17

Die  Neihenfolge  der  auf  allen  Vorschlagslisten  vorhandenen
Höchsläzahlen  40  und  20  ist  durch  das  Los  (zu  vergl.  8  16  Abf.  1
Saß  3  der  Wahlordnung)  bestimmt  worden.  Zu  diesem  Zwecke
sind  gleiche  Zette!  mit  den  Aufschristen  I,  II,  III  geschnitten,
vermischt  und  daun  verdeckt  hbeaogen  worden.  Bei  Auslosung
der  Reithenfolge  der  Höchstgahl  40  wurde  zuerst  der  Zettel  mit
der  Zahl  III,  dann  der  mit  der  Zahl  I  und  schließlich  der  mit
der  Bahl  II  gezogen.  Bei  Auslosung  der  Reihenfolge  der  Höchstzahl
  20  wurde  zuerst  Jetlel  I.,  dann  Zettel  II  und  zulelzt  Zeiter  I#
gzezogen.  ([Die  an  zweiter  oder  drikter  Stelle  ausgeloste  Liste
fällt  mit  der  auf  mehrere  Listen  entfallenen  gleichen  Höchstzahl
nicht  ohne  weiteres  aus,  sondern  iritt  nur  hinter  die  zuvor  ausgeloste
  Liste.  Die  später  ausgeloste  Liste  fällt  nur  dann  aus,
wenn  alle  Mitgleieder-  und  Ersatzmännerstellen  verteilt  siud.))““)

Der  auf  den  Listen  1  und  II  benannte  A  gilt  nach  §  17
Satz  2,  8  der  Wahlordnung  alg  gewähll  auf  Grund  der  Liste  1,
so  behandelt,  als  ob  A  überhaupt  nicht  auf  ihr  gestanden  hätte.
Die  erste  Höchstzahl  (80)  1er  Liste  II  enkfällt  demnach  auf  den
nächsten  Bewerber,  also  auf  R.))“.
Der  auf  den  Listen  Il  und  III  benannte  8  gilt  als  gewählt
vuf  Grund  der  Liste  III.  ((Auf  die  Listen  11  und  Ill  sind
ezwar  die  gleichen  noch  nicht  für  die  Stellenbesetzung  verbrauchten
Oöchsteahlen  40  entfallen.  Ihre  Reihenfolge  ist  aber  bereits
durch  das  Los  so  festgesetzt,  daß  die  Höchstaahl  40  aus  Lifte  171
der  Höchstzahl  40  aus  Liste  II  vorgcht  (8  10.  Abf.  1  Saß  6,  5  17
Sat  9  der  Wahlordnung).  Liste  II  wird  so  bchandelt,  als  ob  S
A)  gar  nicht  auf  bieser  Liste  gestanden  hälte.  Die

lebenso  wie  «
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MBMIBsHvErsbserthlanf  THE-)

Hiernach  sind  gewählt:

aus  Liste  I  8  Ausschußmilglieder,  nämlich:  àA,  B,  C,
5  Ersatzmänner,  D,  E.  F,  G,  H;
I1  Ausschußmitglied,  B,
4  Ersatzmänner,  T.  U.  V.  W
„  I  1  Ausschußmitglied,  S8,  '-1
  Ersatzmann,  8.

2  1  127.3

„„  „  „  „  den

Der  Wahlleiter

Der  Wabhlvorstand

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Rohstoffe

"  UUIIWUIMMII  ««"«  IHIIWSIIIIUIMIMMDJ

Berichte  der
Kriegs-Rohftoff-MAbtellung.
Metalle.

Mobilisierung  von  Platinmünzen.
E.  22924.  17.  HRR.  vom  22.  S.  1917.

In  den  dreißiger  Jahren  des  19.  Jahrhunderts  wurden
  in  Rußland  versuchsweise  Drei=  und  Sechsrubelstücke
aus  Platin  ausgegeben.  Diese  Münzen  waren  vor  dem
Kriege  in  Sammlerkreisen  nicht  selten  anzutreffen  und
es  ist  anzunehmen,  daß  auch  in  deutschen  Privatsammlungen
  eine  Anzahl  davon  noch  vorhanden  ist.  Bei  der
großen  Wichtigkeit  des  Platin  als  Nohstoff  für  die  Bedürfnisse
  der  Kriegführung  ist  es  erwünscht,  auch  die

½%  Die  koppelt  eingeklammerten  Worte  sind  durchweg  nur
#eal  Erläuterungen  des  Musters  4  gedacht.

*  Garureste.
Pft.  222/.  17.  RRHR.  vom  16.  3.  1917.

44

*  Nachweis  der  aus  dem  neutralen

Rummer

——.

geringfügigste  Menge  dieses  Metalls  zu  mobilisieren.
An  die  Besiher  von  Plalinmünzen  ergeht  daher  die  Aufforderung,
  diese  trotz  ihres  Liebhaberwertes  als  Rohstoffe
  zur  Verfügung  zu  stellen  und  der  Kriegsmetall-Aktiengesellschaft,
  Verlin  W.  9,  Poötsdamer
Straße  10/11,  zum  Kauf  anbieten.

Metallersatzstelle  bei  der  Metall-Mobilmachungsftelle.

Zur  Durchführung  einer  gleichmäßigen  und  zweckmäßigen
  Ersatzbeschaffung  für  die  von  der  Metall-Mobilmachung
  betroffenen  Gegenstände  wurde  eine  besondere
  Ersatz-Beschaffungsstelle  bei  der  Metall-Mobilmachungsstelle
  eingerichtet.  Adresse:  Metall-Mobilmachungsstelle
  (Metallersatzbeschaffung),  Berlin  SW.  48,
Wilhelmstraße  20.

Graphit.

Mit  dem  1.  Mai  1917  ist  eine  Neuregelung  der
Freigabe  und  Verteilung  von  Graphit
eingetreten.  Die  Verteilung  der  verfügbaren  kengen
an  Passauer  Graphit  wird  in  Zukunft  durch  das  Zuweisungsamt
  unter  Mitwirkung  der  Graphit-Vermittlungsstelle
  bearbeitet.  Freigabeanträge  sind  an  die
Graphit-Vermittlungsstelle  (Charkottenburg  2,  Kantstraße
  8)  zu  richten.  Der  Sektion  M  bleibt  künftig  nur
die  rein  fachliche  Bewirtschaftung  des  Graphits  vorbehalten.
  «

Webstoffe.
W  In

Die  in  der  Bekanntmachung  Nr.  W.  III.  1.8.  16.
K#  A.  vom  8.  September  1916,  betreffend  Höchstpreise
für  Bastfaserabfälle,  in  der  Preistafel  für  Gruppe  A  gewählte
  Bezeichnung  der  Bastfaser-Garnabsälle  als
„Garnreste“  hat  im  Verkehr  verschiedentlich  zu  der
Auffassung  Veranlassung  gegeben,  daß  durch  die  angeführte
  Bekanntmachung  nicht  nur  Garnabfälle  im  engeren
Ginne  betroffen  sind,  sondern  auch  Reste  von  Schußgarn
oder  sonstigen  für  die  Verarbeitung  bestimmt  gewesenen
Garnmengen.  Solche  Garnreste,  welche  noch  für  Garn
zu  Textilzwecken  verwendbar  find,  können  nicht  als  Absall
  betrachtet  werden  und  unterliegen  daher  auch  nicht
der  Höchstpreisbekanntmachung.  In  dieser  handelt  es
sich  ausschlieblich  um  Abfälle,  welche  nur  noch  für  eine

Wiedergewinnung  der  Faser  durch  Reißen  in  Betrache
kommen.

W  AM

Web.,  Wirk-  und  Strickwaren.

Bit.  192/5.  17.  RRA.  vom  16.  S.  1917.

Bei  den  Nachprüfungen  durch  die  Revisoren  des
koniglichen  stellvertretenden  Generalkommandos  oder
des  Kriegsministeriums  in  bezug  auf  die  Bestimmungen
der  Bekanntmachung  betreffend  Beschlagnahme  und  Bestandserhebung
  von  Web.,  Wirk-  und  Strickwaren  vom
I.  Februar  1916  (W.  M.  1000/11.  15.  KN.)  macht  der
Nachweis,  daß  einzelne  Waren  oder  Teile  derselben  nach
dem  8.  Dezember  1915  aus  dem  neutralen  Ausland  ein-