frelgegeben.

ni

———

Das  Inhaltsverzelchnis  befindet  sich  auf  Selte  6.

12  ————.  ——  ————□————————————  □
«  s

ZZvaterländische-Hciksckgensti

i
IIIIIL

I—

*Bekanntmachung  über  füungeltelltenverlicherung
  der  im  vaterländischen
Hülfsdienft  Belschäftigten.

Vom  25.  Mai  1917.

Auf  Grund  des  §9  19  der  Verordnung  über  Versicherung
der  im  vaterländischen  Hilfsbienst  Beschäftigten  bom  24.  Fe-Hruar
  1917  (Reichs-Gesetzbl.  S.  171)  bestimme  ich  folgendes:

Für  Tätigkeiten  im  baterlänbischen  Hilfsdienst,  bie  in
ben  von  deutschen  Truppen  besetzten  ausländischen  Gebieten
ausgeführt  werden,  bestimmen  die  Generalgouverneure  ober
ber  Generalquartiermeister  oder  die  von  ihnen  beauftragten
  Stellen  für  ihren  Geschäftsbereich,  wer  «-I-nach-52Elbssd-LSV-rfj".»w.ngäqejeJ-EIBEIDE-Witer


derSochiJechfestzuscysm  ,
sxnachsWITH-EMERMJMHWKMIEEBifiirMnss
gestellkedusz

bustellen  it
bat.  Dem  Direktorium  der  Reichsversicherungsanstalt  füc
Angestellte  wirb  mitgeteilt,  wem  die  Erledigung  bieser
Kufgaben  übertragen  ist.

6  2.

Als  Ausgabestellen  für  die  Aufnahme-  und  Versicheeungskarten
  (§  194  bes  Versicherungsgesetzes  für  Au-Gestellte)
  werden  für  das  besetzte  Gebiet

1.  in  Belgien  die  Ausgabestelle  der  Angestelltenversicherung
  in  Aachen  (Neues  Rathaus),
K.  in  Frankreich  bie  Ausgabestelle  der  Angestelltenversicherung
  (I.  Polizeirevier)  in  Metz,
6,  in  Rußland  die  Ausgabestelle  der  Angestelltenversicherung

  in  Posen  (Sapiehaplatz  91),

#2,  in  Rumänien  die  Ausgabestelle  der  Angestelltenversicherung
  in  Berlin  (Klosterstraße  65)
bestimmt.

Anträge  auf  Ausstellung  und  Erneuerung  von  Versicherungskarten
  sind  aus  den  betreffenden  besetzten  Gebieten  an
diese  Ausgabestellen  unmittelbar  zu  richten.  Es  steht  den
Antragstellern  in  Zweifelsfällen  frei,  mit  dem  Direktorium
ber  Reichsversicherungsanstalt  für  Angestellte  in  Berlin-Wilmeersborf
  (Hohenzollerndamm  188/195)  ins  Benehmen
u  treten.

cheinigungen  für  Krankheitsseiten  aus-83.



Für  bie  Abführung  ber  Beiträge  zur  Angestelltenber—
sicherung  wird,  soweit  der  übliche  Postscheckverkehr  (Bekanntmachung
  des  Direktoriums  der  Reichsversicherungsanstalt
für  Angestellte,  betreffend  die  Beitragsentrichtung  für  die
Angestelltenversicherung  vom  24.  Mai  1912,  Amtliche  Nachrichten
  der  Reichsversicherungsanstalt  für  Angestellte  1913
O.  40)  nicht  möglich  ist,  folgenbes  bestimmt:

I.  Die  Beiträge  sind  unter  ber  Abresse:  Direktorium  der
Reichsversicherungsanstalt  für  Angestellte.  Berlin=  Wilmersdorf,
  mittels  Postanweisung  einzguzahlen,  und  zivar
monatlich  zum  10,  des  auf  den  Beitragsmonat  folgenden
  Monats,  *  6

E.  Der  Postanweisung#abschultt,  welcher  der  Reichsversicherungsanstalt
  verbleibt,  muß  den  Arbeitgeber  ober
bie  Dienststelle,  die  den  Versicherten  beschäftigt,  deutlich
bezeichnen.  Dies  gilt  auch  dann,  wenn  eine  andere
Dienststelle  die  Beiträge  abführt.

B.  Hat  die  Reichsversicherungsanstalt  die  dem  Konto  bes
Arbeitsgebers  erteilte  Buchungsnunmer  mitgeteilt,  so
ist  biese  auf  dem  Postanweisungbabschnitte  jebesmak  gu
vermerken.  Bis  dahin  ist  auf  dem  Abschnitt
bei  Senbungen  aus  Belgien  Buchungsbegirk  1,

Frankreich  „  81,
Rußland  n  36.
Rumänien  6  2

7  :  n
F/  re  —
4%  □—  ##
ansugeben.

Auf  der  Rückseite  bes  Postantveisungsabschnitts  ist
zu  vermerken,  wie  sich  der  eingesahlte  Betrag  aus
vollen  und  halben  Beiträgen  nach  den  9  Gehaltsklassen
bis  J  und  aus  Beitragszahlungen  nach  3  177  des
Versicherungsgesetzes  für  Angestellte  zusammensetzt,  und
ob  eine  Uebersicht  abgesandt  ist  oder  Aenderungen
gegen  den  Vormonat  nicht  eingetreten  sind.

4,  Gleichseitig  mit  der  Abführung  der  Beiträge  ist  an  das
Direktorium  der  Reichsversicherungsanstalt  für  Angestellte
  eine  Uebersicht  nach  dem  Muster  R.  f.  A.  II
Nr.  3  einzusenden.  Vorbrucke  zu  dieser  Uebersicht  werden
  von  dem  Direktorium  der  Reichsversicherungsanstalt
  für  Angestellte  kostenlos  zur  Verfügung  gestellt.
Sind  Veränderungen  gegen  den  Vormonat  nicht
eingetreten,  so  bedarf  es  einer  neuen  Uebersicht  nicht,
es  genügt  vielmehr  ein  Vermerk  auf  dem  Postanweisungsabschnitt:
  „Aenderungen  gegen  den  Vormonat
191.  nicht  eingetreten.“  .«

Essi.  ,
szAlg·inlänbi-schethis-themcan-MERMIS
MBerti-Herauswachs-skit.kuuqcstskctssict»Nicht-w