Rriegsamt.  Amillche  Mittellungen  und  nachtichten

8.  Personal  der  freiwiligen  Krankenpflege.
Die  Bestimmungen  des  Mundschreibens  finden  auch  auf  das
zur  Arbeitsleistung  entlassene  Personal  der  freiwilligen  Krankenpflege
  Anwendung.

Einc  Berücksichtigung  der  den  Frauen  Heerespflichtiger  bei
Zugehörigkeit  zum  Heere  etwa  gewährten  Wochenhilfe  kann  bel
der  Verechnung  des  den  Familien  zu  gewährenden  Ausgleichs
nicht  in  Frage  kommen.

10.  Krankenhauskosten  für  Angehbrige.
Krankenhauskosten,  die  den  Angehörigen  eines  zur  Arbeit
Entlassenen  gewährt  worden  wären,  wenn  dieser  im  Heere  verblieben
  wäre,  werden  bei  Berechnung  des  Ausgleichs  den  Familien
  auf  Antrag  als  früheres  Ginkommen  mit  zugute  zu  rechnen
sein.  In  gleicher  Weise  sind  auch  die  Kosten  für  ärztliche  Behandlung,
  Arzneien,  Beerdigungen  usw.  zu  berücksichtigen.

11.  Anrechnung  der  Unterstützungen  früherer  Arbeitgeber,  die
infolge  Uebernahme  der  Arbeit  sortfallen.  .

Ein  namhafter  Teil  der  Familien  Eingezogener  bezieht  Unterstützungen
  von  den  früheren  Arbeitgebern  des  Ehemannes.  Fallen
dicse  infolge  der  Entlaffung  des  Kriegsteilnehmers  zur  Arbeits-Ubernahme
  in  einem  bestimmten  Betriebe  fort,  so  wird  der  dadurch
utstandene  Ausfall  bei  der  Bemessung  der  Ausgleichunterstützung
nicht  in  Rechnung  gestellt  werden  dürfen,  da  es  sich  hier  um  eine
freiwillige  jederzeit  widerrufliche  Leistung  handell,  die  Ausgleichsunterstützung
  aber  nur  bezweckt,  den  Kriegstellnehmer  gegen  die
Ausfälle  zu  sichern,  die  ihm  dadurch  entstehen,  daß  ihm  oder  seiner

Uummer  20

——.—F.  [“

Familie  Leistungen  infolge  seiner  Entlassung  entzogen  werden,
die  das  Reich  zu  seinen  bzw.  seiner  Angehörigen  Gunsten  angeorbnet
  hat.

Sollten  allerdings  Arbeitgeberbeihilfen  bei  Festsetzung  der
Familienunterstützungen  berücksichtigt  und  diese  beshalb  niedriger
fsestgesetzt  sein,  so  wird  bei  nachgewiesenem  Fortfall  der  Arbeitgeberbeihilfen
  der  Betrag  an  Familienunterstützungen  bei  Berechnung
des  Ausgleichs  einzusetzen  sein,  der  ohne  Vorhandensein  der  Zuschüsse
  der  Arbeitgeber  gewährt  worden  wäre.

Dabei  wird  noch  bemerkt,  daß  sich  der  Hinweis  über  Zurechnung
ekwaiger  Unterstützungsbeträge  der  Arbeitgeber  zum  Arbeitslohne
im  Rundschreiben  vom  9.  Januar  1917  —  1.  A.  336  —  selbtverständlich
  nur  auf  solche  Beihilfen  bezieht,  die  der  neue  Arbeitgeber,
  bei  dem  der  Entlassene  in  Arbeit  getreten  ist,  den  Familien

etwa  gewährt.

Im  Auftrage:
gez.:  Lewald.

3  Kriegsamtstellen;

————er  oss""  *
*  Henderungen  und  Ergänzungen  zum

Verzeichnis  der  Kriegsamttellen.

Kriegsamtstelle  MWS....
Fernsprechanschluß  jetzt:  Militärzentrale  116,  117,  118.

Inhalts-Verzeichnis:

Allgemeines#:
Vereinigung  bon  Frauenarbeitsgentrale  und  Referat
„Frauen“  beim  Kriegsarbeitsamt  ......  #.:  Seite  1
Balerlilndischer  Hilksdienste
Bekauntmachung  über  die  Bestimmung  von  Ausführungsbehörden
  und  den  Erkaß  von  Bestimmunden
  zur  Durchführung  der  Unfallversicherung  bon
Tütigkesten  im  vaterländischen  Hilfsdienst  im

Ausland-  EEEIIIII  IEEILIEIIIIIIIIE  1

rachung  über  die  Inbelcben-  und  Sinteröliebenenversicherung
  der  im  vaterländischen  Hilfsdienst
  Beschäftigten  EILIEIIIIE  *  1  8  7r#
Meldungen  für  den  baterländischen  Hllfädienst,  #
Verwendung  Hilfsdienstpflichtiger  im  Operationsund
  Etappengebiet
Rohsteffe:
Berichte  der  Kriegs-Rohstoff-Abtellung:  Allgemeines,
Metalle,  Leder  ————————1.  Z  ssii-pPp

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4  l  x  l*  1  #  #

Auskunftapflicht  der  Privatindusiri  31
Aenderungen  bei  den  Maschinenausgleichstellen,

—.—
—

Berkehr  wesen:
Neuer  Wegweiser  für  den  Güterbverkee
Unstatthafte  Anwendung  der  Transportdringlichteitssitt

Bahnsenbungen  nach  Schießplatz  Wahn.  b
Landwirtschaft:
Richtlinien  für  die  Organisation  der  Jungmannen  6
Arbeiterfrage:
Arbeitsbermittlung  für  Kriegsbeschädigte  burch  private
  Wohlfahrtspflege  EEIEIIIIIIII—  6
Familienbethilken  EEEEEIIIIIE
Kriegbamistellen:
Venderungen  und  Ergänzungen  zum  Verzeichnis  der
Kriegsamtstekkeon

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Seite  4

Beilage:  Aus  der  Kriegswirtschaft:

Die  Rechtsgrundlagen  der  Kriegswirtschaft  unserer
Heeresverwaltung  von  Geh.  Justizrat  Prof.  Dr.  E.
Hehmann  (Schluß).

Zum  Nachdenken  für  jeden  Deutschen.

Neuer  Wegweiser  für  den  Eisenbahn-Güterberkehr.

"brach:  Tindend’ucdkere  u.

Verlags-des.  m.  v.  N.,  herlin  .  Schitlbauerdemm  17.