Krlegsamt.

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Nummer  16
auch  keine  nützliche  Arbeit  leistet.  Als  Anreiz  genügt  auch
eine  kleine  Lohnsumme,  da  der  Mann  ja  außerdem  seine
militärische  Löhnung  und  Verpflegung  erhält.  Der  gefunde
Hilfsdienstpflichtige  dagegen  muß  vom  ersten  Tage  an
seinen  Lebensunterhalt  verdienen;  die  meisten  Firmen
glauben,  sie  könnten  für  einen  „Lehrling“  einen  Lohn  in
der  dafür  erforderlichen  Höhe  nicht  bezahlen,  umal  sie  dahnen
  müssen,  daß  die  Lente  nach  erfolgter  Ausbilmit

  rech
dung  zu  einer  Konkurrenzfirma  übergehen,  und  daß  dadurch

tung  besonderer,  unter  Aufsicht  der  Kriegsamtstellen
stehender  Lehrwerkstätten  für  gefunde  Silfsdienst-Hflichtige
  em#pfehlen.  In  diesen  können,  ähnlich  wie  in  den
Lazarettwerkstätten,  Heeresaufträge  erledigt  werden  und  so
durch  die  erzielten  Verdienste  ein  größerer  Teil  der  Löhnungskosten
  ausgeglichen  werden.  Das  ist  aber  nur  dann
möglich,  wenn  die  allgemeinen  Unkosten  (Verzinsung  und
Tilgung  der  Maschinen  und  Arbeitsplätze,  Licht,  Helzung
und  Kraft)  zum  Teil  von  anderer  Seite  gedeckt  werden.
In  Maschinenbauschulen  und  dergl.  stehen  Räume  und  Lehrkräfte
  wohl  überall  zur  Verfügung.  Falls  sich  die  an  der

guten  Ausbildung  in  erster  Linie  interessierte  Industrie

bereit  findet,  einen  Beitrag  für  die  Beschaffung  der  erforderlichen
  Maschinen  und  Geräte  zu  leisten,  würde  sich  die  Einrichtung
  ermöglichen  lassen  und  der  Erfolg  unmitte  bar  der
Industrie  zugitde  kommen.  Außerdem  würden  solche  besonderen
  Lehrwerkstätten  den  großen  Vorteil  haben,  daß  sie  als
Muster  für  Anlernungsmöglichkeiten  dienen  können,  daß
durch  sie  also  der  Erfahrungsaustausch  erzielt  würde,  der
in  den  „Richtlinien“  vom  21.  Februar  unter  III  empfohlen
  wird.

Je  mehr  die  Industrie  auf  dem  Gebiete  der  Umlernung
von  Arbeitskräften  Hand  in  Hand  mit  den  Militärbehörden
arbeitet,  um  so  einfacher  und  sicherer  wird  sich  der  Austausch
vollziehen,  der  bei  dem  bevorstehenden  Herausziehen  der

jungen,  meist  noch  unausgebildeten  k.  v.  Facharbeiter  notwendig
  wird.

*

Die  Kriegsamistelle  Coblenz  schreibt:

Die  Instandsetzung  von  landwirtschaftlichen  Maschinen
und  Geräten  für  die  Frühjahrsbestellung  ist  im  allgemeinen
beendet.  Nun  muß  die  Instandsetzung  dieser  M  aschinen,
namentlich  der  Mähmaschinen  und  Dreschmaschinen,  für  die
Ernte  ersolgen.  Bei  dem  großen  Arbeitermangel  für  derartige
  Arbeiten  ist  es  von  größter  Bedeutung,  das  dielenigen
  Leute,  die  hierin  Erfahrung  haben,  nicht  in  minder
wichtigen  Berufen  tätig  sind.  Jeder  Schlosser  und  Schmied
findet  sofort  kohnende  Beschäftigung,  wenn  er  sich  um  diese
Arbeiten  bewirbt,  und  er  leistet  gleichzeitig  der  großen
Sache  damit  einen  guten  Dienst.  Die  Maschinen-Ausgleichstellen,
  deren  Adressen  bei  der  zuständigen  Kriegsamtstelle
zu  erfahren  sind  (val.  auch  oben  S.  8/9  und  das  Verzeichnis
  in  Nr.  7,  S.  14),  weisen  sofort  A  rbeitsgelegenheit  nach.
Die  Reparatur-Werkstätten  für  die  landwirtschaftlichen
Maschinen  sind  in  hohem  Grade  kriegswichtige  Betriebe.
Ihre  Angestellten  find  daher  vor  Einberufur  Iisschreiben  zum
Hilfsdienst  gesichert.

Amtliche  Mttlellungen  und  Nachrichten  11

In  Magdeburg  findet  augenblicklich  wieder  ein  Kurfus
für  Fabrikpflegerinnen  statt;  Berlin  und  Posen  haben
solche  für  die  nächste  Zeit  in  Aussicht  genommen.  Der  Berliner
  Kursfus  wird  einen  praktischen  und  einen  theoretischen
Teil  umfassen  und  soll  je  nach  der  Vorbildung  jeder  einzelnen
  Teilnehmerin  4—6  Wechen  dauern.  Praktische  Arbeit
in  Fabriken  und  Wohlfabrtsvereinen  ist  in  Aussicht  genommen.
  Die  Teilnahme  am  Kurfus  verpflichtet  zur  Annahme
  einer  Stellung.  In  Posen  beginnt  der  Lehrgang
Mitte  Mai;  er  wird  durch  Vorträge  mit  anschließenden  Belichtigungen
  von  Fabrikbetrieben,  Kinderfürsorgeekurichtungen,
  Volksküchen,  Heimen  und  dergl.  in  die  Aufgaben
der  Fabrikpflegerin  einführen.

Zur  Teilnahme  an  beiden  Kurfen  werden  nur  sozial
erfabrene  Frauen  von  mindestens  25  Jahren  zugelassen.
In  Frage  kommen:  Jugen  doflegerinnen,  Wohnungs-Pflegerinnen,
  Lehrerinnen,  Gewerbeschullehrerinnen,
Krankenpflegerinnen  und  Frauen,  die  andere  Verufe  in  gehobener
  Stellung  ausgeübt  und  möglichst  soziale  Erfahrung
  haben.  Anmeldung  nehmen  die  Frauenarbeitsstellen
bei  den  Kriegsamtstellen,  Oberkommando  in  den  Marken
und  Posen  entgegen.

*Reileausweise  für  Reklamierte.

Die  Kriegsamtstelle  Warschau  vegt  an,  die  in  Nr.  12,
Seite  8  empfohlenen  Reiseausweise  für  Reklamierte  durch
behördliches  Dienstfiegel  beglanbigen  zu  lassen,  da  ein
lediglich  von  privater  Seite  ausgestellter  Ausweis  leicht  zu
Fälschungen  und  mißbräuchlichen  Benutzungen  Veranlassung
geben  könnte.

Mit  Vornahme  der  Beglaubigung  könnten  —  sofern
nicht  eine  militärische  Dienststelle  am  Platze  ist  —  die  Po-Haei.
  oder  die  amtlichen  Handels-  und  Ger  erbe-Vertretungen,
  (Handels-  und  Handwerkskammern  sowie  die  Gewerbeinspeltionen)
  in  Anspruch  genommen  werden,  die  in  den
meisten  Fällen  bei  der  Begutachtung  der  betreffenden
Urlaubs-  bew.  Zurückstellungsgesuche  schon  mitgewirkt  haben
und  dahr  in  der  Loge  sind,  eine  Nachprüfung  der  Angaben
vorzunehmen  und  eine  gewisse  Gewähr  für  ihre  Richtigkeit
zu  Übernehmen.

5  ——  .

*  Kenderungen  und  ergänz  ngen  zum
Verzeichnig  der  Rriegsamtstellen.

Kriegsamtnebenstelle  Mülhausen

ist  der  Kriegsamtstelle  Straßburg  (stellv.  General-Kommando
XV.  A.-K.)unterstellt  worden.

Vorstand  jetzt  Oberleutnant  der  Landwehr  I,  Engler
Kriegsamtstelle  Altona
Fernsprechanschluß  für  Fernverkehr:  F  (nicht  Th  Nr.  71  4