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hörde,  die  vom  Deutschen  Reich  in  besetzten  Gebicten  eingesetzt
  ist  und  behördliche  Aufgaben  einer  deutschen  Behörde
erledigt.
Verlin,  den  25.  Mai  1917.
Der  Stellvertreter  des  Reichskanzlers.
Dr.  Helfferich.

*  Bescheinigungen  über  Anstellungsvormerkungen.


Krsegsminlsterium.  Krlegsamt.

Krlegs-Erfatz-  und  f#delts-Departement.
MNr.  166,  s.  17.  E.  D.  IH.  vom  17.  5.  1917.

Arbeitgeber,  insbesondere  auch  militärische  Dienststellen,
  pflegen  vielfach  Bescheinigungen  über  erfolgte  Anstellungsvormerkungen
  auszustellen,  die  lediglich  den  Zweck
haben,  eine  gewisse  Neihenfolde  für  zukünftige  Anstellungen
zugunsten  des  Inhabers  der  Bescheinigung  festzulegen.
Solche  Bescheinigungen  können  also  weder  einen  Beweis  dafür
  liefern,  daß  der  Inhaber  bei  der  bescheinigenden  Stelle
eine  Anstellung  gefunden  hat,  noch  auch  dafür,  daß  er  eine
solche  Anstellung  überhaupt  finden  wird.  Gleichwohl  ist  in
letzter  Zeit  vielfach  der  Versuch  gemacht,  mit  ihnen  bei
Heranziehung  zum  vaterländischen  Hilfsdienst  den  Einbernsungsausschüssen
  gegenüber  den  Nachweis  zu  führen,
daß  der  Inhaber  bereits  eine  Anstellung  in  einem  kriegswichtigen
  Betriebe  gefunden  habe  oder  jedenfalls  seine  Anstellung
  unmittelbar  bevorstehe.  Da  derartige  Versuche  geeignet
  sind,  die  Einberufungsansschüsse  irrezuführen  und

das  Heranziehungsverfahren  zu  beeinträchtigen,  wird  darauf

hingewiesen,  daß  bei  Vorlage  solcher  Bescheinigung  in  jedem
einzelnen  Falle  eine  Nachprüfung  nötig  ist,  ob  ein  alsbaldiger
  Eintritt  in  die  vorgemerkte  Stelle  tatsächlich  möglich
  ist.

Marquard.

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Berichte  der  Kriegs-Rohstoff-Rbteilung.

#.

Zusammenstellung  von  Geletzen,  Bekannmachungen  und
Versügungen.
Nr.  Bst.  lo0oob's.  17.  KRRH.  III.  Rng.

Zu  der  vom  Kriegsamt  im  *

*  Uebersicht  über  die  Beschlagnahmebestimmungen.
Zur  Uebersicht  über  die  Bestimmungen  der  allgemeinen
  Metall-Beschlagnahme  ist  nach  dem
Stande  vom  1.  März  1917  ein  zweites  Ergänzungs-—



Nummer  18

blatt  erschienen.
Angabe  der  Vordruck.  Nummer  Vst.  1258  unentgeltlich
von  der  Metall-Meldestelle  der  Kriegs-Rohstoff-Abteilung,

Berlin  W.  9,  Potsdamer  Str.  10/11,  bezogen  werden.

Abdrucke  von  diesem  können  unter

Webltoffe.
3  Erhöhung  der  Uebernahmepreise  für  Wollen.
Um  der  Landwirtschaft  einen  Anreiz  zur  Förderung
der  deutschen  Schafzucht  zwecks  Wollgewinnung  zu  geben,
sind  die  durch  die  Kriegswollbedarf-Aktiengesellschaft,
Berlin,  zu  zahlenden  Uebernahmepreise  für  die  Wollen
der  deutschen  Schafschur  und  des  Wollgefälles  bei  den
deutschen  Gerbereien  erhöht  worden.

Kriegs-Filzverband,

Am  27.  April  1917  ist  der  Kriegs-Filzverband  E.  V.
in  Berlin  gegründet  worden.  Seine  Aufgabe  besteht
darin,  unter  Aufsicht  und  nach  Weisung  des  Bekleidungs-Beschaffungsamtes
  an  der  Beschaffung  der  während  der
Kriegsdauer  von  der  Heeresverwaltung  benötigten  Filze
mitzuwirken.

Im  Zusammenhang  hiermit  erfährt  das  bisherige
Verfahren  zur  Erteilung  von  Filzaufträgen  die  folgenden
  Abänderungen.  «-Die

  Zentralbeschaffungsstellen  dürfen  Herstellungsaufträge
  für  Filze  nicht  mehr  selbständig  erteilen.  Der
Bedarf  ist  von  den  Zentralbeschaffungsstellen  in  der  bisherigen
  Weise  festzustellen  und  bei  der  Kriegs-Rohstoff-Abteilung,
  Wollbedarfs-Prüfungsstelle,  anzumelden.  Nach
Eingang  der  Bedarfsanmeldung  veranlaßt  die  Kriegs-Rohstoff-Abteilung
  die  Anfertigung  und  Bereitstellung
der  angemeldeten  Menge  Filzplatten  bezw.  Blöcke  oder
Stückfilze  zu  einem  den  Rohstoffwerten  entsprechenden
Preise  über  das  Bekleidungs-Beschaffungsamt  beim
Kviegs-Filzoerband.  Die  sogenannte  Konfektionierung,
d.  h.  die  Herstellung  der  verschiedenartigen  Filzgegenstände
  (Ringe,  Scheiben,  Streifen,  Halbmonde  usw.)
aus  den  bercitgestellten  Filzplatten  bezw.  Blöcken  oder
Stückfilzen,  ist  in  jedem  Falle  von  der  in  Betracht  kommenden
  Zentralbeschaffungsstelle  selbst  zu  veranlassen.

Die  für  die  Verarbeitung  der  Rohstoffe  vorgeschriebenen
  Wollbelegscheine  (Nr.  2)  stellt  der  Kriegs-Filzverband
  selbständig  aus.  Für  die  Vornahme  der
Konfektionierung  bedarf  es  dagegen  keiner  Belegscheine.

Die  Zentralbeschaffungsstellen  dürfen  Belegscheine
nur  noch  für  diejenigen  Filzaufträge  ausfertigen,  derem
selbständige  Vergebung  die  Kriegs-  Rohstoff  -  Abteilung
ihnen  übertragen  hat.  v

Anknahmen  können  durch  die  Kriegs-Rohstoff-Abteilung.

  Wollbedarfs-Prüfungsstelle,  zugelassen

Wm

Reste  von  Bastfaser-Rohsioffen  oder  „Garnen.
Rr.  Bft.  60/5.  17.  KRH.  vom  24.  5.  1917.

Bei  der  Verarbeitung  von  Bastfaser-Rohstoffen  oder
Garnen  auf  Grund  eines  Belegscheines  oder  einer  Freigabe
  für  bestimmte  Mengen  zur  Herstellung  von  vorgeschriebenen
  Erzeugnissen  ergeben  sich  gewöhnlich  Reste,
weil  die  im  Belegschein  oder  im  Freigabeschreiben  berechneten
  Mengen  nicht  in  vollem  Umfange  für  den  jeweiligen
  Auftrag  in  Anspruch  genommen  werden.