Kummer  16

Beschaffungs-Amtes  vorläufige  Beschlagnahmen  bis  zur
Däuer  von  14  Tagen  auszusprechen.  Die  Verlängerung
der  Beschlagnahme  bezw.  die  mit  der  Beschlagnahme  nicht
gleichbedeutende  Enteignung  erfolgt  nur  durch  Wumba.
Alle  Beschwerden  über  derartige  Beschlagnahmungen  sind
an  Wumba,  Chefingenieur,  zu  richten  (Berlin  W.  15).

2.  Nachweisung  von  Fabrikon  und  technischen  Einrichtungen
für  Heeresaufträge  auf  Grund  der  Feststellung  der  technischen
  Leistungsfähigkeit  an  Ort  und  Stelle,

B.  Vermittlung  von  Reparaturarbeiten,  insbesondere  an
landwirtschaftlichen  Maschinen,  sowie  Vermittlung  von
Hilfsaufträgen.

Die  Beauftragten  der  Maschinen  =  Ausgleichstellen.
kühren  einen  mit  Photographie  versehenen  militärischen
Ausweis  bei  sich,  der  auf  Verlangen  vorgezeigt  werden  muß.

Die  zuständige  Maschinen-Ausgleichstelle  kann  bei  den
Kriegsamtstellen  oder  unmittelbar  beim  Kriegsamt,  Wumba,
Chefingenieur,  Technisches  Hauptbüro  in  Berlin  (Fernsprecher
  Amt  Steinplatz  6940,  Zimmer  456)  erfragt  werden.

*  Zinkspänebearbeitung.

Bei  der  Bearbeitung  von  Zinkspänen  entstehen  insofern
Schwierigkeiten,  als  ein  Teil  der  Werke  bei  dem  Wiedereinschmelzen
  nur  geringe  Ausbente  hat.  Es  sind  darum  verschiedene
  Verfügungen  ergangen,  die  diese  Verluste  auf  ein
Mindestmaß  beschränken  sollen.  Bei  Neuregelung  der
Metall-Bewirtschaftung  im  Anschluß  an  das  Zuweisungsverfahren,
  Einführung  der  Bezugscheine  (s.  Nr.  15,  S.  8),
war  es  notwendig,  bierin  klare  Verhältnisse  zu  schaffen.

Danach  gilt  nunmehr  das  Folgende:

Es'  id  bei  Zink,  wie  bei  allen  anderen  Sparmetallen,
  der  Netktoverbrauch  zuzilglich  der  uneinbringlichen
  Verluste  zugewiesen  und  die  Rückgabe  des  Entfalles
  an  den  Erstverbraucher,  der  das  Vorfabrikat  geliefert
hat,  zur  Pflicht  gemacht.  Sind  die  Erstverbraucher  nicht
in  der  Lage,  die  Späne  selbst  gewinnbringend  einzuschmelzen,
  so  können  sie  diese  der  Kriegs--Metall--Akt.-Ges.
zur  Verfügung  stellen,  die  ihnen  75  Prozent  des  trockenen
Spänegewichtes  in  Rohzink  dafür  zur  Verfügung  stellt.
Geschäftliche  Vereinbarungen  sind  dabei  mit  der  Kriegs-Metall-Akt.-Ges.
  zu  regeln.

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Derkehrswesen

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k  Einschränkung  des  KReifens.

Krlegsminiserlum,  Friegsamt.
CUgb.  Nr.  Stab  M.  3  d.  26442.  5.  17.  K.
vom  12.  S.  1917.

Der  Herr  Minister  der  öffentlichen  Arbeifen  veröffentlicht

  folgende  Bekanntmachung:
Pfingstverkehr.

„Die  Lokomotiven  und  Wagen  werden  angenblicklich
für  die  Bedürfnisse  der  kämpfenden  Heere,  der  Volksernährung
  und  Kriegswirtschaft  gebraucht.  Für  Zwecke  des
Personenverkehrs  stehen  sie  nur  in  geringem  Umfange  zur

Friegsamk.  Hmtliche  Mittellungen  und  Machrichten

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VHW3·«""WWisckkößwssUsI  Andrang  sind  Ueberfüllungen
und  Zugverspätungen  undermeidlich.  Dadu  rch  werden  die
Züge  für  den  Heeresbedarf  und  die  Volksernährung  im
Mitleidenschaft  gezogen.  Der  Ernst  der  Stunde  verlangt
dringend,  daß  die  sonst  üblichen  Ausflüige  und  Vergungungsfahrten
  zu  Himmelfahrt  und  Pfingsten  unterbleiben.
  Sonderzüge  werden  für  diese  Zwecke  überhaupt
nicht  abgelassen.  Mit  Zurückbleiben  beim  Reiseantritt  oder
unterwegs  ist  um  so  mehr  zu  rechnen,  als  der  Fahrkartenberkanf
  in  bielen  Jällen  eingeschränkt  werden  muß.  Bahnsteigkarten
  werden  in  der  Zeit  vom  10.  bis  einschl.  28.  d.  M.
nicht  ausgegeben  werden.  Wer  nicht  unbed  ingt  reisen  muP,
der  verzichte  auf  Benutzung  der  Eisenbe  uu.  Das  Vaterland
  verlangt  das."“  «

Alle  dem  Kriegsamt  nachgeordneten  Stellen,  insbesondere
  die  Kriegsamtstellen  und  Nebenstellen,  haben
für  ihren  Vereich  dahin  zu  wirken,  daß  vorstehende  Mahnung
  in  weitestem  Umfange  bekanntgegeben  und  befolgt
vird.  6„

bgabe  von  fingeboten  durch  die

fahrzeugbauanstalten.

Krlegsministerium.  Rrlegsamt,  Cechulicher  Stab  T.  8.
Tab.  Nx.  5184.  K.  1  7.  H.
Fahrzeugausschuß  vom  I.  S.  1917.

Die  Fahrzengbauanstalten  lehnen  häufig  die  Mbgaba
eines  Angebotes  ab  mit  der  Begründung,  daß  die  anfragende
Firma  zuvor  einen  Erlaubnisschein  vom  Fahrzengausschuß
  beizubringen  hätte.

Acgesehen  davon,  daß  dies  unzutreffend  ist,  bedingt  es
eine  unnötige  Verzögerung  und  Erichverung  des  Geschäftsganges.
  Vom  Besteller  ist  beizubringen  die  Bescheinigung
der  zuständigen  Kriegsamtstelle  über  die  Kriegsnotwendigkeit.
  Auf  die  Beibringung  dieser  Bescheinigung  hat  die
Fahrzeugbauanstalt  zu  dringen.  Die  Freigabe  des  Angebots
für  die  bekreffeude  Fahrzeugbananstalt  wird  von  dem  Vorhandenfein
  dieser  Bescheinigung  abhängig  gemacht.  Ausdrücklich
  sei  aber  nochmals  darauf  hingewiesen,  daß  die  Bescheinigung
  nicht  vom  Kriegsamt  bezw.  Fahrzeugausschuß
ausgestellt  wird,  sondern  von  der  zuständigen  Kriegsamtstelle,
  die  dazu  auch  allein  in  der  Lage  ist,  weil  nur  sie  die
örtlichen  Verhältnisse  prüfen  und  dadurch  beurteilen  kann,
ob  die  angefragten  Lokomotiven  und  Wagen  wirklich  notwendig
  find.  1
Der  Chef  des  Technischen  Stabest
Sorge.

Beklebezeftel  für  Eisenbahnwagen,

Krlegsminliterlum.  Rrlegsamt.
b.  Nr.  stab  M.  3d.  25  148.  5.  17.  K.
vom  4.  J.  1917.

Im  Einvernehmen  mit  dom  Ministerium  der  öffenklichen
  Arbeiten  und  der  Abteilung  für  gerun  der  fens
Transporte  wird  nachstehende  Anregung  der  Kriegsamtstelle
  Düsfseldorf  zur  allgemeinen  Kenntnis  gebracht:


Auf  Werken  mit  verzweigkem  Eisenbahnanschluß  werden
  oft  Verzögerungen  beim  Laderechtstellen  der  einzelnen
Eisenbahnwagen  und  damit  Entladestockungen  dadurch  her-