Nummer  K.

—:

Krlegsamt.

an.  Wenn  die  auf  der  Kurbel  vorgeschriebene  umdrehungszahr
(60  Umdrehungen  in  der  Minute)  erreicht  ist,  öffne  man  die  Zulaufbahn
  bes  Vollmilchgefäße  und  halte  die  auf  der  Kurbel  vorgeschriebene
  Umdrehungszahl  ein.  Ist  die  Enkrahmung  beendigt,
und  das  Vollmilchgefäß  entleerk,  so  gieße  man  8—5  Liter  Magermilsch
  zum  Verdrängen  des  lebten  Feitgehalts  aus  der  Trommel-=milch
  nach.  Die  Trommel  der  Maschine  muß  nach  jedesmaligem

Gebrauch  mil  heißem  Wasser  gereinigt  werden.

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Verkehrswesen

Dringlichkeitslite
vom  10.  Junl  ble  auf  welteres  für  die  Wagengestellung
  belm  Verland  von  unmittelbaren
und  mittelbaren  milltärischen  Gütern.
Krlegsminliterlum.  KRrlegsamt.
(b.-Mr.  Stab  M  3d.  26  6010.  5.  17.  K.
vom  23.  5.  1917.

Alle  Materialien,  Halbfabrikate,  und  Vorprodukte,  die
für  Herstellung  und  Wiederherstellung,  für  Verpackung  und
Transport  der  in  der  Liste  aufgeführten  Gegenstände  nötig
sind,  sind  hinsichtlich  der  Dringlichkeit  grundsätzlich  in  derselben
  Weise  zu  behandeln  wie  die  Gegenstände  selbst.

1.  Kohle,  Koks,  Briketts.

2.  Holz  jeder  Art,  Holzverkohlungsprodukte.

8.  Bau-  und  Betriebsmaterialien,  Geräte  und  Maschinen
für  den  Bergwerksbetrieb,  für  Gas-  und  Elektrizitätswerke.


4.  Materialien  für  Hütten-  und  Gießereibetriebe,  auch
feuerfeste  Materialien  und  deren  Rohstoffe.

5.  Baustoffe,  Maschinen  und  Apparaturen  für  die  in  der
Bautenliste  (Verfügung  des  Kriegsamts  T1  vom
15.  4.  1917)  aufgeführten  und  die  ihnen  gleichgestellten
Bauten  (siehe  Vorbemerkung  der  Bautenliste).

6.  Lokomotiven  und  Güterwagen,  auch  für  Feld-  und  Förderbahnen.
  Drahtseilbahnen.

7.  Kraftwagen.

8.  Eisen,  Stahl,  Aluminium,  Kupfer,  Zinn,  Zink,  Messing,
Blei  und  Elektron  für  dringendsten  Heeres-  und
Marinebedarf.

Maschinengewehre  und  Maschinengewehrzubehör  teder

Art.

Waffengerät  für  Feld-  und  Fußartillerie  und  für

Minenwerfertruppen,  ausgenommen  fertige  Munition.

Spreng-  und  Gasminen.

18.  Geräte  und  Materialien  für  Flieger  und  für  Feldluftschifferabteilungen.



14.  Alles  Unterseebootsmaterial  einschl.  der  Unterseeboots-Artillerielieferungen

  und  Unterseebootsabwehrnetze.

Materialien  für  den  Bau  und  die  Ausrüstung  von

Torpedobooten  aller  Typen,  Minensuchbooten,  Marinesischdampfern

  und  Motorbooten,  sowie  für  die  von  den

Baubeaussichtigungen  des  Reichsmarineamts  als  besonders

  dringlich  bezeichneten  Neubauten  von  kleinen

Kreuzern.

Torpedos  und  Minen  für  Marinebedarf,  jsowie  Minensuch=

  und  Minenräumgerät.

15.

16.

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Amillche  Milttellungen  und  Nachrichten“  7

17.  Elektroden.

18.  Volle  und  leere  Kesselwagen  und  Behälter  für  Teen
Tecröl  aller  Art,  Schmieröl,  Schmiermittel-,  Mineral-Plergengniss,
  für  Gas-,  Ammoniak-  und  Säuretrans-Por


19.  Pulver,
chemikalien.

20.  Gummi.

21.  Verbandstoffe  und  Verbandmateriak.

22.  Treibriemen  aller  Art.  Dichtungsstulpen  für  Pressen,

sogen.  Ledermanschetten.

Brennesseln  und  Brennesselfasern.

Wegen  der  praktischen  Handhabung  der  Liste  wirb,  u.
immer  wieder  vorkommenden  Mißverständnissen  vorzubengen,
  ernent  darauf  hingewiesen,  daß  die  Anträge  auf
Wagengestellung  für  die  in  der  Liste  geführten  Güter,  soweit
es  sich  um  Militärgut  und  Militärprivbatgut
an  militärische  Stellen  handelt,  unmittelbar  an
die  für  die  Versandstation  zuständige  Vinienkommandantur,
  und  soweit  es  sich  um  mittelbares
Heeresgut  und  Militärprivatgut  handelt,  das
an  eine  nicht  militärische  Stelle  gerichtet  ist,  anmittelbar
  an  daß  zustänchäye  Wagenbüro  zu  richten  sind.
In  der  Spalte  „Inhalkt“  des  Frachtbriefes  vermerkt  der
Versender  soscher  Güter  hinter  der  bahnamtlich  geforderten
Bezeichnung  in  Klammern  Nummer  und  Kennwort  der
Dringlichkeitsliste.  —  Wo  nicht  klar  hervorgeht,  ob  Sendungen
  als  mittelbare  Heeresgliter  anzusehen  sind,  legt  er
außerdem  entsprechende  Answeise  der  Beschaffungsstelle

bezw.  der  Besteller  bei.

rgendwelcher  eidesstatitlichen  Erklisß
rungen  oder  Bescheinigungen  der  Dring
lichkeit  des  Versandes  bedarf  es  bei  diese-e
Gütern  grundsätzlich  nicht.

Was  für  die  Güter  selbst  ailt,  gilt  finngemäß  auch  flin
alle  Materialien,  Halbfabrikate  und  Vorprodukte,  die  für
Herstellung  und  Wiederherstellung,  für  Verpackung  und
Transport  der  betreffenden  Güter  nötig  find.

Sollen  Glüter,  die  nicht  in  der  Transportdringlichkeitsliste
  enthalten  sind,  im  Einzelfalle  bevorzugt  behandelt  werden,
  so  beantragt  der  Besteller  (Empfänger  des
Gutes)  bei  der  Kriegsamtstelle  (Kriegsamtnebenstell
  e)  seines  Bezirks  unter  Benutzung  eines
Vordruckes"“)  eine  Dringlichkeitsbescheinigung
die  nach  Prüfung  und  Begutachtung  unmittelbar  dem
Versender  zugeschickt  wird.

Die  Bescheinigungen  werden  immer  nur  von  Fal#
zu  Fall  und  nur  von  den  Kriegsamtstellen  bezw.  Kriean
amtnebenstellen  ausgefertigt.

Wegen  der  Ausfuhrgüter  nach  dem  neutralen
oder  befreundeten  Ausland,  die  als  mittelbare
Heereslieferungen  anzusprechen  sind,  besteht  eine  besondere

Sprengstoff,  Gaskampfstoffe  und  Kriegs-Gasschutzgerät.



23,

"))  Wegen  des  Vordruckes  wird  aus  die  in  Nr.  17  des  „Kriegs--amt“
  Seile  5  bgobrudle  Verfügung  vom  19.  Mai  1917  —  Stab
M  64.  20011.,  5.  17.  K.  —  verwiesen,  der  tin  Muster  des  Vordruckes
  beigeiün  war.  —  Der  Vordruck  kann  bei  der  Lindendruckerei
  u.  Verlags-Ges.  m.  b.  H.,  Berlin  *  Schiffbauerdamm
  190,  bezogen  werden.  Preis  bei  portofreier  Zustellunge
50  Stück  Mk.  1.80,  100  Stück  Mrk.  230,  500  Stück  Mk.  9,00,  1000
Stück  Mk.  17.50.