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Bestandsmeldung  und  Beschlannahme  von'Gummibereifung.

Nr.  BIt.  1958/1.  17.  KRH.,
vom  28.  4.  10917.

Dia  am  16.  Mai

1  1915  verössontlichte  Bekanntmachung
  B.  1.  02/d.  15  KRA.  It  trot  wiederholter
Hinweise  der  Militärbefehlshaber  in  letzter  Zeit
nicht  mit  der  genügenden  Sorgsalt  beobachtet  worden.
  Die  Bestimmungen  jener  Bekanntmachung  sind
daher  durch  die  Presse  nochmals  in  Erinnerung  gebracht
worden  mit  dem  Hinweise,  daß  nunmehr  genaue  Innehaltung
  erwartet  wird.  In  Zukunft  kann  auf  eine  nachsichtige
  Beurteilung  etwaiger  Verstöße  nicht  mehr  gerechnet
  werden,  vielmehr  wird  jede  Zuwiderhandlung
ausnahmslos  der  Bestrafung  zugeführt  werden.

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Zentralouflichtslieile  und  Ueberwachungsausschülle

  für  Sprengstoff,

  und  Mun#ionsfabriken.

Kriegeminssterium.  iegsamt.
Cechnilcher  Stob,  Zentrakaufflchtsstelle  T.  4.  „
vom  30.  4.  1917.
Huszug.

Die  Aufgaben  der  Bentralaufsichtsstelle
für  Sprengstoff,  und  Munitionskabriken,  vgl.  Nr.  13,
Seite  9,  sind  in  der  vom  Chek  des  Kriegsamtes  genehmigten
Geschäftsordnung  wie  folgt  festgelegt  worden:

a)  Ansstellung  von  Grundzügen,  Merkblättern  ober
Vorschriften  für  die  einzelnen  der  Ueberwachung
unterliegenden  Betriebsgruppen.  Die  von  einem
Mitgliede  unter  Mitwirkung  eines  oder  mehrerer
anderer  Mitglieder  ausgearbeiteten  Entwürfe  werden
in  mündlichen  Beratungen  von  der  Zentralaussichtsstelle
  endgültig  festgestellt.  Die  Grundzüge,  Merkblätter
  oder  Vorschriften  tragen  dann  die  Unterschrift
  „Kriegsamt,  Zentralaufsichtsstelle“.

b)  Unterweisung  der  Ueberwachungsausschüsse  an  Hand
der  Grundzüge,  Merkblätter  oder  Vorschriften  und
durch  gelegentliche  Beteiligung  einzelner  Mitglieder
der  Zentralaufsichtsstelle  an  den  regelmäßigen  Besichtigungen
  der  Ueberwachungsausschüsse.

o)  Entscheidung  strittiger  Fragen,  die  sich  bei  der  Ueberwachung
  der  Betriebe  durch  die  Ueberwachungsausschüsse
  ergeben.

Beratung  der  Ueberwachungsausschüsse  bei  Aufstellung
  der  Bedingungen  für  die  Bau-  und  Betriebserlaubnis
  bezw.  Genehmigung  gemäß  §8  16,  25  der
Reichsgewerbeordnung  zur  Errichtung  oder  Erweiterung
  von  Sprengstoff-  und  Munitionsfabriken.

e)  Prüfung  der  von  den  Ueberwachungksausschüssen  allmonatlich
  mitzuteilenden  Rewistonsberichte  über
vorgenommene  Besichtigungen.

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Amu##se  Mitrn#gen  und  Maciuichten

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1)  Gutachten  bei  Explosionen  und  Bränden  in  den  zu
Überwachenden  Betrieben.  Der  Vorsitzende  oder  sein
bat  und  setzt  den  Termin  für  diese  fest.  Er  benachrichtigt
  die  Mitglieder  und  gegebenenfalls  die  in
Betracht  kommenden  Bebörden  (I.  P.  K.,  G.  P.  K.
usw.)  auf  schnellstem  Wege.  Diesen  bleibt  anbeimgestellt,

  sich  an  der  Besichkigung  zu  beteiligen.

#)  Erstattung  der  Gutachten  zu  1)  an  den  Chef  des
Erisscmetes,  Mtteilung  an  alle  in  Batracht  kommenden
  Behörden  und  an  die  Ueberwachungsausschüsle
bei  den  Kriegsamtstellen.  zung  ausschüsse

n)  Ueberwachung  der  Arbeiterschutzmaßnahmen  für  die
Betriebe,  die  mit  gesundhettsschädlichen  Stoffen  arbeiten.
  Mitteilung  der  bekanntwordenden  Vergistungsfälle,
  Gesundheitsstörungen  und  sonstigen  Gewerbekrankheiten
  usw.  an  die  Ueberwachungsausschüsse
  bei  den  Kriegsamtstellen.  6

1)  Sammin  na  und  Verarbeitung  aller  einschlägigen
Fragen  für  den  Chek  des  Kriegsamtes.

Die  Zentralaufsichtsstelle  führt  den  Schriftwechsel  m
den  Mitgliedern,  den  Ueberwachungsausschüssen,  den  Bebörden
  und  den  Privatfabriken  in  allen  nicht  grundfätzlichen
Fragen  selbständig.  Ueber  grundsähliche  Fragen  is  die
Entsche  dung  durch  den  Chef  des  Kriegsamtes  herbelzuführen.
  ·

Die  Schriftstücke  sind  durch  den  Vorsitzenden  Geheimen
Vaurat  Klinkenberg  oder  in  dessen  Vertretung  durch  den
Peschäftsführer  zu  vollziehen.  Geschäftsführer  ist  bis  auf
weiteres  der  Fachreferent  im  technischen  Stabe  Gewerbeassessor
  Dr.  Ing.  Nugek,  Briefadresse  Kriegsamt  Stab  T.  4
Bentralaufsichtsstelle,  Telegrammadresse  Zaufko.

Die  Aufgaben  der  den  Kriegsamtstellen  (mit  Ausnahme
  von  Königsberg,  Allenstein  und  Posen)  angegliederten
  Ueberwachungsausschüfse  sind  in  Nr.  13,
Seite  9,  mitgeteilt  worden.  Nach  der  gleichfalls  vom  Cbef
des  Kriegsamtes  genehmigten  Geschäftsordnung  für  die
Ausschüsse  haben  diese  das  Recht,  zu  ihren  Besichtigungen
neben  den  an  der  bezeichneten  Stelle  angegebenen  Vertretern
  noch  weitere  Sachvorständige,  z.  B.  Vertreter  der
Berufsgenossenschaft  der  chemischen,  Industrie  oder  Vertrauensleute
  d.  Arbeiterschaft  binzuzuziehen.  Bei  lhren
Besichtigungen  und  Anordnungen  haben  die  Ueberwachungsausschsisse
  neben  den  einschlägigen  amtlichen  und  berufsgenossenschaftlichen
  Vorschriften  die  von  der  Zentralanfsichtsstelle
  herausgegebenen  Merkblätter,  Vorschriften  usw.  als
Grundlage  zu  verwenden.  Die  sich  aus  der  Besichtigungspraxis
  als  zweckmähig  ergebenden  Aenderungen  dieser
Merkblätter  und  Vorschriften  sind  der  Zentralaufsichtsstelle
zur  Entscheidung  vorzuschlagen.  Geschäfte  und  Ser  uftwerden
  von  dem  der

verkehr  der  Ueberwachungsausschüsse
e  angehörigen  Mitgliede  geführt.  Der

betr.  Kriegsamtstell
Aufsicht  der  Ueberwachungsausschisse  unterstehen  n  n.
KCP’b#hfSausschüsie  unterstehen  nur  dis
privaten  Sprengstoff-  und  Munitionsfabriken.

und  Marine-Zünder-Fabrik  »
blatt  schon  vor.  Die  Merkblätter