Rriegsamt.  Amtliie  Mittellungen  und  Nachrichten  J

NHummer  22

Belracht  kommenden  bebördlichen  Stellen  zum  Zwecke  leichkerer
  Uebersichtlichkeit  nach  solgenden  Abschuitten  zusammengestellt
  worden:

)  Unterbringung,  Verpflegung  und  geldliche  Abfindung
der  Mannschasien,

)  Unterbringung,  Verpflegung  und  gelbliche  Abfindung
der  Militärpferde,

„)  Lastkraftwagen  für  Früherdrusch.

Haferfrühdrusch.
Krlegsmiullterlum,  Nrlegsamt.
Tob.-Mr.  Stab  NT.  28  326.  6.  1  7.  K.

vom  26.  ö.  1917.  (Kuszug.)

Die  für  den  Getreidefrühdrusch  in  Betracht
kommenden  Kiregswirtschaftsämter  haben  schon  jetzt  der
Frage  näher  zu  treten,  ob  sich  in  unmittelbarem  Anschluß
an  den  Brotgetreidesrühdrusch  nicht  ein  früheres  Dreschen
des  Hafers  ermöglichen  läßt.  Soweit  auf  Grund  der
Verfügung  M  #n  und  Ml.  28182.  6.  17.  K.  nom  20.  6.  17
Mannschaften  und  Pferde  aus  fremden  Korpsbezirken  überwiesen
  worden  sind,  können  sie  innerhalb  der  bezeichneten
Frist,  also  bis  zum  15.  8.,  zu  dieser  Arbeit  herangezogen.
werden.  Nach  dem  15.  8.  wäre  der  Haferfrühdrusch  mit
den  Leuten,  die  von  dem  oder  den  eigenen  Korps  gestellt
werden,  unter  Zuhilfenahme  von  Jungmannen,  deren
Arbeitsleistungen  und  Erfahrungen  durch  die  vorangegangene
  Beteiligung  am  Brotgetreidefrühdrusch  gesteigert
sein  werden,  durchzuführen.

Juch  diejenigen  Kriegswirtschaftsämter,  die  am  Früh-=drusch
  selbst  nicht  beteiligt  sind,  haben  der  Frage  ihr  besonreres
  Augenmerk  zu  schenken  und  sich  entiprechend  mit  den
riegswirtschaftsstellen  in  Verbindung  zu  setzen.

errichtung  von  Troch

Krlegsminklterium.  Krlegsamt.
Cgb.  HMr.  Staob  Mm.  28  214.  6.  17.  K.
vom  20.  6.  1917.  (KNuszug.)

mungsanlagen.

Die  Förderung  der  Errichlung  von  Trockuungsanlagen
entspricht  einem  dringenden  volkswirtschaftlichen  Bebürfnis.
Die  Kriegswirtschaftsämter  sind  daher  ersucht  worden,  den
Landwirten  und  Genossenschaften  bei  der  Planung  und  Ausführung
  solcher  Anlagen  behilflich  zu  sein.  Infolge  der
Knappheit  an  Baustoffen  bedarf  es  jedoch  in  jedem  Einzelfalle
  der  Prüfung,  ob  eine  Neuanlage  erforderlich  ist  oder  ob
mit  einer  in  der  Nähe  liegenden  Trockuungsanlage  derselbe
Zweck  erreicht  werden  kann.  #

Die  Antragstoller  wenden  sich  zunächst  an  das  Kriegs
„irlsckastsamt,  das  die  Dringlichkeit  prüft,  sie  entweder  auf
einent  von  der  Kriegs-Mohstoff-  Abteilung,  Sekt.  El  (Berlin.
Königgrützer  Straße  28,  Tel.  Amt  Kurfürst  9880)  zu  beziehenden
  und  vom  Antragsteller  unter  Hinzuziehung  der  ausführenden
  Firmen  der  Trocknungsindustrie  auszufüllenden
Fragebogen  bescheidet,  oder  aber  den  Antragsteller  mit  Begründung
  abweis.  Falls  bauliche  Aenderungen  ober  Neubanten
  erforderlich  werden,  ist  der  Fragebogen  von  dem

—————.  —.——...  .  G  —

Kriegswirtschaftsamt  an  die  zuständige  Kriegsamtstelle  zur
Stellungnahme  zu  leiten.

Der  ausgesüllte  Fragebogen  ist  sodann  an  das  Kriegsamt,
  Stab  ML  (Berkin,  Leipziger  Platz  18,  Tel.  Amt  Zentrum
  14188),  einzureichen.  Von  der  Bautenprüsstelle  des
Kriegsamtes  (Berlin,  Leipziger  Platz  18)  und  der  Sektion
El  der  KRA  wird  nach  Mitprüfung  das  erforderliche
Material  soweit  als  möglich  angewiesen  und  der  Firma  der
Trocknungsindustrie  durch  die  Sektion  E!  unmittelbar  Bescheid

  gegeben.

Auskünfte  über  die  verschiedenen  Verfahren  der  Trocknung
  sowie  über  die  ausführenden  Firmen  erteilt  die  „Zeutralstelle
  für  Trockuungswesen“  (Berlin  W,  Köthener  Str.  38,
Tel.  Amt  Lützow  5990),  die  unter  Aufsicht  des  Reichsamts
des  Innern  steht.  Durch  Vermitllung  dieser  Jentralstelle
jcden  Kunden  sogleich  bei  Einleitung  der  Verhandlungen
auf  den  erforderlichen  Fragebogen  hinzuweisen  und  sich  an
den  vorgeschriebenen  Geschäftsgang  zu  halten.

*  Benzol  zu
wirtschaftn

Kriegsministerlum.  Kriegsomt.
Cgb.-Hr.  Stab  mmr.  27  O.  3  1  6.  17.  R.
vom  21.  6.  1917.

Das  den  Kriegswirtschaftsämtern  zugebilligte  Konlingent
  Benzol  ist  nur  für  die  Landwirtschaft  bestimmt.  Anträge
  auf  Freigabe  von  Benzol  zur  Instandsetzung  von  landwirischaftlichen
  Geräten  sind  von  den  betreffenden  Firmen
an  die  Königl.  Inspektion  des  Kraftfahrwesens,  Berlin,
Potsdamer  Str.  111,  zu  richten.  Der  Benzolbedarf  für  derartige
  Zwecke  braucht  nicht  von  dem  der  Landwirtschaft  zulgebilligten
  Benzolkontingent  bestritien  werden.

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Verkehrswesen

hesllere  Nusnutzung  des  Tadegewichts
  bei  bedeckten  Wagen.

Vielfach  wird  übersehen,  daß  der  weitaus  größte  Teil
des  Bestandes  an  bedeckt  gebauten  Wagen  ein  Ladegewicht
von  15  Tonnen  hat.  Dieser  Umstand  muß  beim  Geschäftsabschluß
  und  insbesondere  bei  der  Erteilung  von  Versandaufträgen
  berücksichtigt  werden.  Der  Lieferer  erhält  dadurch
die  Möglichkeit,  Wagen  mit  einem  entsprechenden  Labegewicht
  zu  bestellen.  Bei  dem  großen  Bestande  an  15.Tonnen=Wagen
  wird  dann  in  den  meisten  Fällen  eine  schnellere  Zuweisung
  der  angeforderten  Wagen  möglich  sein,  wodurch  der
Erteiler  des  Versandauftrages  wiederum  schneller  in  dem
Besitz  der  bestellten  Woren  gelangt.  Daß  hierdurch  auch  eine
njcht  unwesentliche  Entlastung  der  Eisenbahn  aintritt,  liegt
auf  det  Hand.  «  "

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