und  die  ev.  Stillegung  der  einzelnen  Anternehmungen  bestimmt
  wird.  ·  ·J"

4.  Zum  Schluß  sei  hier  nur  noch  darauf  hingewiesen,
baß  das  britte  große  Eingriffsfeld  des  Staakes  in  die
Privatwirtschaft  im  Hilfsdienstgeseh  liegt.  Hier  ist  die
Arbeit  verstaaflicht,  wie  auf  den  beiden  in  Vorstehendem
kurz  geschilderten  Gebieten  das  Eigentum  und  die  Unternehmerkraft
  sozialisiert  ist.  Gerade  weil  man  den  Hilfsdienst
  in  bas  System  ber  Rohstoffbeschaffung  und  der
Unternehmerassossiation  einfügen  konnte,  ist  es  unter  versändnisvoller
  Mitwirkung  der  Gewerkschaften  gelungen,
die  Arbeiterschaft  mit  Vermeidung  jedes  starren  Zwanges
zu  freier  Mikarbeit  an  dem  grohen  vaterländischen  Wirtshalswmere
  heranzuziehen.  Im  ganzen  zeigt  überhaupt
ie  Entwicklung  der  Einrichtungen,  daß  man  mit  wachsender
Erfahrung  in  steigendem  Maße  an  Stelle  des  rein  öffentlichrechtlichen
  Zwanges,  der  Strafen,  der  Beschlagnahmen

und  behördlichen  Anordnungen,  die  Wirtschaftsgebahrung
auf  der  freien  Organisation  der  Beteiligten  unter  Verwertung
  der  privatrechtlichen,  insbesondere  der  handelsund
  gewerberechtlichen  Normen  ausbauen  konnte.  Wenn
auch  letzten  Endes  dahinter  die  staatliche  Zwangsmoglichteit
  steht  und  das  öffentliche  Recht  immer  wieder
in  das  Privatrecht  einschneidet,  so  hat  sich  doch  das  freie
Walten  der  wirtschaftlichen  Kräste  in  privatrechtlicher
Form,  für  das  bie  Staatsorganisation  nur  den  Rahmen
abgibt,  in  großem  klmfange  erhalten  lassen.  Die  dasür
geschaffenen  Rechtsformen,  welche  im  einzelnen  nicht  geschildert
  werden  sollen,  werden  nicht  nur  im  Völkerkampfe
als  glänzende  deutsche  Geisteswaffe  sich  bewähren,  sondern
müssen  nach  alter  geschichtlicher  Erfahrung  auch  im  künftigen
  Frieden  Spuren  in  unserer  Rechtsordnung  zurücklassen,
  die  im  Wandel  der  Zeiten  nicht  untergehen  können.

*—  —  —  2
p*—  —  —  —
—  —  —  —

*  Der  franzssische  Ministerpräsident  und
die  Elfaß-Lothringer.

In  der  Sitzung  der  französischen  Kammer  vom
5.  6.  17  hak  der  Ministerpräsident  Ribot,  nachdem  er  jede
Eroberungspoliktik  Frankreichs  als  Unwahrheit  bezeichnet
hatte,  nach  dem  Bericht  des  „Temps“  vom  6.  6.  17  im
Laufe  einer  längeren  Rede  folgendes  erklärt
„NRein,  wir  suchen  die  Gerechtigkeit  und  das  Recht.
Wir  wollen  diese  Provinzen  (Esaß-Lothringen)  wieder
haben,  die  niemals  aufgehört  haben,  französisch  zu  sein.
Ste  waren  es  nach  ihrem  freien  Entschlubß,  denn  sie  haben
sich  Frankresch  angeschlossen  (1).  Im  Laufe  der  großen
Revolution,  im  Jahre  1790,  haben  sie  am  Verbrüderungsfeste
  ihre  Zugehörigkeit  zu  Frankreich  zum  Ausdruck  gebracht.
  Selt  dieser  Zeit  haben  sie  französische  Luft  geatmet,
  sind  sie  ein  Teil  Frankreichs  gewesen,  und  als  se
uns  entrissen  wurden,  haben  wir  gefühlt,  daß  ekwas  fehlte
an  unserm  berrlichen  Frankreich.  Sie  müssen  zurück  an
Frankreich,  weil  sie  ihm  gehören,  und  nicht  denen,  die  sie
uns  genommen  haben,  und  zwar  nicht  durch  die  Kraft  der
Ueberzeugung,  wie  wir  es  einst  getan  haben,  sondern  durch
eine  Tat  der  Gewalt,  vermöge  des  harten  Kriegsrechtes,
dessen  Anwendung  wir  ablehnten.  Wir  wollen  keine  gewallsamen
  Annexionen,  wir  wollen  einzig  und  allein  die
Wiederherstellung  dessen,  was  uns  gehö00üt.
Weohin  die  Reschslande  gehören,  haben  die  Ellaß-Lothringer
  selbst  soeben  erst  durch  ihre  berufenen  Verkreter
in  beiden  Kammern  des  Landtages  klar  zum  Ausdruck  gebracht.
  Das  eindrucksvolle  Bekenntnis  unlösbarer  Zugehörigkeit
  zum  Deutschen  Neich  kann  durch  noch  so  viele
Wiederholungen  der  Phrasen  von  „Wiederherstellung“,
„Befrelung“  und  dergleschen  nicht  überkönt  werden.

*  Aus  einer  englischen  Gerschtsverhanölung
  gegen  Streikführer.

„Times“  vom  24.  Mai  berichten  über  eine  Polizei-Gerichtsverhandlung
  gegen  acht  Führer  des  Maschinenbauer
  =  Ausstandes.  Die  wegen  Vergehens  gegen  das
Reichsverteidigungsgesetz  erhobene  Anklage  wurde  vom
Generalstaatsanwalt  zurückgezogen,  nachdem  die  Angellagten
  eine  Erklärung  unterzeichnek  batten,  in  der  sie  ihr

Einverständnis  mit  dem  zwischen  Regierung  und  Vollzkehungsausschuß
  der  vereinigten  Maschinendauergesellschaften
  getroffenen  Abkommen  vom  19.  Mai  bekundeten.
In  seiner  Schlußrede  erklärte  der  Generalstaatsanwalk
unter  anderem:  -

„Die  sichere  Folge  dieses  Aufstandes  wäre  ein  in  ein
oder  zwei  Monaten,  jedenfalls  in  absehbarer  Zeit  eintretender
  Mangel  an  Granaten,  Luftfahrzeugen  und
schweren  Geschützen  gewesen.  Die  sichere  Folge  dieses
Mangels  hätte  wieder  darin  bestanden,  daß  Leute,  denen
die  Möglichkeit  eines  Streikes  nicht  gegeben  ist,  nämlich
die  englischen  Soldaten,  ums  Leben  gekommen  wären,
während  sie  sonst  ruhig  weiter  existiert  hätten.  Es  nützt
nichts,  diese  Tatsache  irgendwie  zu  beschönigen.  Ein  Ausstand
  in  der  Munitionsindustrie  bedeutet  ein  Vergeuden
kostbarer  Menschenleben,  die  sonst  hätten  gerettek  werden
kömene"

Weiterbin  heißt  es  wörtlich:  4

„Solange  ich  Generalstaatsanwalt  sein  werde,  loll
das  Strafgesetz  bei  Industrieausständen  keine  unwürdige
Rolle  spielen.  Ich  erkläre  daher  auodrücklich,  daß  ich,
falls  die  Angellagten  die  gewünschte  Erllärung  niche  unkterzeichnet
  bötten,  das  Verfahren  mit  rücksichtsloser  Schärfe
verfolgt  hätte,  bis  die  Geschworenen  die  Art  des  Vergebens
  erkannt  hätten.  Die  Regierung  kann  sich  nicht
der  Gefahr  aussetzen,  daß  Derartiges  sich  wiederholt.  Die
Regierung  darf,  als  verantworklicher  Hüter  alles  dessen,
um  das  wir  in  diesem  Kriege  ringen,  auch  nicht  davor
zurückschrecken,  einen  zweiten  Ausstand  mit  rücksichtsloser
Strenge  zu  wenn  die  Folgen  noch  so  furchtdar
  und  gefährlich  sein  follten.  Ich  möchte  daher  so  eindringlich
  wie  nur  irgend  möglich  erklären,  daß  für  den
Fall,  dah  sich  die  ausdrücklichen  Versuche,  zu  einem  Austande
  aufzureizen,  wiederholen  eellin.  eine  Einstellung
des  Verfahrens  nicht  wieder  erfolgen  wird.“

in  britischer  r  Jas  deutsche

Wunsch  fü

Volk.  «-„Times“

  vom  19.  Mai  1917  schreiben:  Die  Deutschen

müssen  am  Ende  des  Krieges  in  eine  solche  Lage  gebrach

sein,  daß  sie  zumindest  ein  Jahrhundert  lang  ein  geistig
gebrochenes  und  unterdrücktes  Volk  bleiben.