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Mummer  17

ments  vom  29.  Januar  1917  (Nr.  1869.  1.  17.  A.  Z.  S.  13)
ist  es  als  wichtigste  Aufgabe  der  Kriegsamtstellen  bezeichnet
worden,  die  Industrie  zur  Durchführung  der  planmäßigen
Heranbildung  von  Ersatzkrästen  zu  voranlassen  und  den
Fortgang  dauernd  zu  überwachen.  Insbesondere  solllen
sofort  Schritte  getan  werden,  um  den  Austausch  wertvoller
Erfahrungen  und  Lehrmethoden  zwischen  den  Betrieben  und
entsprechende  Verwertung  zu  bewirken.  Gleichzeitig  wurde
bekannt  gegeben,  daß  zur  Unterstützung  der  Bemühungen
der  Kriegsamtstellen  und  der  Industrie  beabsichtigt  sei,  durch
erfahrene  Betriebsfachmänner  Richtlinien  bezw.  Merkblätter
  für  den  planmäßigen  Ausbildungsgang  der  einzelnen
  wesentlichen  Arbeitergattungen  aufstellen  zu  lassen.
Zur  Vorbereitung  dieser  Richtlinien  wurde  alsdann  am
5.  Februar  1917  nachstehendes  Nundschreiben  an  eine  große
Anzahl  von  Industrieverbänden  gerichtet:

Rufforderung  an  die  Indultrie  zur  Heran-Krlegeminlslsterlum.

  frlegsamf.
Esb.  Nr.  6°/2.  17.  HZ,  13.  vom  3.  2.  1917.

Um  die  planmäßige  Heranbildung  bon  Ersatzarbeitskräften
  zu  fördern,  wurden  die  Kriegsamtstellen
  angewiesen,  zunächst  für  folgende  Maßnahmen  schleunigst
  Sorge  zu  tragen:

Es  müssen  werivolle  Erfahrungen  und  Lehrmethoden
zwischen  den  Betrichen  ausgetauscht  und  verwertet  werden.
Der  Austausch  kann  am  zweckmäßhigsten  dadurch  erfolgen,  daß
Betriebsbeamten,  die  der  Anleitung  bedürfen,  der  Zutritt  in
die  vorgeschritteneren  Bekriebe  durch  die  Kriegsamtstellen  vermiltelt
  wird,  um  sich  die  nötigen  Kenntnisse  an  Ort  und  Sielle
anzueignen.

Es  kann  sich  dabei  nur  um  Arbeiten  handeln,  die  mit
Kriegslieferungen  zusammenhängen  und  wofür  Ersatharbeitskräste
  in  Frage  kommen.

Es  sind  im  allgemeinen  drei  Arten  von
unkerscheiden:

1.  Arbeiten,  die  von  ungeleruten  Arbeitskräften  verrichtet
werden  und  wozu  ein  Ansernen  oder  eine  besondere
geistige  oder  körperliche  Eigenschaft  nicht  nötig  ist.

Für  solche  Arbeiten  dürfen  Wehrpflichtige  unter
keinen  Umständen  Verwendung  finden.

2.  Arbeiken,  welche  schwer  oder  in  absehbarer  Zeit  überhaupt
  nicht  zu  erlernen  sind  und  wofür  die  Arbeitskräfle
wie  leitende  Organe,  Belriebsheamte,  Meister,  Vorarbeiter
  und  besonders  hoch  gqualifizierte  Facharbeiter
nicht  ersetbt  werden  können.

3.  Arbeiten,  die  zwischen  diesen  beiden  Grenzjsällen  liegen,
das  sind  diejenigen,  die  in  kurzer  Zeit,  d.  h.  in  einigen
Tagen,  einigen  Wochen  oder  einigen  Monaten  erlernt

Arbeiten  zu

werden  können.  Es  ist  dies  die  große  Zahl  von  Spezialarbeitern

  bei  der  auf  sachgemäßer  Arbeitsteilung  und

Seitgemäßen  Fabrikationsmethoden  beruhenden  Serienund

  Massenherstellung.

Die  Arbeiten  der  dritten  Art  kommen  für  die  vorliegende

  Aufgabe  in  erster  Linie  in  Frage.
Um  die  schwierige  Aufgabe  durch  gemeinsame  Arbeit

zu  bewältigen,  wird  die  Industrie  vor  allem  gebeten,

a)  den  Kriegsamtstellen  jede  notwendige  Beihilfe  zu  gewähren,

b)  den  Zutritt  von  Bekriebsbeamten  fremder  Werke  zur
Erlernung  der  Arbeits=  und  Lehrmethoden,  die  für  die
Heranbildung  von  Ersatzarbeitskräften  wichtig  sind,
und  soweit  sie  für  Kriegslieferungen  in  Frage  kommen,

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Es  sollen  durch  erfahrene  Betriebsfachmänner  Richllinien
für  den  plaumäßigen  Ausbildungsgang  einiger  wesentlicher
Urbeitergattungen  aufgestellt  werden.

Die  Heranbildung  der  Ersatzarbeitskräfte  selbst  muß  in
der  Hauptsache  in  den  Betrieben  der  Industrie  erfolgen.
Daneben  soll  auch  ernste  Mitarbeit  bestehender  und  geplanter
Schulen  für  die  Kriegswirtschaft  verwerlet  werden.

Die  Ihrer  Vereinigung  angehörenden  industriellen  Betriebe
  werden  demgemäß  gebeoten,  innerhalb  14  Tagen  dem
Kricgsarbeitsamt,  Berlin,  Friedrichstraße  100,  Herren  namhaft
zu  machen,  die  die  Ausarbeitung  solcher  Nichtlinien  übernehmen
  können.  ·"  "··’

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so  daß  der  einzelne  Herr  nicht  zu  sehr  in  Anspruh  anlscchiot
wird  und  die  Richtlintien  in  möglichst  kurzer  Zeit  fertiggestellt
werden  können.  In  perfönlicher  Aussprache  mit  diesen  Herren
werden  die  Einzelheiten  des  Avbeilsprogramms  festgelegt
werden.

Es  wird  bei  der  weiteren  Durchführung  der  Aufgabe,  Ersabarbeitskräfle
  planmäßig  heranzubilden,  wegen  der  großen
Berschiedenartigkeit  der  Verhältnisse  kein  allgemein  gülliges
Schema  möglich  sein.  Es  können  aber  Erfahrungen  durch
gegenseitigen  Auskausch  zweckmäßig  verwertet  werden,  ferner
können  Analogiefälle  zur  Vervollkommnung  der  Lehrmethoden
und  zur  Erweiterung  der  Heranbildungsmöglichkeiten  anregend
  und  fördernd  wirken.

Die  Zahl  der  anzulernenden  Ersabarbeitskräfte  muß  der
Größe  und  den  Verhältnissen  der  einzelnen  Betriebe  angemessen
  sein.  6  „,

Im  Anschluß  an  das  vorstehende  Programm  über  bie
planmäßige  Heranbildung  bon  Ersaharbeitskräften  wird  die
Industrie  noch  auf  die  weiter  notwendige  Aufgabe  ganz  besonders
  und  eindringlich  hingewiesen,  nämlich  Fachlehrlinge
  heranzubilden.  Die  Art  und  Weise  ihrer  Ausbilbung
wird  die  seither  übliche  bleiben  können,  es  wäre  nur  dringend
erwünscht,  daß  von  manchem  Werk  eine  größere  Anzahl  bon
Fachlehrlingen  und  diese  mit  gröherem  Nachdruck  und  in  kürzerer
  Zeit  als  bisher  üblich  war,  ausgebildet  würden.
SJFerner  sollte  dabei  nicht  übersehen  werden,  daß  für  manche.
Sondergebiete  auch  weibliche  Lehrlinge  herangezogen  weorden
müssen,  um  für  eine  längere  Kriegsdauer  genügenden  Nachwuchs
  an  richtig  geschulten  Spezialisten  zu  sichern.  Andernfalls
  läuft  die  Kriegsindustrie  und  die  Kriegswirkschaft  Gefabr,
  die  zu  Rekruten  herangereiften  Facharbeiterlehrlinge
immer  wieder  zu  verlieren.

Es  wird  ergebenst  ersucht,  den  Ihrer  Vereinigung  angeschlossenen
  industriellen  Betrieben  von  Vorstehendem  Kennt.
nis  zu  geben  mit  der  Bitte,  das  Weitere  beschleunigst  zu  veranlassen.


J.  A.  Marquarb.

Mit  dem  Kriegs-Ersatz-  und  Arbeits-Departement  hat
auch  der  technische  Stab  des  Kriegsamtes  sich  der  Angelegenheit
  angenommen.  Dieser  hat  zunächst  im  Verfolg  einer
Anfang  Januar  mit  Vertretern  führender  Industriefirmen
stattgehabten  Aussprache  die  folgenden  „Richtlinien“  aufgestellt,
  um  der  Industrie  die  allgemeinen  Gesichtspunkte
  zu  vermitteln,  die  nach  dem  Urteil  leitender  Fachmänner
  für  den  praktischen  Erfolg  als  grundlegend  zu  be.
zeichnen  sind:  .

Richtlinlen  für  die  Heranblldung  von  Hilfskräften
  zur  Facharbeit  in  der  Industrie.
Kriegsminliterlum.  Kriegsamt.

Lod.  Mr.  6318.  2.  17.  K.  Lechulicher  Stab  I.  6,
VLomnn  21.  2.  1917.

Die  Verhältnisse  erfordern  gebieterisch,  daß  von  allen  beteiligten
  Kreisen  die  Heranbildung  von  Hilfskräften  zur  Facharbeit
  nachhaltig  betrieben  wird.  Um  bei  der  Dringlichkeit,
des  Bedarfs  möglichst  raschen  und  weitgehenden  Erfolg  zu  erbielen,
  sind  sowohl  besondere  Maßnahmen  in  der  Fabrikation,