2  Rrlegsamf.  Amfllche  Mittellungen  und  Hachrichte

Male  hintereinander  ausübt.  Man  darf  wohl  überzeugt
sein,  daß  sowohl  die  Anklagebehörden  als  auch  die  erkennenden
  Gerichte  nicht  zögern  werden,  in  solchen  Fällen
anzunehmen,  daß  der  Tatbestand  des  §  18  Nr.  1  erfüllt  ist,
insofern  der  Silfsdienstpflichtige  der  Ueberweisung  zu  einer
Beschäftigung  überhaupt  nicht  nachkam  oder  sich  beharrlich
weigerte,  die  ihm  zugewiesene  Arbeit  zu  verrichten.  Die
Versuche,  ein  Strafgesetz  zu  umgehen,  haben  erfahrungsgemäß
  gegenüber  der  Wachsamkeit  unserer  Justizbehörden
einen  schweren  Stand.  Den  Einberufungsausschüssen  und
lonstigen  Organen  des  Hilfsdienstes  kann  nur  dringend
empfohlen  werden,  solche  Fälle  zur  Anzeige  zu  bringen,  was
hoffentlich  nach  diesen  —  leider  notwendigen  —  Ausführungen
  nicht  allzu  oft  wird  geschehen  müssen.

2½%½%  ssssesbsssesesezses#es  ese  ee  —————————.———

Elektrizltät.

*.  Rechtzeitige  Beuachrichtigung  der  Werke  bei  Mehrbelasiunng.
I#st.  1337/3.  17.  K.  R.H.  vom  28.  5.  1917.

Die  Leistungsfähigkeit  der  Elektrizitätswerke  ist
nicht  unbegrenzt.  Auch  ist  die  Größe  der  Belastung
maßgebend  für  die  Anordnungen,  welche  die  Betriebsleiter
  zu  treffen  haben.  Die  Werke  dürfen  daher
nicht  mit  Mehrbelastung  überrascht  werden.  Sobalb
  irgendwo  im  Anschluß  an  die  Elektrizitätswerke
neue  Maschinen  mit  größerem  Verbrauch  ausgestellt  oder
in  Betrieb  genommen  werden  sollen,  ist  deshalb  vorher
dem  betreffenden  Elektrizitätswerk  Mitteilung  zu
machen.  Das  kann  z.  B.  telephonisch  geschehen,  dann  ist
es  gut,  diese  Mitteilung  am  gleichen  Tage  noch  schriftlich
  zu  bestätigen.

t-NN——*  —
1

Waffen  und  Ulunition

*  Zufammenschluß  in  der  Werkzeugindustrie.


Um  die  bisherigen  Schwierigkeiten  in  der  Versorgung
der  Heeresverwaltung  und  der  Rüstungsindustrie  mit  austeichender
  Menge  Werkzeug  zu  beseitigen,  haben  sich  die
verschiedenen  Zweige  in  der  Werkzeugindustrie  zu  einer
Reihe  von  Vereinigungen  zusammengeschlossen,  und  zwar:

1.  Deutscher  Feilenbund,  Remscheid,  Drahtanschrift:

Gustav  Diederichs,  Remscheid-Bliedinghausen.

7  euscher  Sägen,  und  Maschinenmesser-  Bund,  Rem-6„

  ölleinohanler  .  stav  Diederichs,  Remscheid-.

  Werkzeng-  Fabrikanten  -  Verband,  Remscheid,  Drahtanschrift:
  Walter  Sieper,  Remscheid.  scheid.  Draht

4.  Fabrikantenverband  landwirtschaftlicher  Maschinenteile,
Remscheid,  Drahtanschrift:  Stalder,  Köln  (Rhein),
Ritterstraße.  *-1

I  Gezähe-  und  Grobwerkzeuge-  Verband,
Postaufschrift:  Gezähe--  und

»  Revis-beid-Grobwerkzeuge-Verband,


Uummer  19

z.  H.  des  Herrn  Erich  Härtel,  Remscheid,  Neuenkamperstraße

  31.

6.  Vereinigung  der  Gesenkschmieden,  Solingen,  Drahtanschrift:
  Dr.  Hornung,  Solingen.

7.  Stabstahlverband,  Remscheid.

8.  Stabstahlverband,  Solingen.

9.  8  für  Flußstahl-Sägen=  und  Messerbleche,  Remscheid.


Die  Aufgaben  der  einzelnen  Vereinigungen  sind  neben
anderen  Punkten  interner  Art:

1.  Gemeinsamer  Einkauf  der  Rohmaterialien;
2.  Kontingentierung  der  Rohmaterialmengen  und  deren

Verteilung  an  die  Mitglieder;

8.  Prüsung  und  Ueberwachung  der  einzelnen  Fabriken
auf  ihre  Leistungsfähigkeit;

4.  Vereinheitlichung  der  Größen  und  Sorten:

5.  Hebung  der  Qualität  der  Fabrikate;  6

6.  Nachweis  leistungsfähiger  Fabriken,  insbesondere  beß

Unterbringung  großer  Aufträge;

7.  Vertretung  der  gemeinsamen  Interessen  der  Mitglieder.
  #

Die  vorstehenden  Vereinigungen  sind  wiederum  zusammengeschlossen
  in  dem  Werkzeug-  und  S  tahlkontor
  G.  m.  b.  H.  in  Remscheid,  das  seinerseits  den
Einkauf  des  Rohmaterials,  insbesondere  der  Stahlmengen
für  alle  Vereinigungen  vereinigt  und  die  Zuweisung  auf
die  einzelnen  Vereinigungen  vornimmt.  Es  stellt  zugleich
die  Vertretung  der  gesamten  Vereinigung  dar  und  hat  auch
die  Aufgabe,  die  gemeinsamen  Interessen  der  ganzen  Werkzeugindustrie
  zu  vertreten.

*  Henderungen  bei  den  HMaschinen-Rusgleichitellen.

Die  Bezirke  Wetzlar,  Oberlahn,  Limburg  sind  der

Maschinen-  Ausgleichstelle  Frankfurt  a.  M.  überwiesen
worden.

####snsstcse##d##  vöofssieesse  3

Verkehrswesen

-  .  □—  —  6
Q1½.——  ————————————————————————————.-.l..———

Cransportdringlichkeitslite.

Rriegsministerinm.  Briegsamt.
Tab.  Nr.  Stab  M.  3  d.  26  640.  6.  12.  K.
vom  6.  6.  1917.

Mit  Rücksicht  auf  Störungen  im  Versande  des  Sonderdruckes
  „Heeresguttransport“  (ogl.  Nummer  17  Seite  3
rechte  Spalte  unten)  treten  die  verkürzten  Transportdringlichkeitslisten
  und  das  System  der  Dringlichkeitsbescheinigungen
  (vgl.  Nummer  17  Seite  8  und  Nummer  18  Seite  7)
erst  ab  15.  Juni  in  Kraft.

Bescheinigung  der  Kriegsnotwendigkeit

bei  Beschaffung  von  Fahrzeugen.
RKriegsministerlum.  Kriegsamf.

echnllcher  Stab  T.  3.  Tgb.KMr.  7379.  S.  17.  R.

Fahrzeugausschuß,  vom  23.  S.  1917.
E-s  besteht  Grund  zu  der  Annahme,  daß  die  Verfügung
Tab.  Nr.  8368.  8.  17.  K.  T.  8,  betrifft:  „Bescheinigung  der
Kriegsnotwendigkeit  bei  Beschaffung  von  Fahrzeugen“  nicht