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Nummer  22

ob  der  Autauf  des  Leders,  aus  dem  die  Gegenstände  hergestellt
  sind,  vor  oder  nach  dem  Inkrafttreten  der  Bekanntmachung
  Ch.  II.  888/7.  10  KMMNM,  also  dem  1.  Seplember
1916,  getätigt  worden  ist.  Im  ersten  Falle  ist  die  Verfügung

  über  derartige  zurückgewiesene  Ansrüstungs-Gegenstände
  nicht  zu  beanstanden.  Im  anderen  Falle  dagegen
  unterliegen  die  aus  dem  Leder  hergestellten  Fertig-Erzengnisse
  auch  nach  der  Zurückweisung  durch  die  militärischen
  Beschaffungsstellen  weiterhin  der  Beschlagnahme,
  sodaß  eine  Verfügung  über  sie  ohne  besondere
Erlaubnis  nicht  statthaft  und  strafbar  ist.

*  Wiicken  in  Deutschland.
Nr.  G.  1959./6.  17  Kn.

Deutschland  ist  ein  an  Weiden  reiches  Land,  aber
auch  die  reichsten  Bestände  erschöpfen  sich,  wenn  ihre
sparsame  Verwendung  aus  dem  Auge  gelassen  wirb.  In
Friedenszeiten  decken  die  gewonnenen  Weiden  (grau  getrocknet
  und  weiß  geschält)  ohne  Zweifel  den  Bedarf
der  Korbindustrie,  welche  die  Weiben  zur  Anfertigung  von
Körben  aller  Art  verarbeitet.  Daneben  wurden  auch  noch
aus  den  südtropischen  Ländern  stammende,  sog.  spanische
Rohre  in  großen  Mengen  zu  Korbarbeiten  verwendet,
die  jetzt  der  Korbindustrie  völlig  fehlen.  Im  Kriege  ist
der  Bedarf  aber  ein  um  vieles  größerer.

Die  Heeresverwaltung  braucht  nun  besonders  für  Geschoß-
  (Munitions-,  Feldpatronen-  und  Minen-)  Körbe
große  Mengen  Weiden.  Daneben  werden  aber  auch  außerordenklich
  große  Mengen  Weiden  verarbeitet  zu
Faßreisen  für  Pulvertonnen  und  für  Zässer,  wie
sie  für  alle  Zwecke  der  Kriegs-  und  privaten  Wirtschaft
gebraucht  werden.  Ferner  werden  gedraucht  Weldenkörbe
für  Säureballons,  Körbe  zum  Versand  von  Kleineisenzeug,
  Kartoffeln,  Gemüse,  Obst,  Spirituosen,  Wein,  Fruchtsäften,
  Fischen  u.  dgl.  mehr.

·  Dg  ickgåeekesinterdsse  gebietet  dringend,  daß  die
Weidenbestände  so  weit  als  irgend  möglich  zur  Anfertigung
von  Munitionskörben  verwendet  werden,  damit  die  Armee
mit  der  notwendigen  Munition  versorgt  werden  kann.
Wenn  auch  die  Verwendung  von  Weiden  für  alle  übrigen
vorher  erwähnten  Zwecke  nicht  ganz  ausgeschaltet  werden
kann  und  soll,  so  muß  aber  gerade  hier  ganz  besonders
sparsam  gewirtschaftet  werden.  Es  ist  wohl  verständlich,
daß  Geschoßkörbe  gar  nicht  oder  in  geringer  Jahl,  und
dann  noch  beschädigt,  von  der  Front  zurückkommen.  Dagegen
  kann  für  ein  Zurückfließen  von  Pulvertonnen  und
Fässern  sowie  Körben  aller  Art  Sorge  getragen  werden,
wenn  der  Versender  darauf  besonders  achtet.  Leider  geschieht
  dies  nicht  in  dem  notwendigen  Amfange,  wie  die
Anforderungen  der  Faß-  und  Korbwarenfabrikanken  beweisen.
  Es  müssen  daher  geeignete  Mahnahmen  von  allen
Versandstellen  getroffen  werden,  die  unter  allen  Umständen
ein  Zurückfließen  der  Körbe  nach  der  Entleerung  an  die
Abgabestellen  gewährleisten.  Dies  wirb  z.  B.  dadurch
erreicht,  daß  sedes  Gefäß  dem  Bezieher  mit  einem  hohen
Betrag  in  Rechnung  gesetzt  wird,  der  erst  nach  Rückgabe
des  Korbes  in  gutem  Zustande  erstattet  wird.  Die  Rückzahlung
  kann  in  der  Weise  gestaffelt  werden,  daß  nach
Rückkehr  innerhalb  14  Tagen  der  ganze  Betrag,  nach

..——————  –:

–  —.—  —  EGun--t  *  *
—  —  —————  --rer-  —  —

6  Krlegsamt.  K##mttche  MildtelIungen  und  HMachrichten  5

4  Wochen  nur  noch  der  halbe  Betrag  vergütet  wird.  Jede
Berechnung  brutto  für  netto  oder  kostenlose  Abgabe  der
Versandgefäße  muß  ausgeschlossen  bleiben,  weil  dann  die
Körbe  nicht  zurückkommen  und  für  andere  Zwecke  Verwendung
  finden.  Als  weltere  Mahnahmen  sind  zu
empfehlen:  Unkerlassung  jeder  Lieferung  in  Körben  von
Glasfabriken  an  Säurefabriken,  in  Fässern  von  Pulverfabriken
  an  andere  Munitionsfabriken,  in  Körben  aller
Art  an  jeden  Versender,  der  sich  die  Körbe  von  seinem
Auftraggeber  nicht  zurückschicken  läßt.  «  «

·EgdakfauIelnsezAuWahnIegei.nachtsmer«den,ssobes
sich  um  eine  Heeresstelle,  andere  behörbliche  Stellen  ober
um  private  Abnehmer  handelt.  Demiyohns  können  vollstänbig
  erspart  werden,  weil  Flaschen  und  sonstige  Glasgefäße

  schließlich  auch  in  anderer  AUmhüllung  geliefert

werden  können.  Für  Szureflaschen  empfehlen  sich,  wie
auch  im  Frieden  schon  angewendet,  Hüllen  aus  vernietetem
Bandelsen.  Die  noch  anzusertigenden  Körbe  sollen  fest
und  haltbar  sein,  damit  sie  mehrmalige  Trangporte  aushalten.


Nur  wenn  jeder  Versender  von  Waren  energisch  die
empfohlenen  Mahnahmen  durchführt,  wird  es  möglich  sein,
den  Bedarf  ganz  erheblich  zurückzuschrauben  und  das  nötige
Weidenmaterial,  vor  allem  für  den  Versand  der  Munition,
zur  Verfügung  zu  haben.

—d—n——————————————————————————————————

Waffen  und  Mlunition  1

——.—————sees—

*  Kenderungen  und  Ergänzungen  zum
Verzeichnis  der  Maschinen-Kusgleichstellen.
In  Bromberg  ist  eine  Maschinen  -  Ausgleichftelle  gegründet
  worden,  die  die  Kreise  Deutsch-  Krone,  Flatow,
Filehne,  Czarnikan,  Kolmar  i.  P.,  Wirsitz,  Bromberg,  Schubin,
  Wongrowih,  Gnesen,  Zuin,  Hohensalza,  Witkowo,  Mogilno
  und  Strelno  umfaßt.  ·

Geschäftsräume:  Viktoriastraße  19.

Fernsprecher:  270.

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*7  1

Candwirtschaft

o  ssssessteesseses#seste###

"*
*  Verfügungen  für  frühdrusch  und
künftige  Hillfeleistung  in  der  Land--wirtschaft.


Krlegsministerlum.  Kriegsamt.
vom  27.  6.  1917.  (Ruszug.)

Die  für  die  Verpflegung,  Unterbringung,  Entlohnung
von  Mannschaften  und  Militärpferden  einschließlich  Lastkraftwagen
  erlassenen  Verfügungen  sind  in  einem  Sonderdruck
  für  die  Kriegswirtschaftsämter  und  die  übrigen  in

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