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Dle  vom  15.  Junli  ab  elntretende  Verluraung  der  Tranähart.  Aringiiciteltussste  und  cle  EinfuGtrun—g  von  Vordbriucten  furt

Antruge  auf  Ertellung  von  Dringsichtelußescßelniqungen  arachte  elne  —chefaf##g  des  in  Ar.  7  bes  Ærlenaamt.  Umt.

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Krlegeministerlum.  Rriegsamt.
Tgb.-Kr.  Stab  mM.  Id.  26  713.  6.  17.  K.

Ein  Wegweiser  für  den  Versand  von  unmittelbaren

und  mittelbaren  militärischen  Gütern  soll  im  folgenden  gegeben
  werden  —  zur  Aufklärung  aller  Versender  und  Empfänger
  und  zur  Unterstützung  der  am  Versand  beteiligten
Dienststellen.  Jeder  Versender  soll  sich  stets
vor  Augen  halten,  daß  alle  Anträge  und
Beschwerden,  die  an  nicht  zuständige  oder
gleichzeitig  an  mehrere  Stellen  gerichtet
werden,  zu  unnötigem  Zeitverlust,  nutzloser
  Arbeit  und  schließlich  auch  zu  einer
Verlangsamung  des  gesamten  Geschäfts-I.

  Zuständigkeitsfrage.

Die  Leitsätze  beziehen  sich  nur  auf  Militärgut,
Militärprivatgut  und  mittelbare  Heeressendungen,
  das  sind  solche  Sendungen,  die  weder  Militär-
  noch  Militärprivatgut  im  Sinne  der  Militärtransportordnung
  §  507“)  sind,  aber  für  die  Rüstungsindustrie
bestimmt  sind.  Ueber  den  Transport  von  Gütern  unmittelbar
  zur  Front  geben  die  Linienkommandanturen  Anskunft,
über  Auslandssendungen,  die  als  mittelbare  Heereslieferungen
  anzusehen  sind,  die  Kriegsamtstellen  und  Kriegsamtnebenstellen.
  Im  übrigen  ist  der  Versand,
soweit  die  bezeichneten  Merkmale  nicht  zutreffen,
  lebiglich  Sache  der  zivilen  Eisenbahnverwaltungen
  und  wird  durch  nachstehende
  Verkehrsregeln  nicht  berührt.

II.  Die  Transport-Dringlichkeitsliste.

Die  Durchsicht  der  Liste,  die  in  etwa  vierwöchigen
Zwischenräumen  neu  herausgegeben  und  regelmäßig  im
„Kriegsamt“  veröffentlicht  wird,  ist  erstes  Erfordernis  für
jeden  Versender  von  unmittelbaren  und  mittelbaren  militärischen
  Gütern.  Auch  die  Vorbemerkung  muß  als  wichtiger
  Bestandteil  der  Liste  eingehend  durchgesehen  werden.
Die  Liste  umfaßt  mehr  Güter,  als  sie  namentlich  auffübrt,
  denn  alle  Materialien,  Halbfabrikate  und  Vorprodukte,
  die  für  Herstellung  und  Wiederherstellung,  für  die
Verpackung  und  den  Transport  der  in  der  Liste  aufgeführten
  Gegenstände  nötig  sind,  sind  hinsichtlich  der  Dringlichdie
  hier  in  Betracht  kommenden  Ziffern  des  3  50  lauten:
Ziffer  1:  Als  Militärgut  gelten  für  die  Eisenbahnver-Siffer

  1  ....
waltung  alle  Kriegsbedürfnisse,  die  ihr  außerhalb  eines  Truppentranbports

  zur  Beförderung  zu  den  Sätzen  des  Miltrfs,  übergeben
  werden.  solche  Gegenkände
Ziffer  2:  Als  Militärgut  dürfen  nur  solche  Begenstände
is  -zr  werden,  die  sich  8  der  Aufgabe  zur  Bahn  im  Eigentume
  oder  Besitze  der  Mililärverwaltung  befinden  und  burch
die  Versendung  aus  diesem  Verhältnis  nicht  ausscheiden.
Ziffer  5:  Als  Peivotyut  für  die  Militärverwaltung

Seten  "  gu  dle  Eisenbahmerwoltung  alle  Kriegsbedürknisse,  die

ihr  von  einer  Militärbehörde  zur  Beförderung  angemeldet  werden
und  den  Bedingungen  unter  Siffer  2  nicht  entsprechen.

kett  in  derselben  Weise  zu  behandeln  wie  die  Gegenstände
selbst,  soweit  nicht  ausdrücklich  Ausnahmen  verzeichnet  sind.
Um  den  Linienkommandanturen  und  Wagenbüros  die
Prüfung  zu  erleichtern,  vermerkt  der  Versender  solcher
Güter  in  der  Spalte  „Inhalt“  des  Frachtbrieses  hinter  der
bahnamtlich  geforderten  Bezeichnung  in  Klammern  Nummer
  und  Kennwort  der  Dringlichkeitsliste.  Vor
Täuschungsversuchen  wird  nachdrücklich  gewarnt.
  ·

Mo  nicht  klar  hervorgeht,  ob  Sendungen  als  mittelbare
Heeresgüter  anzusehen  sind,  legt  er  außerdem  entsprechende
Answeise  der  Beschaffungsstelle  bezw.  des  Bestellers  bel.

Irgendwelcher  eidesstattlichen  Erklärungen
  oder  Bescheinigungen  der  Dringlichkeit
  des  Versandes  bedarf  es  bei  diesen
Gütern  grundsätzlich  nicht.

III.  Dringlichkeitsbescheinigungen
zilter,  die  nicht  in  der  Transport-Dringlichkeitslifte
«  geführt  werden).  J

In  der  Trausport-Dringlichkeitsliste  werden  jeweils
nur  die  kriegswichtigsten  Güter  gekührt.  Zahlreiche
  militärische  Güter,  die  ebenfalls  dringlich  sind,
bleiben  unberücksichtigt.  Sollen  solche  Güter  im  Einzelfall
bevorzugt  behandelt  werden,  so  beankragt  der  Besteller
(Empföänger  des  Gutes)  bei  der  Kriegbomt-=stelle
  (Kriegsamtnebenstelle)  seines  Bezirkes
  unter  Benutzung  eines  vom  Kriegsarnt  herausgegebenen
  Vordruckes')  eine  Dringlichkeitsbescheinigung,
  die  nach  Prüfung  und  Begutachtung  unmittelbar
  dem  Versender  zugeschickt  wird.

In  dem  Vordruck  sind  zur  Verminderung  des  Schreibwerks
  alle  Unterlagen  zusammengestellt,  die  die  Kriegsamtstellen
  zur  Prüfung  der  besonderen  Dringlichkeit  benötigen.
  Weiterer  Ausweise  und  Belege  bedarf  es  nicht;
auch  sind  Begleitschreiben  unnötig.  Alle  Rückfragen  fallen
bei  ordnungsmäßiger  Ausfüllung  fort,  doch  sind  die  Kriegsamtstellen
  und  Kriegsamtnebenstellen  gehalten,  stichprobenweise
  an  Ort  und  Stielle  die  Angaben  nachzuprüfen
und  bei  Zweifelsfällen  geeignete  Rückfragen  vorzunehmen.

Die  Bescheinigungen  werden  immer  nur  von  Fall  zu
Fall  und  nur  von  den  Kriegamtstellen  bezw.  Kriegsamtnebenstellen
  ausgefertigt.

Von  den  kriegswirtschaftlichen  Unternehmungen  muß
erwartet  werden,  daß  sie  bereits  bei  der  Wahl  der  Bezugsauellen
  auf  eine  möglichste  Entlastung  und  Verkürzung  der
Bahnwege  Bedacht  nehmen  und  die  Wagenanforderungen
unter  Anpassung  an  die  jeweilige  Verkehrslage  ganz  allgemein
  auf  die  wirklich  nötigen  Transporte  beschränken.

(für  #

Wagen  besonderer  Bauart,  z.  B.  Nungen-,  Holz=  und
Schienenwagen,  die  nur  in  beschränkter  Zahl  vorhanden  sind,

Der  Vordruck  ist  der  Nr.  17  des  „Kriegsamt“  als  Anlage
beigefüagt  worden.  Er  kann  von  der  Lindendruckerei  und  Verlagsgesellschaft
  m.  b.  H.,  Berlin  NW.  6,  Schiffbauerdamm  19,  bezagen
werden.  Preis  bei  ortofreier  Zustellung  50  Stück  1,80  Ml.,
100  Stück  2,30  Mk.,  500  Stück  9  Mk.,  1000  Stück  17.50  Ml.