6  Kriegsomt.  Amillche  mittellungen  und  HMachischten

87.

Durch  die  in  Vorstehendem  festgesebte  Meldepflicht  wird  an
dem  biöherigen  Verfahren,  nach  dem  jeder  gewerbliche  Verbraucher
die  von  ihm  benötigten  meldepflichtigen  Gegenstände  sich  selbst
zu  beschaffen  versucht,  nichts  geändert;  die  Beschaffung  wird  lediglich
  der  Kontrolle  durch  den  Reichskommissar  unlerworfen,  der  dadurch
  die  Unterlagen  für  etwa  notwendige  Abänderungen  erhält.

*#
#Nuhnahmen.

Auf  Ankrag  ist  die  zuständige  Kriegsamtstelle  befugt,
A#usnahmen  von  den  Bestimmungen  der  vorstehenden  Bekanntmachung
  zu  bewilligen.

§  9

Ansragen  und  Antrüge.
Anfragen  und  Anträge,  die  diese  Bekanntmachung  betreffen,
sind  an  die  zuständige  Ortslohlenstelle,  beim  Fehlen  einer  solchen
.  an  die  zuständige  Krieg#wirtschaftsstelle,  wenn  auch  diese  fehlt,

an  die  zuständige  Kriegsamtstelle  zu  richien.
Of10.
6  Strafen.
Zuwiberhandlungen  gegen  diese  Verorbnung  werden  nach  der

eingangs  ertähnten  Bestimmung  der  §  7  der  Bekanntmachung
vom  28.  Febuar  1917  mit  Gefängnis  bis  zu  einem  Jahre  und  mit
Geldstrafe  bis  zu  gehntausend  Mark  oder  mit  einer  dieser  Strafen
  bestraft.

Neben  der  Strase  kann  auf  Einziehung  der  Brennstoffe  erkannt
  werden,  auf  die  sich  die  Zuwiderhandlung  bezieht,  ohne
Unterschied,  ob  sie  dem  Täter  gehören  oder  nicht.

5  11.
*  Inkrafttreten.
Diese  Bekanntmachung  tritt  am  1.  Juli  1017  in  Kraft.
Berlin,  den  17.  Juni  1017.
Der  Reichskommissar  für  die  Kohlawertellung.

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und  Munition
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*  Beschlagnahme  und  Bestandserhebung
  von  Lokomobilen.
—ierl  Rriegsamt.
Watten-  und  Muniatens-Beschaffungs-###t.
(Nusz####  ..

Am  20.  Juni  1917  ist  eine  Bekanntmachung  Nr.
592/2.17.  R.  II.  4e,  betreffend  Beschlagnahme  und  Bot.  ndserhebung
  von  Lokomobilen,  in  Kraft  getreten.  Von  der
Bekanntmachung  sind  betroffen:

Sämtliche  fahrbaren  und  ortsfesten  Feuerbuchskessel
mit  Heizröhren,  sowohl  solche  mit  fest  verbundener  Dampfmaschine
  (sogenannte  Lokomobilen)  als  auch  solche  ohne
Dampfmaschine,  sofern  ihre  Normalleistung  mehr  als  20  PS
normal  oder  ihre  Heizfläche  mehr  als  12  Quadratmeter  beträgt,
  sowie  die  zu  diesen  Kesseln  gehörigen  Sicherheitsvorrichtungen
  und  sonstige  Zubehör-  und  Reserveteile.

*&amp;**&amp;  Ueber  zulässige  Veränderungen  und  Verfügungen  hinsichtlich
  der  beschlagnahmten  Gegenstände  gibt  der  8  4  Auskunft;
  die  beschlagnahmten  Gegenstände  unterliegen  der
Meldepflicht,  soweit  sie  nicht  unter  die  im  8  7  angegebenen
Ausnahmegn  fallen.  «

Alle  Anfragen,  welche  diese  Bekanntmachung  und  die
von  ihr  berührten  Gegenstände  betreffen,  sind  zu  richten  an
das  Kriegsministerium,  Kriegsamt,  Waffen-  und  Munitions-Beschaffungs-Amt,
  Chefingenieur  N.  II.  4e,  Berlin  W  15,
Kurfürstendamm  193/194,  soweit  es  sich  nicht  um  Betriebsmittel
  von  öffentlichen  Elektrizitätswerken,  Gasanstalten

oÖ

ferner  zu  allen  Sitzungen,  in  denen  Fertigungs-Nummer

  21

oder  Wosserwerken  handelt.  Bei  letzteren  sind  die  Anfragen
  an  das  Kriegsministerium,  Kriegsamt,  Kriegs-Rohstoff-Abteilung,
  Sektion  El,  Berlin  SW  11,  Königgrätzer
Straße  28,  zu  richten.

Die  Einzelheiten  ergeben  sich  aus  dem  Wortlaut  der
Bekannimachung,  deren  Veröffentlichung  in  der  üblichen
Weise  durch  Anschlag  und  durch  Abdruck  in  den  Tages“
zeitungen  erfolgt.

üro  Spandau  (Fabo).
Kriegsminlsterlum,  Kriegsamt.
Tab.-Mr.  748.  #5  17.  R.  .  b.
(Nuszug.)
Nach  Zusammenfassung  der  Aufgaben

des  Fabo:

Bearbeitung  und  Prüfung  des  gesamten  Heeresgerätes

einschließlich  Munition,  soweit  die  Beschaffung  durch  das
Wumba  erfolgt,  auf  Massenherstellung,  Materialberwendung,
  Möglichkeit  der  Vereinfachung  und  Vereinheitlichung;
Klärung  und  Bearbeitung  sämtlicher  technischer  Fragen  der
Massenherstellung  einschließlich  Abnahmeverfahren,  sowie
Beratung  in  dieser  Richtung,  wird  bestimtt:

Das  Fabo  hat  für  den  Bereich  des  Wumba  Werkstatt-Toleranz-,
  Lehrenzeichnungen  und  Normalien  nach  einheitlichen
  Gesichtspunkten  den  Forderungen  der  Massenfertigung
entsprechend  zu  bearbeiten,  ebenso  die  Mhnahmevorschriften
(Pflichtenhefte)  gemäß  der  hierüber  getroffenen  Vereinbarung
  mit  den  prüfenden  Behörden.  Um  die  Einheitlichkeit
  der  Abnahmegeräte  und  der  Vergleichsgeräte  für  die
Betriebslehren  in  jeder  Beziehung  sicherzustellen,  wird  das
Büro  als  maßgebende  Prüfungs=  und  Abnahmezentrale
für  vorstehende  Geräte  (also  nicht  für  Betriebslehren)  ausgebaut.
  Die  bisher  bei  einzelnen  Instituten  vorhandenen
Prüfstellen  werden,  soweit  sie  hierfür  in  Frage  kommen,
vom  Fabo  übernommen,  welches  damit  auch  für  sämtliche
Fragen  der  Meß-  und  Abnahmeverfahren,  sowie  bei  auftretenden
  diesbezüglichen  Meinungsverschiedenheiten  zuständig
  ift.  1  1  v  9

Für  die  Erfüllung  seiner  Aufgaben  muß  das  Fabo  in
dauernder  Verbindung  mit  den  fertigenden  Stellen  stehen,
um  von  allen  dort  auftretenden  technischen  Schwierigkeiten
bei  der  Herstellung  Kenntnis  zu  erhalten  und  Anregungen
insbesondere  auch  aus  der  Industrie  zu  bekommen.  l  wird
-  uan
nahmefragen  berührt  werden,  zugezogen.  Von  allem,  was
sich  auf  die  Massenfertigung  von  neu  zur  Einführung  gelangendem
  Heeresbedarf  bezieht,  muß  es  möglichst  frühzeitig
  Kenntnis  erhalten.

Um  die  Einheitlichkeit  und  Uebereinstimmung  der
Werkstatt-  und  Lehrenzeichnungen  sowie  der  Abnahmebedingungen
  (Pflichtenhefte)  der  Industrie  und  den  sonstigen
fertigenden  Stellen  gegenüber  zu  gewährleisten,  übernime-t
Fabo  deren  Versand  für  den  Bereich  des  Wumba.  Es  hält
davon  dauernd  Vorrat  und  berichtigt  ihn  laufend.

Besuche  von  fabrikanten
auf  dem  Waffen-  und  Munitions-Beschaffungs-Hmt
  zur  Erlangung

von  Heeresaufträgen.
Beim  Wumbo  findet  sich  täglich  eine  große  Anzahl  Ver
sucher  ein,  die  wegen  der  Vergebung  von  Heeresaufträge!
anfragen.  Da  ein  Mangel  an-  Heereslieferanten  gegep
wärtig  nicht  herrscht,  sind  diese  Besuche  in  der  Regel  erg
nislos,  insbesondere  ist  der  Bedarf  an  Werkstätten  sit