dürfen  nur  dann  bestellt  werden,  wenn  die  zu  befördernde
Menge  und  die  Beschaffenheit  des  Gutes  die  Verladung  in
gewöhnlichen  Mengen  nicht  zuläßt.  Laderaum  und
Ladegewicht  müssen,  soweit  angängig,  bis  zur  vollen

Tragfähigkeit  ausgenutzt  werden.  Auch  muh  grundsäglich

eine  sofortige  beschleunigte  Entladung  jedes  bereikgestellten

Wagens  sichergestellt  sein.

Nur  bei  allseitiger  und  genauer  Beachtung  dieser  Verkebrsforderungen
  kann  ein  reibungsloser  Verkehr  sichergestellt
  und  können  Eingriffe  vermieden  werden.  .

Klagen  der  Antragsteller  über  die  Abfertigung  ihrer
Anträge  sind  in  erster  Linie  an  den  Vorstand  der  Kriegsamtstelle
  (Nebenstelle)  und  in  zweiter  Instanz  an  den  Stab
des  Kriegsamtes,  Gruppe  M  3,  Berlin  W  9,  Lelpziger
Platz  18,  zu  richten.  #

IV.  Wagenanforderung.

A.  Militärgut  und  Militärprivatgut,  dan
an  militärische  Stellen  gerichtet  ist:
Der  Versender  richtet  seinen  Antrag  unter  Beigabe  der

nach  II  vorbereiteten  Unterlagen  sowie  der  gegebenenfalls

von  der  Kriegsamtstelle  (Nebenstelle)  übersandten  Dringlichkeitsbescheinigung
  (siehe  unter  III)  an  die  für  die  Versandstation
  zuständige  Linienkommandantur.

Die  Linienkommandantur  erteilt  dem  Versender

  eine  Bescheinigung  darüber,  daß  die  bevorzugte

Wagengestellung  von  ihr  genehmigt  ist.  Diese  Bescheinigung

ist  bei  der  Wagen  bestellung  (siehe  unter  V)  der

Güterabferltigung  auszuhändigen.

Lehnt  die  Linienkommandantur  die  Genehmigung  zur
bevorzugten  Wagenbestellung  ab,  so  ist  eine  etwaige  Beschwerde
  an  die  Abteilung  für  kriegswirtschaftliche  Transporte
  beim  Chef  des  Feldeisenbahnwesens,  Berlin  NW  40,
Moltkestraße  8,  zu  richten.  Dabei  ist  anzugeben:

Genaue  Bezeichnung  des  Gutes;  erforderliche  Wagen:

Versand=  und  Bestimmungsstation:  Gründe,  die  nach
Ansicht  des  Beschwerdeführers  eine  bevorzugte  Wagengestellung
  gerechlfertigt  erscheinen  lassen;  bisher  unternommene
  Schritte.

B.  Mittelbares  Heeresgut  und  Militärprivatgut,
  das  an  eine  nmichtmilitärische
.  Stellei#  gerichtet  ist.

Der  Absender  richtet  seinen  Antrag  unter  Belgabe  der
nach  II  vorbereiteten  Unterlagen  sowie  der  gegebenenfalls
von  der  Kriegsamtstelle  (Nebenstelle)  übersandten  Dringlichkeitsbescheinigung
  (s.  unter  III)  an  das  Wagenbüro
der  Eisenbahnbdirekiion,  in  deren  Bezirk  die  Versandstation
  liegt.  -

Werden  durch  die  nicht  erteilte  Genehmigung  zur
Wagengestellung  wichtige  militärische  Interessen  geköhrdet,
so  ist  die  für  die  Versandstation  zuständige  Linienkommandantur
  um  Vermittlung  anzurufen,  auch  kann  der  für  den
Bezirk  zuständige  Bahnbeauftragte  um  Abhilfe  ersucht  wer.
den.  Erst  wenn  diese  Schritte  zu  keiner  Abhilfe  geführt
haben,  ist  an  die  Abteilung  für  kriegswirtschaftliche  Transporte
  beim  Chek  des  Feldeisenbahnwesens  unter  Angabe  des
bereits  bis  dahin  Veranlaßten  heranzutreten.

Für  den  Kohlenversand  bedarf  es  keiner  besonderen
  Anträge  der  Versender  auf  Genehmigung  der  bevorzugten
  Wagengestellung  (vgl.  auch  unter  V).

V.  Wagengestellung.

Nachdem  die  Linienkommandantur  ober  das  Wagenbüro
  die  bevorzugte  Wagengestellung  genehmigt  hat,
sind  die  Wagen  in  der  üblichen  Weise,  wie  sonst  im  öffentlichen
  Verkehr,  für  einen  bestimmten  Tag  bei  der  Güterabfertigung
  der  Versandstation  zu  bestellen.  Die  Gestellung

  der  Wagen  erfolgt  nach  Maßgabe  des  vorhandenen
  Wagenmaterials.
Für  die  Zuführung  der  Wagen  sind
lediglich  die  Eisen  bahnverwaltungen  verantwartlich.
  Beschwerden  über  Richtgestellung  von
Wagen  #m  daher  an  die  Eisenbahndirektionen  und  an  die
biesen  vorgesetzte  Stelle  zu  richten.
Bei  Kohlen  erfolgt  die  Wagengestellung  in  der  Art,
dab  die  in  einem  Kohlenbezirk  aufkommenden  Leerwagen
den  Zechen  nach  Maßgabe  ihrer  Tagesanforderung  ohnse
weiteres  zugeführt  werden.  Maßgebend  für  die  Beladung
in  dringenden  Bedarfsfällen  sind  daher  nur  die  vom  Reichskommissar
  für  die  Kohlenverteilung,  Berlin  W.  8,  Unter
den  Linden  32,  oder  seinen  Organen  (Kohlenausgleichstellen)
  ergehenden  Anweisungen.
Kohlenausgleichstellen  befinden  sich:
in  Essen  (Ruhr)  für  Steinkoblen  aus  dem  Ruhrgebiet
und  von  Nachen  sowie  für  das  rheinische  Braunkohlenrevier;

in  Mannheim  für  Saarkohlen,  für  den  Absatz  rheinischwestfälischer
  Kohlen  in  Süddeutschland  sowie  für  bayrische
Kohle;
in  Halle  a.  S.  filt  mitteldeutsche  Braunkohle;
in  Kattowitz  für  ober-  und  niederschlesische  Steinkohlen:
in  Dresden  für  süchsische  Kohle.  .-Alle
  Klagen  über  die  Kohlenbelieferung  kriegswirtschaftlicher
  Unternehmungen,  zu  denen  auch  die  Gas-.,  Elektrizitäts-
  und  Wasserwerke  gehören,  sind  grundsätzlich  bei  den  im
Auftrage  der  Kriegsamtstellen  (Nebenstellen)  arbeitenden
Ortskohlenstellen  für  die  Städte,  bezw.  bei  den  Kriegswirtschaftsstellen
  für  Landbezirke,  vorzubringen.  Wo  folche  nicht
bestehen,  sind  die  Kriegsamtstellen  (Nebenstellen)  zuständig.
Diese  Stellen  leiten  die  Anträge,  soweit  ein  örtlicher  Ausgleich
  nicht  möglich  ist,  mit  kurzer  Stellungnahme  unter
tunlichster  Beschleunlgung  an  die  vom  Reichskommissar  eingerichteten
  Kohlenausgleichstellen.  Soweit  die  Koblenausgleichstellen
  Essen  und  Mannheim  in  Frage  kommen,  sind
die  Anträge  an  den  Vertreter  des  Kriegsamtes  bei  diesen
Stellen  weiterzuleiten.

VI.  Stockungen  in  der  Zufuhr.

Für  die  Durchführung  der  Transporte  sind  lediglich  die
Elsenbahnverwaltungen  verantwortlich.

Sind  Sendungen  für  eine  Fabrik  der  Rüstungs-Iindustrie
  oder  ein  anderes  im  Seeresinteresse  arbeitendes
Unternehmen  von  der  Versandstation  abgegangen,  aber
nicht  auf  der  Bestimmungsstation  eingetroffen,  oder  stellen
sich  der  Transportdurchführung  irgendwelche  Hinbernisse
entgegen  und  werden  durch  diese  Verzögerungen  usw.  wichtige
  militärische  Interessen  verlett,  so
kann  die  Linienkommandantur  der  Versandstation  oder
auch  der  für  deren  Bezirk  zuständige  Bahnbeauftragte  um
Vermittlung  angegangen  werden.  Als  zweite  Instanz  ist
die  Abteilung  für  kriegswirtschaftliche  Transporte  beim
Chef  des  Feldeisenbahnwesens  anzurufen.  Ist  bekannt,  auf
welchem  Vahnhofe  die  Sendungen  stehengeblieben  sind,  d#“
muß  sich  der  Versender  oder  Empfänger  zunächst  an  die  für
den  Bahnhof  zuständige  Elsenbahnverwaltung
wenden.

Für  die  Regelung  der  Koblentransborte  im
Westen  auf  dem  Bahn-  als  auch  auf  dem  Wasserwege  ist  in
Essen  ein  Kohlentransportausschuß  eingesetzt,  der  sich  aus  1#
einem  Vertreter  der  Generalbetriebsleitung  West,  des  Feldeisenbahnchefs,
  der  Schiffahrtsabteilung  und  dem  Leiter  der
Kohlenausgleichstelle  Essen  zusammensetzt.

Druck:  Tinden-Druckerei  u.  Verkags-Ges.  m.  b.  H.  Berkin  3  W.  6.