Nrlegsamt.  kuilicke  e  Hltiellungen  und  Nachrichten  1

Nummer  17

geführt  sind,  häufig  Schwierigkeiten.  Es  wird  desbalb
wiederholt  nachdrücklich  darauf  BlxN7x*-.  n  daß  dieser
Nachweis  seitens  der  Revisoren  nur  dann  als  erbracht
angesehen  werden  kann,  wenn  folgende  Voraussetzungen
erfüllt  sind:

Die  nach  dem  8.  Dezember  1915  eingeführten  Web.,

Wirk-  und  Strickwaren  müssen  im  Lagerbuch  auf  einem
besonderen  Blatt  nachgewiesen  werden.  Der  Nachweis
für  den  Verbrauch  muß  buchmäßig  dargestellt  sein.  Der
Einführende  muß  die  Steuerpapiere  als  Unterlage  für
die  Buchungen  bei  den  Lagerakten  aufbewahren.  Jedem
Versand  solcher  eingeführten  Waren  muß  eine  schriftliche
Erklärung  beigefügt  sein,  aus  der  hervorgebt,  daß  die
in  der  Erklärung  der  Menge  und  Art  nach  aufgeführten
Gegenstände  nach  dem  8.  Dezember  1915  aus  dem  neutralen
  Ausland  eingeführt  sind,  und  daß  der  vorliegende
Versand  in  dem  Lagerbuch  des  Einführenden  an  der  und
der  Stelle  berbucht  ist.  Diese  Erklärung  muß  bei  Nevisionen
  vorgelegt  werden.

Die  Erfüllung  dieser  Bedingung,  die  im  eigensten
Interesse  der  Firmen  liegt,  wird  diesen  hiermit  dringend

anempfohlen.

Holz,
*  Zur  Bewirtschaftung  des  Holzes:
(Nachtrag  zu  der  Mitteilung!  Nr.  15,  Seite  3.)

Statt  „b)  Holzausgleichstelle,  Königgre
Leiker  Geh.  Reg.-Nat  Hauptmann  2.  2.  #.  D.
es  toeder

“ßSekmkpsura  Köni  Bröger
Geh.  Hauptmann  d.  *

mub

Straße  100a  II;  Leiter
D.  Baltzer.“

————————..

1  Waffen  und  iunition!

*  Mald  inenansglelcitellen.
6)

(Weitere  Aenderungen  s.  Nr.  7,  S.  13  u.  Nr.  16,  S
Kreis  Merseburg  der  Ma-P


r##sses

Es  werden  zugewiesen:
schinenausgleichstelle  Halle;

die  Kreise  Liebenwerda  und  Schweidnitz  der  Maschinenansgleichstelle
  Leipzig;
die  Kreise  Wetzlar,  Limburg  und  Oberlahnkreis  der
aschinenausgleichstelle  Frankfurt  a.  Main.

*iie  Rrlegsami.

Waften-  und  Munihons-Beschaffungs-#Emt.
Iunlpektion  der  techn.  Inft.  d.  Frtillerie.
nr.  367.  s.  17.  W.  M.  2b.  vom  14.  .  1917.

(Muszug.)
Vom  1.  Juni  1917  ab  wird  die  Lehrenprüfstelle  der
Geschütgieherei  mit  der  Lehrenpriisstelle  des  Fabrikations.
uI  ros  zusammengelegt.  Die  Beschaffung  der  Lehren  ver-*23r
  bei  der  Geschützgießerei  Spandau,  die  Bestellungen
L  nach  wie  vor  bei  dieser  zu  machen.

—..  —.  —  —  -

.......-II..I.OIIIIIIIIIIIIIII  III-IIIIIIIIsII.IjI.....  .I..............".I.

IIIIIIIIIIIIIIIIIOI  III-IIIIII-sssjssssssssssssssgssssssssssssssusspa  —

Zur  Transportdringlichkeitsliste.
Krlegsminllterium.  Krlegsamt.
Tab.  Nr.  stab  M3  d.  26611.  .  17,  K,
vom  19.  5.  19717.

Der  günstigeren  Verkehrslage  entsprechend  wird  die
Transportdringlichkeitsliste  vom  10.  Juni  ab  bis  auf  weiteres
  in  wesentlich  gekürzter  Form  erscheinen.  Ihre  allgemeine
  Bekanntgabe  erfolgt  in  Nr.  18  des  „Kriegsamt.
Amtliche  Mitteilungen  und  Nachrichten“.

Nach  der  Wagengestellung  im  Monat  April  und  der
ersten  Hälfte  des  Monats  Mai  kann  angenommen  werden,
daß  die  angesorderten  Wagen  auch  für  die  militärischen
Güter,  die  nicht  in  der  Transportdringlichkeitsliste  geführt
werden,  schlechtbin  und  ohne  besondere  Dringlichkeitsbescheinigungen
  gestellt  werden.

Bei  etwaigen  Schwierigkeiten  wird  den  Bestellern
(Empfängern  von  Gütern)  empfobhlen,  unter  Benutzung  eines
Vordruckes  nach  beiliegendem  Muster  bei  der  Kriegs-=amtstelle
  oder  Krieg  Lamtnebenstelle  ihres
Bezirks  eine  Dringlichkeitsbescheinigung  zu  beantragen,
die  im  Interesse  einer  möglichsten  Beschleunigung  des  Gechäftsganges
  nach  Prüfung  und  Begutachtung  unmittelbar

%  —.

dem  Verfenber  zugestellt  werden  wird.

In  dem  Vordruck  find  zur  Verminderung  des  Schreibwerks

  alle  Unkerlagen  zusammengestellt,  die  die  Kriegsamtstellen

  zur  Prüfung  der  befonderen  Dringlichkeit  benötigen.
Weilerer  Ausweise  und  Belege  bedarf  es  also  nicht;  auch
sind  Begleitschreiben  unnötig.  Alle  Rückfragen  fallen  bei
ordnungsmäßiger  Ausfüllung  fort,  doch  sind  die  Kriegsam
stellen  unb  Kriegbamtnebenstellen  gehalten,  stichprobenweise
an  Ort  und  Stelle  die  Angaben  nachzuprüfen  und  bei
Zweifelsfällen  geeignete  Rückfragen  vorzunehmen.

Die  Bescheinigungen  werden  immer  nur  von  Fall  zu
Fall  und  nur  von  den  Kriegsamtstellen  bezw.  Kriegsamtnebenstellen
  ausgestellt.

Von  den  kriegswirtschaftlichen  Unternehmungen  muß
erwartet  werden,  daß  sie  bereits  bei  der  Wahl  der  Bezugsquellen
  auf  eine  möglichste  Entlastung  und  Verkürzung  der
Bahnwege  Bedacht  nehmen  und  die  Wagenanforderungen
auf  die  wirklich  dringenden  Transporte  begrenzen.  Laderaum
  und  Ladegewicht  müssen,  soweit  angängig,  bis  zur
vollen  Tragfähigkeit  ausgenutzt  werden,  auch  muß  grundsätzlich
  eine  sofortige  beschleunigte  Entlodung  jedes  bereitgestellten
  Wagens  sichergestellt  sein.  Nur  bei  allseitiger  und
genauer  Beachtung  dieser  Verkehrsforderungen  kann  ein
reibungsloser  Verkehr  sichergestellt  und  können  Eingriffe
vermieden  werden.

Aufgabe  der  Kriegsamtstellen  und  Kriegsamtnebenstellen
  ist  es,  den  Verkehrsbeziehungen  der  kriegswirtschaftlichen
  Unternehmungen  ihres  Bezirks  fortgesetzt  besonderg
Aufmerksamkeit  zuzuwenden  und  auf  die  Behebung  etwaiger
Mißstände  hinzuwirken,

Zum  Zwecke  der  allgemeinen  Unterrichtung  der  kriegswirtschaftlichen
  Unternehmungen  ist  es  erforderlich,  baß  din
Kriegsamtstellen  und  Kriegsamtnebenstellen  borstehende
Verfügung  auch  bei  den  Firmen  zur  weitesten  Verbreitung
bringen,  die  das  „Kriegsamt“  nicht  erhalten.  Zu  diesem
Zwecke  wird  ein  Sonderabdruck  der  Verfügung  mit  Antragsformular,
  Dringlichkeitsliste,  Wegweiser  für  den  Eisenbahngüterverkehr
  und  Verzeichnis  der  Kriegsamtstellen  unfd