NRummer  21

leichte  Blecharbeilen,  Holzkisten  und  ähnliches,  Lieferung
von  Grauguß,  Arbeiten  für  Drehbänke  und  dergl.  auf  absehbare
  Zeit  reichlich  gedeckt  (s.  auch  Nr.  11,  S.  10.).  Aber
auch  die  Aufnahme  in  die  Vormerkungsliste  kann  in  der
Regel  nicht  erfolgen,  weil  die  Besucher  meist  nicht  die  erforderlichen
  technischen  Kenntnisse  besitzen,  um  über  die  von
ihnen  vertrekene  Fabrik  die  notwendige  Einzelanskunft
geben  zu  können.  Wenn  daher  ein  gewerblicher  Betrieb  die
mit  einer  persönlichen  Vorsprache  verbundenen  Unkosten
auf  sich  nehmen  will,  so  wird  empfohlen,  mit  dem  Besuch
einen  Ingenieur  oder  Techniker  zu  betrauen,  der  über  alle
technischen  Einrichtungen  des  Betriebes  genou  unterrichtet
ist.  Daß  Neueinrichtungen  gegenwärtig  nicht  in  Frage
kommen,  wird  wiederholt  in  Erinnerung  gebracht.

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Kohlenbeschaffung  für  die  Landwirtschaft.

erlaß  an  die  Kriegswirtschaftsämter.

KRrlegsminiiterlum.  Kriegsomt.
Cgb.  Nr.  Stab  ML.  26  190.  6.  17.  K.
vom  21.  6.  I917.

Zwischen  dem  Neichskohlen-Kommissar,  Kriegsamt  und
Reichsgetreidestelle  ist  folgendes  verabredet:  .»...

Unbeschadet  der  demnächst  stattfindenden  allgemeinen
Regelung  der  Kohlenfrage  soll  bis  zum  1.  Oktober  d.  J.
zur  Beschaffung  von  Kohlen  für  die  Landwirtschaft,  d.  b.
für  Molkereien,  zum  Dreschen  und  Pflügen  und  für
Schmiedekohlen  ein  verkürzter  Weg  eingeschlagen  werden.

Die  Verbraucher  melden  die  für  die  Aufrechterhaltung
der  vorgenannten  Betriebe  in  den  nächsten  Monaten  dringend
  benötigten  Mengen,  soweit  sie  diese  nicht  durch  ihre
bisherigen  Lieferanten  erhalten  können,  beim  Kommunalverband
  (Landrat)  an.  Dieser  gibt  die  Anforderungen  nach
Prüfung,  soweit  er  ein  dringendes  Bedürfnis  für  beschleunigte
  Velieferung  anerkennt,  an  die  Reichsgetreidestelle
weiter.  Die  Reichsgetreidestelle  wird  dann,  im  Einvernehmen
  mit  dem  Reichskommissar  für  Kohlenbeschaffung,  die
Lieferung  unter  der  finanizellen  Verantwortung  des  Kommunalverbandes
  entweder  direkt  an  den  Besteller  oder  durch
den  Kommunalverband  veranlassen.  ——

Es  wird  besonders  hervorgehoben,  daß  diese  Regelung
nur  für  den  Bedarf  bis  1.  Oktober  d.  J.  ist  und  sich  nur  auf
die  genannten  Betriebe  —  Molkereien,  Dreschen,  Pflügen
und  Schmiedekohlen  —  bezieht.  Die  nach  dem  1.  Oktober
benötigten  Kohlen  und  die  Kohlen  für  andere  landwirtschaftliche
  Betriebe  (Brennereien,  Trocknungsanlagen  usw.)
sowie  die  Hausbrandkohlen  werden  gemäß  der  neu  zu  erlassenden
  Verordnung  geliefert.  -,».
Die  Ueberland-Zentralen  und  sonstigen  landwirtschaf
lichen  Elektrizitätswerke  haben  ihren  Bedarf  bis  zur  Nerregelung
  beim  Reichskohlen-Kommissar  direkt  anzufordern.
Dabei  ist  von  den  einzelnen  Werken  der  Bestand  an  Hohlen

gedarf  für  Juni,  Juli,  August  spezialisiert  an-—



und  der  Be
Sugeben.
Die  Reichsgetreidestelle  gibt  direkt  die  Anweisungen  an
die  Kommunalverbände.  Die  Ueberland-Zentralen  sind
von  den  Kriegswirtschaftgämtern  zu  benochrichtigen.

J  Kriegsamt.  Kmiliche  MK#ingen  und  HMachichten

Renderung  des  Verzeichnilles  der  RKriegswirtschaftsämter.

Kriegswirtschaftsamt  für  die  Proving'
Brandenburg,  Berlin.
Vorsitzender  jetzt:  Hauptmann  d.  L.  v.  Meyer-Arnswalde,

"-  .

«  —  1  .  h

»Nutzt  die  günstige  Verkehrslage  aus!
Krlegeminilterlum.  Mriegsamt

c#eb.  Hr.  Stab  m  ad.  26  o90.  .  17.  E.
vom  AB.  ö.  1917.

Das  Königliche  Eisenbahn-Zentralamt  weist  darauf  hin,
dast  die  Gestellungsverhältnisse  bei  den  bedeckten  und  gewöhnlichen
  offenen  Wagen  jetzt  im  allgemeinen  befriedigend
sind.  Es  wird  daher  dringend  empfohlen,  die  augenblicklich
  ruhigere  Verkehrszeit  zur  Regelung  der  Bezüge  und  zur
Ergänzung,  sowie  auch  zur  möglichsten  Ansammlung  von
Vorräten,  zwecks  Entlostung  der  Eisenbahnen  während  der
verkehrsstärkeren  Herbst-  und  Wintermonale  auszunutzen.

Besonders  benannt  werden  vom  Eisenbahn-Zentralamt
solgende  Massengüter:

Erze,  Kalkstein  für  alle  Zwecke  der  Rüstungs  und  Nahrungsmittelindustrie,
  Roheisen,  Schwefelkies,  Düngemittel
aller  Art,  Manganschlacken,  Schrott,  Grubenholz,  Baustoffe,
Sanb  (auch  Formsand).

Es  darf  keinem  Zweifel  untkerliegen,  daßm  mit  Eintritt
der  Erntetransporte  wieder  mit  einer  Verschlechterung  der
Wagengestellungsverhältnisse  gerechnet  werden  mußt.

Prüfung  der  Empfangsprogramme.
Zur  Verfügung  vom  27,  Ianuar  .  —
Stab  M  Sd.  4882.  1.  17.  K.  (vgl.  „Krlegsamt“  Nr.  7,  8.  16).
Kriegsminlsterlum.  Krlegsamt.
C#b.-Nr.  Stab  m  d.  26  7941.  6.  17.  K.
vom  13.  6.  1917.
Die  in  Sachen  der  Empfangsprogramme  vorliegenden
  Berichte  lasse

n  erkennen,  daß  das  Bestreben  der  Kriegsamtstellen,
  bei  den  kriegswirtschaftlichen  Unternehmungen
eine  Vereinfachung  der  Verkehrsbeziehungen  durchzusetzen,
vielfach  großen  Hemmungen  und  Schwierigkeiten  begegnet.

haben  sich  zwar  in

Erfolg  bemüht,  bei  der