„Die  Garnisonverwallung  in  Düren  erwartet  Lebensmittel
  vom  Provianlamt  Aachen.“

e)  Güterbewegungen  zwischen  zwei  Binnenplätzen  oder  einem
Binnen-  und  einem  Hafenplatz,  für  die  der  Wasserweg  teilweise
  in  Frage  kommt,  (Umschlagverkehr)  sind  der  Schifffahrlsgruppe
  vorzumelden,  wenn  die  auf  dem  Wasser  zurückzulegende
  Strecke  länger  ist  als  die  Eisenbahnstrecke;
andernfalls  der  Transport-Abteilung.  Beifpiel:

„Die  Garnisonberwaltung  Düren  erwartet  Seifenbulber
  von  Untertürkheim  b.  Stuttgart.  Der  Wageninhalt
  kann  in  Mannheim  aufs  Schiff  umgeschlagen  werden,
#röt  zu  Schiff  nach  Cöln  und  wieder  mit  der  Eisenbahm
lon  Cöln  nach  Düren.  Da  die  Schiffsstrecke  überwiegt,  ist
Vormeldung  bei  der  Schiffahrtsgruppe  geboten.=Beispiel:



„Das  Reserbeluzarett  III  in  Nachen  erwarkek  bon  der
Firma  X  in  Dösseldorf  Lebensmittel.  Der  Transport
könnte  von  Düsseldorf  nach  Cöln  mit  dem  Schiff,  von  dort
nach  Nachen  auf  der  Eisenbahn  erfolgen.  Die  Eisenbahnstrecke
  ist  länger  als  die  Schiffsstrecke,  daher  Varmeldung
bei  der  Transportabteilung.

3.  Die  Vormeldungen  sind  stets  nur  an  eine  Stelle,  entweder
  die  Schiffahrtsgruppe  oder  die  Transportabteilung  zu

richten.  Doppelmeldungen  sind  unbedingt  ver

boten!

7.  Für  Versendungsvormeldungen  ist  der  Vordruck  X,  für
Empfangsvormeldungen  der  Vordruck  B  zu  benutzen  *).  Für
Nachmeldungen  gilt  entsprechendes.

Jereweils  sind  zwei  Ausfertigungen  zu  übersenden.

Eilige  Vormeldungen  sind  durch  einen  breiten  Kopfstrich  in  roter

Farbe  zu  kennzeichnen.

Der  Kommandierende  General
General  der  Infanterie.

1  LIIIIIIIII  sstt—————
l

TLeancwirtschaft

frühdruschmahnahmen  des
Kriegsamtes.

Hlrkegsminliterium.  Nriegramt.
Sab  Ms.  27  946.  S.  17.  K.  vom  Jl.  S.  17.
Ruszug.

Zur  Durchführung  der  in  Nummer  18,  Seite  5,  bekanntgegebenen
  Frühdrusch-Aktion  hat  das  Kriegsamt
folgende  Maßnahmen  getroffen  bezw.  veranlaßt.

1.  Bindegarn.

Den  Kriegswirtschaftsämtern  ist  von  der  Reichs.
Ertreidestelle  Bindegarn  zur  Verteilung  an  die  einzelnen
Kriegswirtschaftsstellen  überwiesen  worden.  Das  Vindegarn
  ist  nur  für  die  Bindemähmaschinen  bestimmt,  Verwendung
  zu  anderen  Zwecken  ist  verboten.

#  2.  Treibriemen.

„Durch  Vermittlung  der  Reichsgetreidestelle  sind  den
Kriegswirtschaftsämtern  Ledertreibriemen  für  Druschsätze
einschließlich  der  Hauptantriebsriemen  als  Reserbe  für  das
Frühdruschgeb##et  zur  Verfügung  gestellt  worden.  Außerdem
  werden  Riemenverbinder  und  Häute  zu  Reparaturzwecken
  flir  das  Lederzeug  der  Frühdrusch-Dreschsätze  ge-))Die

  Vordrucke  sind  hier  nicht  abgedruckt.  In  ihnen  werden
insbesondere  gefordert  Angaben  über  Absender  bzw.  Empfänger,
Bestimmungsstation,  Adresse  oder  Zeichen  und  Nummer,  Anzahl,
Verpackungsark,  Rohgewicht  65  Bei  Eilgütern  ist  der  Vordruck
durch  einen  dicken  roten  Kopfstrich  besonders  zu  kennzeichnen.

#—

—

4

Krlegsamt.  Mmtllidhe  Mittellungen  und  Machrichten

Nummer  19

liefert  werden,  aber  lediglich  für  diesen  Verwendungszweck.
Die  Kriegswirtschaftsämter  sind  angewiesen  worden,  für
sparsamste  Verwendung  der  Riemen  Sorge  zu  tragen.  Insbesondere
  sind  Vorkehrungen  gegen  die  immer  mehr  überhandnehmenden
  Treibriemen-Diebstähle  angezeigt.

3.  Drusch-Kolonnen.

Die  Kriegswirtschaftsämter  sind  angewiesen  worden,
zum  13.  Juni  telegraphisch  dem  Kriegsamt,  Stab  Ml.  zu
melden,  wieviel  und  in  welcher  Stärke  für  ihren  Bezirk
militärische  Frühdrusch-Kolonnen  benötigt  werden.  Von
jeder  Kolonne  kann  etwa  die  Hälfte  aus  Soldaten  bestehen,
der  Rest  muß  aus  Jungmannen  oder  Dorfleuten  gedeckt
werden.  Zwischen  den  einzelnen  Kriegswirtschaftsstellen
sind  die  Kolonnen  nach  Bedarf  zu  verschieben.  Das  Kriegsamt
  wirb  im  Einvernehmen  mit  den  stellvertretenden
Generalkommandos  auch  zwischen  den  Druschkolonnen  der
einzelnen  Kriegswirtschaftsämter  durch  entsprechende  Verschiebungen
  einen  Ausgleich  versuchen.

4.  Pferdegestellung.

Die  Kriegswirtschaftsämter  haben  bis  zum  138.  Juni
die  Zahl  der  nach  eingehender  Prüfung  des  Bedarfs  und
der  Ausgleichmöglichkeiten  mit  den  angrenzenden  Frühdrusch-Bezirken
  unbedingt  notwendigen  Militärpferde  an
das  Kriegsamt  zu  melden.

5.  Lastkraftwagen-Gestellung.

Zur  Förderung  der  raschen  Abfuhr  der  gedroschenen
Getreidemengen  aus  den  Frühdrusch--Bezirken  in  die
Mühlen  der  Reichsgetreidegesellschaft  wird  eine  größere
Zahl  Lastkraftwagen  nebst  den  dazu  gehörigen  Bedienungsmannschaften
  zur  Verfügung  gestellt  werden,  die  Anzahl
der  auf  die  Bezirke  der  einzelnen  Kriegswirtschaftsämter
entsallenden  Wagen  bleibt  weiterer  Verfügung  vorbehalten.
Nutzbarmachung  dieser  Kraftwagenkolonnen  für  die  rasche
Kartoffelversorgung  der  Städte  bei  Deckung  des  Winterbedarfs
  ist  in  Aussicht  genommen.

6.  Amtliche  Frühdrusch-Propaganda.

Es  wird  notwendig  werden,  daß  die  Kriegswirtschaftsstellen
  durch  amtliche  Bekanntmachungen  die  Bevölkerung
über  die  von  den  Zentralstellen  für  die  Fr  ühdrusch-Aktion
vorbereiteten  Maßnahmen  unterrichten.  Insbesondere  ist
darauf  hinzuwirken,  daß  die  Landwirte  über  die  Vorteile,
die  die  Beteiligung  an  der  Aktion  für  sie  mit  sich  bringt,
durch  die  Presse  aufgeklärt  werden.  !*m

Im  übrigen  überläßt  es  das  Kriegsamt  jedem
einzelnen  Kriegswirtschaftsamt,  in  welcher  Weise  im
ch  in  seinem  Bezirke  organisiert
wird,  und  weist  nur  erneut  darauf  hin,  daß  volle  Hingabe
aller  beteiligten  Stellen  notwendig  ist,  um  der  Aktion  zu
dem  Erfolge  zu  verhelfen,  den  das  Vaterland  im  Interesse
einer  ungestörten  Volksernährung  braucht.

Ausnutzung  der  Verkehrslage  zur
Deckung  künftigen  Düngerbecarfs.
(An  lämtl.  preuhischen  Rriegswirtichaftsämter.)
KNriegsministerlum.  Krlegsamt.
stab  ML.  NMr.  27  502.  6.  17.  H.  vom  1.  6.  1917.
Huszug.

Der  Chef  des  Feldeisenbahnwesens,  Abteilung  für
kriegsw.  Transporte,  Gruppe  V,  richtet  das  nachfolgende
Schreiben  an  das  Kriegsamt,  Stab  Ml;

„Der  Versand  von  Kalidüngesalzen  ist,  nachdem  er  für
den  Zeitraum  vom  21.—31.  März  ds.  Is.  seinen  Höhepunkt