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Beschaffung  elektrischer
Malchinen.“

Krlegsamt.
Vaffen-  und  Munitions-Beschaffungs-Rmt.
chefingenleur.

Durch  die  allgemeine  Beschlagnahme  der  elektrischen

Maschinen  und  Apparate  kann  in  Zukunft  ein  Besitzwechsel
oon  diesen  Gegenständen  nur  noch  nach  Genehmigung  durch
das  Waffen-  und  Munitions-Beschaffungs-Amt  statifinden.
Während  bei  den  Werkzeugmaschinen  ein  unmittelbarer  Verkauf
  an  Selbstverwender  unter  gewissen  Bedingungen  gestattet
  ist,  trifft  das  für  Elektromotore  usw.  nicht  zu,  jeder
Verkauf,  jede  Vermietung:  Verleihung  usw.,  durch  die  eine
elektrische  Maschine  in  einen  anderen  Betrieb  kommt,  oder
ihrer  bisherigen  Arbeit  entzogen  wird,  bedarf  der  Zustimmung
  der  oben  genannten  amtlichen  Stelle.  Diesbezügliche
Anträge  sind  an  die  örtlich  zuständige  Maschinenausgleichstelle
  zu  richten  (nicht  an  Wumbal),  und  zwar  muß  der
Antrag  von  dem  gestelltt  werden,  der  die  Maschine  haben
will  (also  vom  Käufer  usw.,  nicht  vom  Verkäufer).  Der  Antragsteller
  muß  glaubhaft  nachweisen,  daß  er  die  elektrischen
Maschinen  im  Heeresinteresse  braucht.  Handelt  es  sich  um
Heereslieserungen,  so  muß  er  genau  angeben,  von  welcher
Stelle  der  Auftrag  stammt,  hat  er  die  Aufträge  mittelbar
empfangen,  so  muß  er  seinen  Auftraggeber  veranlassen,  ihm
die  erforderlichen  Unterlagen  zu  geben.  Die  zuständigen
Maschinenausgleichstellen  können  bei  den  Kriegsamtstellen
erfragt  werden,  ebenso  sind  die  Handelskammern  und  die
größeren  Tageszeitungen  von  dem  Zuständigkeitsbereich  in
Kenntnis  gesetzt  worden.
Für  die  Nachprüfung  der  Dringlichkeit  wird  eine  Gebühr
  erhoben,  die  nach  erfolgter  Beschaffung  der  angeforderten
  Maschine  fällig  wird.  Die  beir.  Gebührenordnung
(Maschinenausgleichbedingungen)  wird  von  den  Maschinenausgleichstellen
  verabfolgt.

uskunftspflicht  der  Privat-Industrie.


Krlegsamt.  #
Wafken-  und  Munitions-Belchaffungs-Amt.
Chefingenleur.  «

BeigewissenHeereswktkäggnisteädenLiefeWikmx
nachgelassen,  gewisse  Teile  ihrer  Lieferung  weiter  zu  vergeben.
  Die  Zulieferanten  erfahren  aber  dabei  in  der  Regel
nicht,  von  welcher  amilichen  Stelle  der  Auftrag  ursprünglich
stammt.  Hieraus  entstehen  gegenwärtig  sehr  bedenkliche
Störungen.  Für  die  Zuweisung  von  Material,  Brennstoffen
  uw.  sind  neuerdings  scharfe  Bestimmungen  erlassen,
die  Zubilligung  und  Freigabe  der  betr.  Stoffe,  Arbeitsmaschinen,
  Elektromotoren  usw.  kann  nur  erfolgen,  wenn  der
Antragsteller  in  der  Lage  ist,  die  amtliche  Stelle  genau  anöugeben,
  von  welcher  der  Ursprungs--Heeresauftrag  ausgegangen
  ist.  Dabei  ist  es  nicht  notwendig,  daß  die  Gegenstände,
  für  welche  die  Zulieserungen  bestimmt  sind,  genannt
werden,  sondern  es  genügt,  die  Angobe  der  amtlichen  Beschaffungsstelle,
  Nummer  und  Datum  des  Austrages.  Es
ist  dies  in  all  den  Fällen  wichtig,  wo  den  Fabriken  gewisse
Vorschriften  über  die  Geheimhaltung  gemacht  worden  sind.

Q„  5)  Für  Bayern,  Sachsen  und  Würktemberg  gelten  besondere
Bestimmungen.

———  .-Nummer

  20

—

Verweigert  ein  Lieferant  seinem  Unterlieferanten  diese
Angaben,  so  macht  er  diesem  die  Erfüllung  seiner  Lieferpflichten
  unmöglich.  Hierdurch  werden  die  Herresinteressen
geschädigt  und  deshalb  muß  das  im  Frieden  übliche  und  wohl
auch  berechtigte  Interesse  an  der  Geheimhaltung  des  Ursprungsauftraggebers
  unter  den  gegenwärtigen  Verhältnissen
  zurücktreten.  Ordnungsmäßige  und  fristgerechte  Erfüllung
  liegt  auch  im  Interesse  des  Hauptlieferanten,  da
dieser  sonst  zivil-  und  strafrechtlich  zur  Verantwortung  gezogen
  werden  kann.  Zivilrechtlich  würde  eine  Haftung  wegen
schuldhafter  Nichterfüllung  in  Frage  kommen,  strafrechtlich
ein  Verstoß  gegen  §  329  N.  St.  G.  B.

*  Henderungen  bel  den  Maschinenausgleichstellen.


X.  Die  Maschinenausgleichstelle  Leipzig  wird  getrennt  in

Maschinenausgleichstelle  Leipzig  I
für  die  Amtshauptmannschaften  Leipzig,  Grimma,
Oschatz,  Borna.
Maschinenausgleichstelle  Leipzig  II
für  die  Kreise  Schweinitz,  Liebenwerda,  Torgau,  Delitsch,

Weißenfels,  Naumburg,  Noda,  Zeit,  Altenburg,
Ronneburg.  -.-  »

Die  Maschinenausgleichstelle  Zwickau  wird  getrennt  in

Maschinenausgleichstelle  Zwickau  1  **-1
für  die  Amtshauptmannschaften  Zwickau,  Oelsnit,
Plauen,  Auersberg,  S  chwarzenberg.

.  Maschinenausgleichstelle  Zwickau  1I
für  die  Kreise  Gera,  Neustadt,  Greiz,  Schleiz,  Ziegenrück.

Die  Briefaufschristen  usw.  bleiben  dieselben  wie  bisher,
  nur  daß  die  Kennziffer  hinzufügen  ist.

B.  Die  Maschinenausgleichstelle  Frankfurt  d.  d.  Oder
wird  aufgelöst,  die  betr.  Kreise  werden  der  Maschinenausgleichstelle
  Berlin  zugeteilt.

C.  Die  Maschinenausgleichstelle  Mag  deburg  hat  jetzt
folgende  Briefaufschrift:

Magdeburg,  Herderstr.  38,  Fernruf:  5526,
Vorstand:  Zivil-Ingenieur  Harmann.

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Verl  ehrswesen

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*  Heuer  Wegweillser  für  den  Güterverkehr.


Infolge  der  Verkürzung  der  Transport-Dringlichkeitsliste
  und  der  Einführung  von  Vordrucken  für  Anträge  auf
Erteilung  von  Dringlichkeitsbescheinigungen  ist  eine  Umarbeitung
  des  in  Nummer  11  veröffentlichten  „Wegweiser
für  den  Eisenbahngüterverkehr“  notwendig  geworden.  Der
neue  „Wegweiser“  ist  als  Sonderbeilage  —  in  Verbindung
mit  der  Beilage  „Aus  der  Kriegswirtschaft“  —  der  vorliegenden
  Nummer  beigegeben.  Weitere  Abdrucke  können  voni
Kriegsamt  Stab,  Berlin  W.  9,  Leipziger  Platz  13,  bezogen
werden.

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