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Kriegsamtnebenstellen  gefertigt  werden.  Es  wird  anheim-Gestellt,
  auch  in  der  Presse  auf  die  Neuregelung  aufmerksam
zzu  machen,  unter  dem  Hinweis,  daß  Sonderdrucke  bei  den
Priegsamtstellen  (Nebenstellen)  erhältlich  sind.

Die  Kriegsamtstellen  und  Mebenstellen  reichen  telegrabossche
  Bedarfsanzeigen  bis  30.  Mai  mittags  hierher
ein.

4  Krlegsamt.  Hitliche  Mittellungen  und  Nadrlchten

Der  Chef  des  Stabes.
J.  M::
gez.  von  Ludwiger,

Sendungen  an  die  front.

Flür  Sendungen  in  das  besetzte  Gebiet  erfolgt  in  vielen
Fällen  die  beantragte  Wagengestellung  erst  nach  mehreren
Tagen.  Dies  ist  jedoch  keineswegs  auf  eine  Versäumnis
der  Linienkommandantur  oder  der  Eisenbahndienststellen
zurückzuführen,  hat  vielmehr  seinen  Grund  in  solgendem:
Die  Betriebs-  und  Verkehrslage  im  besetzten  Gebiet
macht  häufig,  insbesondere  bei  größeren  Kampshandlungen,
  die  Einführung  des  sogenannten  Anbieteverfahrens
erforderlich.  Drohen  nämlich  Verkehrsstockungen  in  einbelnen
  Bezirken  oder  sind  bereits  Verkehrssperren  verhängt,
so  muß  vor  Abgang  einer  jeden  Sendung  in  diese  jeweils
bestimmten  Gebiete  die  absendende  Linienkommandantur
die  Zustimmung  zur  Absendung  von  der  für  die  betreffende
Weiterleitungs-  oder  Hilfsweiterleitungsstelle  zuständigen
Linienkommandantkur  einholen.  Solange  diese  Zustim-’mung
  nicht  vorliegt,  darf  auch  die  Wagengestellung  und
Verladung  der  Sendungen  nicht  erfolgen.

Die  FReihensolge,  in  der  die  Sendungen

:  ..  «..  .  abgerufen
werden,  richtet  sich  nach  der  jeweiligen  Dringlichkeit  der
Güter  für  die  betreffende  Armee.
„„DDieses  Verfahren  ist  unvermeidlich,  wenn  nicht
Frachtenstauungen  entstehen  sollen,  die  geordnete  Zufuhr
unmöglich  machen,  die  Bahnhöfe  belasten,  die  Eisenbahnwagen
  in  schädlichster  Weise  dem  Verkehr  entziehen.
Dies  den  Bedürfnissen  des  Feldheeres  angepaßte  Verfahren
  liegt  daber  ebenso  sehr  im  wohlverstandenen  Interesse
  der  Versender.  Denn  mit  Vermeidung  weiterer  Ueberfüllung
  der  Eisenbahnen  des  Empfangsgebietes  wird
andererseits  auch  einem  Zurückstauen  der  Güter  bis  in  die
Heimat  vorgebeugt  und  wird  etwaige
noch  dadurch  vermehrt,  daß  die  Verladung  der  Güter  unter
Umständen  viele  Tage  früher  erfolgt,  als  ihr  Abrollen  eintreten
  kann.
Wird  also  bei  Anträgen  auf  Wagengestellung  für  Sendungen
  in  das  besetzte  Gebiet  nicht  sogleich  die  Genehmigung
  zur  Wagengestellung  erteilt,  so  ist  der  urfächliche  Zusammenhang
  zu  beachten.  Es  ist  in  solchen  Fällen  zwecklos,
  sich  sogleich  beschwerdeführend  an  die  Linienkommandankuren,
  Eisenbahndienststellen  oder  höhere  Instanzen  zu  wenden.
Hierdurch  wird  nur  unnühzes  Schreibwerk,  insbesondere

verursacht  uchte  Mehrbekastung  des  Telegraphen

kMusgleichitelle  für  Handelsschiffsraum
  (Seeschiffahrt)  der  S.fl.
Schlifahrtsabfellung
beim  chef  des  feldelfenbahnwetens.
B.  NMr.  27130,  vom  9.  5.  1917.

Im  Anschluß  an  die  Besprechung  vom  8.  März  1917

sowie  an  die  Bereisung  der  Ost.  und  Nordseehäfen  wird

Wagenknappheit  nicht

KNummer  17
auf  Befehl  vom  Kommissar  des  Chefs  des  Feldeisenbahnwesens
  bei  der  Kriegsbetriebsleitung  mitgeteilt,  daß  die
geplante  Dispositionszentrale  unter  der  Bezeichnung  „Ausgleichstelle
  für  Handelsschiffsraum  (Seeschiffahrt)  der
Schiffahrtsabteilung  beim  Chef  des  Feldeisenbahnwesens“
—  abgekürzt:  „Schiffsausgleich“  —  errichtet  ist.

Chef  der  Ausgleichstelle  ist:  Hauptmann  d.  L.  Junch,
Stellvertreter:  Leutnant  d.  L.  Caulier.

Die  Diensträume  befinden  sich

in  Hamburg,  Levante-Haus,  Mönkebergstr.  7.

Fernsprecher  Gruppe  6  Nr.  4562,

Telegramm-Adresse:  „Schiffausgleich“.

Die  Ausgleichstelle  untersteht  der  Schiffahrtsabteilung
beim  Chef  des  Feldeisenbahmwesens,  Berlin;  es  sind  in  ihr
vertreten:

Das  Ministerium  der  öffentlichen  Arbeiten  durch  Regierungsrat

  Dr.  Weihrauch,  ·
der  Needereiverband  Hamburg  durch  die  Direktoren
Böger  und  Huldermann,

die  Erzinteressenten  durch  Geschäftsführer  Motz.

Die  Ausgleichstelle  hat  die  Aufgabe,  den  Verkehr
der  Handelsschiffe  in  den  deutschen  Seehäfen  zur  Erzielung
größtmöglicher  Transportleistungen,  insbesondere  zur
Förderung  der  Erzeinfuhr,  zu  regeln.  Zu  diesem  Zweck
obliegt  ihr  die  Ueberwachung  der  Umschlagsverhältnisse  in
den  Häfen,  die  zweckmäßige  Zuführung  einkommender
Dampfer  nach  den  Hafenplätzen,  sowie  im  Benehmen  mit
den  zuständigen  militörischen  Dienststellen  die  Förderung
aller  zur  Inbetriebhaltung  der  Fahrzeuge  nötigen  Maßnahmen
  (Instandsetzung,  Versorgung  mit  Bunkerkohlen,
Bemannung  und  dergl.),  ferner  die  Beschaffung  und  bestmöglichste
  Ausnutzung  von  Handelsschiffsraum  für  kriegswirtschaftliche
  und  solche  Privattransporte,  die  in  geeigneter
Weise  zur  Ergänzung  und  Entlastung  der  Bahn  auf  den
Seeweg  geleitet  werden  sollen.

Es  wird  gebeten,  Fragen  der  vorbezeichneten  Art  im
Benehmen  mit  der  Ausgleichstelle  zu  behandeln.

Bahnsendungen  an  das  Bayrische
HLeben-HArtilleriedepot  Neu-Uumm.
Für  das  Neben-Arlillericdepot  Neu-Ulm  bestimmte  Bahnsendungen
  find  zu  richten  an  das  „Bayrische  Neben--Artilleriedepot

Neu-Ulm,  Station  Neu-Ulm,  Anschlußgleis  des  Neben-Artilleriedepots“.


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Hrbeiterfrage

Heranbildung  von  Ersatzarbeits-Rräften
  in  der  Industrie.

Angesichts  der  bevorstehenden  Neueinziehungen  Reklamierter
  (ugl.  Nr.  14,  Seite  7)  und  der  daraus  für  die
Industrie  sich  ergebenden  Notwendizkeit  der  Einstellung  ron
Ersatzkräften  in  weitem  Umfange  erscheink  es  angebracht,  in
folgendem  eine  kurze  Uebersicht  über  die  vom  Kriegsamt  getroffenen
  Maßnahmen  zu  geben,  mit  denen  die  planmäßige
Heranbildung  von  Ersatzkräften  erleichtert  bezw.  gefördert
werden  soll.

Durch  einen  die  einschlägigen  Verhältnisse  des  näherem
erörternden  Erlaß  des  Kriegs-Ersatz.  und  Arbeits-Departe-1



IILIIIII