Meuregelung  der  Benzolverteilung.
Krlegaminllterlum.  Krlegsamt.
Cob.-r.  stab  Mr.  27  769.  S.  I7.  K.
vom  25.  c.  1917.  Huszug.

1.  Jeder  landwirtschaftliche  Verbraucher  wondet  sich  an
die  für  ihn  zuständige  Kriegswirtschaftsstelle;  die  Kriegswirtschaftsstelle
  prüft  die  Notwendigkeit  der  Freigabe  von
Vonzol,  versieht  das  Gesuch  mit  dem  Vermerk  „Befürwortel“
  oder  mit  dem  Vermerk  „Befürwortet  bis  zum  Ausmah
  von  soundsoviel“  und  sendet  das  Gesuch  des  landwirtschaftlichen
  Verbrauchers,  das  Name  und  Adresse  enthalten
muß,  an  die  Inspektion  des  Kraftfahrwesens,  Abteilung  für
Betriebsstoffe,  Sektion  II,  Berlin,  Potsdamer  Str.  111.
Die  Inspektion  des  Kraftfahrwesens  stellt  in  der  von  der
Kriegswirtschaftsstelle  befürworteten  Höhe  einen  Freigabeschein
  aus,  der  gleichzeitig  diejenige  Firma  enthält,  bei  der
der  Gesuchsteller  sein  Venzol  beziehen  kann.  Diesen  Freigabeschein
  sendet  die  Inspektion  des  Kraftfahrwesens  an  den
Gesuchsteller  zurück,  und  gleichzeitig  sendek  sie  eine  entsprechende
  Anweisung  an  die  zur  Lieferung  bestimmte  Firma,
etwa  des  Wortlautes:  „Für  den  Landwirt  3  sind  Y  Kilogramm
  Benzol  zur  Lieferung  aus  Ihren  Beständen  freigegeben
  worden.“

2.0.  Nach  Maßgabe  der  für  die  Landwirtschaft  zur  Versügung
  stehenden  Benzolmengen  wird  durch  Kriegsamt,
Stab  MI.  2,  in  Verbindung  mit  der  Landwirtschaftlichen
Betriebsstelle  errechnet,  wieviel  Venzol  für  den  Bezirk  jedes
Kriegswirtschaftsamtes  monatlich  zur  Verfügung  gestellt
werden  kann.  Jedes  Kriegswirtschaftsamt  errechnet  alsdann,
eine  wie  große  Menge  Benzol  hiernach  auf  jede  Kriegswirkschaftsstelle
  entfällt  und  weist  die  Kriegswirtschaftsstellen
  an,  nur  bis  zur  Höhe  der  auf  sie  entfallenden  Benzolmengen
  Freigabeanträge  zu  befürworten.  Jede  Kriegswirtschaftsstelle
  wird  wöchentlich  dem  Kriegswirtschafisamt  aufgeben,
  welche  Mengen  ihrer  Monatsquote  sie  zur  Freigabe
befürwortet  hat.  Ergibt  sich  Ende  des  Monats  ein  Fehlbetrag
  oder  Ueberschuß,  so  ist  entsprechender  Ausgleich
zwischen  allen  Kriegswirkschaftsstellen  eines  Kriegswirtschafisamtes
  zulässig.

„Der  Ausgleich  zwischen  den
wird  durch  das  Kriegsamt  (Stak
Berichte  der  Kriegswirtschaftsämter  vorgenommen.

In  keinem  Falle  darf  ein  Kriegswirtschaftsamt  sein
Gesamt-Monatskonkingent  überschreiten.

Kriegswirtschaftsämtern
auf  Grund  monatlicher

3.  Die  bisher  von  den  Landwirtschaftskammern  aus.
gestellten  Freigabescheine  sollen  noch  bis  zum  15.  Juni  Geltung
  behalten.  Vom  1.  Juni  ab  dürfen  von  den  Landwirtschaftskammern
  neue  Freigabescheine  nicht  ausgestellt  werden.

4.  Wenn  nach  dem  1.  Juni  landwirtschaftliche  Veren,

  suchen  um  schleunige  Weitergabe  an  die
uständige  Kriegswirtschaftsstelle.

5.  Von  der  vorstehend  geschilderten  Neuregelung  werden
die  Landwirtschaftskammern  vom  Lanbwirtschaftsministerium,
  die  Lagerhalter  und  Benzolfirmen  von  der  Inspektion
des  Kraftfahrwesens  mit  entsprechenden  Instruktionen  verleben
  werden.

Krlegsamt.  Kmitliche  mittellungen  und  Hachrichten

NRummer  18

—.—

*  Verhütung  von  felddiebstä
Krlegsminilterlum,  Krlegsamt.
cab.-Mr.  stab  m.  27596.  4.  I7.  K.
bem  22.  5  1917.

Von  allen  Seiten  laufen  seitens  der  Kriegswirtschaftsämter
  bei  dem  Kriegsamt  Klagen  über  die  Zunahme  der
Felddiebstähle  ein.  Es  ist  anzunehmen,  daß  mit  dem  Voranschreiten
  der  Vegetation,  vor  allem  während  der  Ernte,
die  Felddiebstähle  einen  Umfang  annehmen  werden,  der
eine  ernste  Gefahr  für  die  Allgemeinheit  bilden  wird.

Das  Kriegsamt  hat  daher  bei  den  in  Betracht  kommenden
  Stellen  Schritte  getan,  um  die  Landwirtschaft  gegen  die
Felddiebstähle  in  der  Weise  zu  unterstützen,  daß  ihr  auf  Anfordern
  der  Kirgswirtschaftsstellen  als  Hilfsfeldhüter  geeignete
  Leute  zur  Verfügung  gestellt  werden.

1  1  ell.

ründliches  Entleeren  der
Düngergruben.

Jaucheschlamm  fast  meterhoch  auf  dem  Boden.

e

chzentrifugen.

Ein  fachmännischer  Mitarbeiter  der  Maschinen-Ausgleichstelle
  Aachen  gibt  folgende  beachtenswerte  Anregung:
Eine  fachmännische  Revision  der  Handzentrifugen  ist  unbedingt
  erforderlich.  Fast  zwei  Drittel  der  ganzen  Milchzentrifugen
  sind  in  einem  durchaus  ungenügenden  Zustand.
Nicht  allein,  daß  alle  Lagerteile  und  Oelstellen  verschmutzt
sind,  auch  die  Trommeln  und  Einsätze.  in  denen  alle
Schmutzteile  gefangen  werden,  sind  mit  Milchschmutz  zugeschlemmt
  und  werden  oft  nur  alle  zwei  Tage  gespült.  Dazu
  kommt  nun,  daß  die  Milch  beim  Separieren  eine  zu
kalte  Temperatur,  statt  35  Grad  oft  nur  15—20  Grad,  hat.
Ferner  werden  die  Tourenzahlen  beim  Drehen  nicht  eingehalten,
  was  alles  zur  Folge  hat,  daß  die  Milch  oft  nur
halb  entrahmt  wird.  Das  teure  Butterfett,  das  doch  1
von  großer  Wichtigkeit  für  die  Volksernährung  ist,  erhält
nun  das  ältere  Jungvieh,  das  auch  von  scharf  entrahmier
Milch  leben  könnte.  Es  ist  zweckmäßig,  folgende  Gebrauchsanweisung

  für  Milchzentrifugen  in  der  Nähe  der  Maschine

anzubringen: