualität  und  Quantität  zu
ordnen  und  die  für  seine  Deckung  nach  dem  Gesichts

punkte  der  Dringlichkeit  notwendigen  Dispoßtionen  #
treffen.

Leiter