Aummer  17

ARrleasami.  Amlliche  ittelfungen  und  Nachrichten  7

Mitteilumgen  über  die  Ausbildung  weiblicher  Werklehrlinge
bei  der  Maschinenfabrik  Augsburg--RNürnberg,  über  die  Ansbildung
  von  Hilfsschlosserinnen  in  den  Siemens-Schuckert-Werken,
  über  Prämien  und  Abzüge  im  Geschoßpreßwerk  der
Firma  A.  Borsig,  Tegel,  und  enthält  mehrere  Beispiele  über
das  Zerlegen  von  Arbeiken  in  einzelne  Teiloperationen.
Das  dritte  Heft  berichtet  über  die  besonderen  Vorkehrungen,
die  von  Firmen  A.-G.  Ludwig  Löwe  &amp;  Co.,  und  Samson-Werk
  getrof'an  sind,  um  mit  ungelernten  oder  rasch  angelernten
  Arbeitskräften  gewisse  Teilarbeiten  der  Einzelund
  Reihenherstellung  ausführen  zu  können.  Es  werden
geeigneie  Maßvorrichtungen  und  Spannwerkzeuge  beschrieben
  und  Erfahrungen  über  das  Anlernen  mitgeteilt.

□—

Leiter  anderer  Betriebe  angeregt  werden,  »
method-enzuvigrwllkownnModer-Ihr-eAusbildung-ZWEIlichkeiten
  zu  erweitern.  Um  den  Mitteilungen  eine  große
Verbreitung  zu  sichern,  werden  sie  den  Kriegbamtstellen  in
ausreichender  Anzahl  zugehen  und  können  dann  von  den
Fachoffizieren  und  Sachverständigen  gelegentlich  der  Werkbesuche
  dazu  benuht  werden,  in  geeigneten  Fällen  darauf
hinzuweisen,  welche  Einrichtungen  bei  anderen  Firmen  bereits
  bestehen.  Die  technisch-wissenschaftlichen  und  industriellen
  Verbände  werden  gebeten,  diese  Mitteilungen
unter  ihren  Mitgliedern  möglichst  zu  verbreiten  und  anderrr.
selts  auch  Mitarbeiter  für  den  Ersahrungsaustausch  zu  werben,
  um  in  allen  Industriezweigen  auf  eine  planmäßige
Heranbildung  von  neuen  und  möglichst  leistungsfähigen
Arbeitskräften  hinwirken  zu  können.  Die  Mitteilungen  erscheinen
  je  nach  dem  vorliegenden  Stoff  in  zwangloser
Reihenfolge.  Der  Inhalt  ist  vertraulich  und  nicht  zur
Wiedergabe  in  anderen  Druckschriften  bestimmt.  Die  Hefte
können  auch  unmittelbar  bei  dem  Verein  Deutscher  Ingenieure,
  Berlin  NW  7,  Sommerstraße  4a,  bezogen  werden.
Der  Preis  der  einzelnen  Hefte  bekrägt  bei  portofreier  Zusendung
  20  Pfennig,  50  Stück  werden  zu  10  M.,  100  Stück
zu  15  M.  abgegeben.  ·

Unter  Berufung  auf  diese  Muster-Beispiele  des  Erfahrungsanstausches
  hat  das  Kriegsamt  am  24.  April  1917
durch  Erlaß  an  die  Kriegsamtstellen  und  Nebenstellen  (843.
1.  17.  A.  Z.  S.  18)  dann  des  weiteren  bestimmt.

Nrieg#-###at-  und  Mrlts-D#s#tement.
Nr.  434.  17.  AZS.  1  von  24.  4.  1917.
Huxzsg.

Zusammen  mit  der  in  dem  GErlaß  Nr.  1889/1,  17  AE.  18
dorgeschlagenen  Maßnachme,  Betriebsbeamten  rückständiger  Bekriebe
  den  Zutritt  in  die  vorgeschritienen  Betriebe  zu  vermitteln,
sol  durch  diese  Musterbeispiele  rückständigen  Betrieben  nachhaltig
vor  Augen  geführt  werden,  was  zur  Heranbildung  von  Ersatz
arbeitsbräften  anderwärts  bereits  geschieht  und  was  sie  selbst
nachahmen  müssen.  J

Dadurch  kann  auf  Unkenntnis  der  Sachlage  beruhenden  Eir
wänden,  es  sei  schon  alles  geschehen,  was  möglich  ist,  am  wirksamsten
  begegnet  werden,  und  es  lann  dann  unbedenklich  e  ien
Termin  gesetzt  werden,  bis  zu  welchem  ersetzbare  Wehrbflichtige
  durch  Ersatze-  beitskräfte  freizumachen  sind,  vorans.
neseht,  daß  die  enisprichenden  Ersatzarbeitskräfte  auch  tatsächlich
vorhanden  sind  oder  tatsächlich  Leschafft  werden  können,  ferner,
dat  eine  Produkltionsfteigerung  im  Einzelfall  nicht  oder  nur  in

–.  —  —  —  —  —  —  —

einem  Umfange  notwendig  ist,  der  die  Freigabe  von  Wehrpfkichltigen
  zuläßt.

Es  wird  ferner  ersucht,  ähnliche  Musterbeispieke,  die  Neues.
bielen  l#önnen,  durch  erfahrene  Betriebvfachmänner  im  dortigen
Bareich  aufstellen  zu  lassen  und  sie  entweder  als  Manufkript  zur
Vervielfäsligung  oder  sertig  vervielsältigt  in  40  Exemplaren
hierher  einzusenden,  um  sie  als  Material  für  den  Erfahrungsaustausch
  unter  den  Kriegsamtstellen  verwerten  zu  können.
Solche  Musterbeispiele  können  für  jede  Urbeitergattung  der
Kriegsindustrie  ausgewählt  werden,  sie  sind  nicht  auf  die  in  der
Anlage  zum  Erlaß  1300/1.  17  M8.  13  angegebenen  #rbeitergatlungen
  ober  gar  nur  auf  die  Arbeitergattungen  der  Siahl--,
Eisen=  und  Metallbearbellung  zu  beschränken.

Das  Anspornen  der  Industrie  hinsichtlich  Heranbildung  und
Verwendung  von  Ersatzarbeitskräften  muß  auf  diese  Weise  unablässig,
  eindringlich  und  nachhaltig  bekrieben  und,  wenn  nötig,
muß  der  Zwang  zur  Freimachung  Wehrpflichliger  durch  Terminsebung
  ohne  Gefährdung  der  unbedingt  nolwendigen  Produktlon
ausgeübt  werden.  ""

Es  wird  ersucht,  über  die  Erfolge  auch  ferner  am

jeden  Monals  hlerher  zu  berschten,  um  wertvolle  Einzelersahrungen
  unter  den  Kriegdsamtfstellen  auslauschen  zu  können.

IJ.  A.:  b.  Hugo.

förderung  der  Lehrlingsausbildung.


Die  zunehmende  Erkenntuis  der  Tatsache,  daß  auf  die
Dauer  der  gelernte  Arbeiter  erheblich  besser  gestellt  ist  als
der  ungelernte,  hat  zahlreiche  Eltern  veranlaßt,  für  ihre
schulentlassenen  Söhne  Lehrverträge  abauschließen,  sodaß
trotz  der  hohen  Löhne,  die  zur  Zeit  ungelernten,  auch  jugendlichen
  Arbeitern  gezahlt  werden,  das  Angebot  von  Lehrlingen
  in  diesem  Jahre  größer  ist  als  je  zuvor.  In  vielen
ällen  ist  es  den  Eltern  in  der  beutigen  Zeit  nur  unter

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erheblichen  Einschränkungen  möglich,  die  Mittel  für  die  Ausbildung
  aufzubringen,  namentlich  dann,  wenn  der  Ernährer

im  Felde  steht  oder  gefallen  ist.  Ein  großes  Werk  hat,
wie  die  Kriegsamtstelle  Münster  berichtet,  nun  die  nachahmenswerte
  Einrichtung  getroffen,  daß  in  allen  Fällen  der
Bedürftigkeit  den  Eltern  der  Lehrlinge  eine  Erziehungsbeihilfe
  ausbezahlt  wird,  deren  Höhe  sich  nach  den  besonderen
Verhältnissen  der  Familie  und  nach  der  Würdigkeit  richtet.
Es  unterliegt  keinem  Zweifel,  daß  dadurch  einer  Anzahl  von
jungen  Leuten  die  Möglichkeit  einer  Fachausbildung  gegeben
wird,  die  ohne  diese  Unterstützung  aus  Not  lediglich  Hilfsarbeiten
  verrichten  würden.

terlum.  Rriegsamt.

Rrbelts-Departement.

4.  17.  RZS  I.  vom  58.  5.  1917.
Huszug.

Es  werden  immer  wieder  Fälle  bekannt,  in  denen
Reklamierte  bei  gleichen  Leistungen  schlechter  entlohnt  werden
  als  Hilfsdienstpflichtige  oder  Nichtwehrpflichtige.

Das  Departement  weist  demgegenüber  darauf  hin,
daß  Reklamierte  freie  Arbeiter  sind  und  daß  die  Tatsachs
der  Reklamation  unter  keinen  Umständen  den  Anlaß  geben
darf,  besondere,  von  den  üblichen  abweichende  Lohn-  und
Arbeitsbedingungen  zu  schaffen,

Krleg
Mr  44