Rummer  22

Nrlegsaml.  Hmilldhe  Milttellungen  und  HMochrichten  7

—  —  —

richtung  der  Schiffahrtsg

nebenttelle  Wanschau.

Schlffahrtsabtellung.
Br.  B.  Ur.  42  260.  vom  26.  6.  1917.

wesens  hat  am  20.  Juni  1917  die  Schiffahrtsarn
stelle  Warschan  (S.  G.  N.  5)  eingerichtet  mit  Betriebsstellen
  in
Thorn  —  Wloclawek  —  Plozk  —  Wisograd  —  Modlin
—  Pulliust  —  Bonczki.
Chef  der  S.  G.  N.  Warschan:  Major  Reust.
Stollv.  Chef:  Obersentnant  d.  R.  Endrucks.

firbeiterfrage

i...  .  ii.—  7
Istntfelluagvonfabrikpflegekinnen
bel  den  Staatsbetrieben.

Krlegsamt.
Waften-  und  Munltlons-Beldhaffungs-Rmt.
Nr.  207.  6.  17.  WW.  IV.  k.  vom  18.  6.  7917.
Ruszug,

Das  Wassen-  und  Munitions-Beschaisungs-Amt  hatte

ür  die  Dienststellen  jeines  Bereiches  schon  vor  längerer  Zeit
einheitliche  Bestimmungen  über  die  Einstellung  von  abrikpflegerinnen
  getroffen  und  auf  die  Wichtigkeit  dieser  sozialen
Fürsorge  besonders  hingewiesen.  Eine  größere  Anzahl  von
Fabrikpflegerinnen  ist  bereits  in  staatlichen  Betrieben  tätig.
Im  Anschluß  hieran  hat  Wumbs  solgende  erweiternde  Ver-Kügung
  getroffen:
"  1.  In  allen  Instituten  und  Depots,  in  denen  Arbeilerinnen
  beschöftigt  werden,  ist  je  eine  Fabrikpflegerin  umgehend
  einzustellen,  bei  Dienststellen  mit  sehr  vielen  Arbeiterinnen
  mehrere  Fabrikpflegerinnen.

2.  Die  Einstellung  hat  unter  Mitwirkung  der  Frauenarbeitsstelle
  der  betr.  Kriegsamtstelle  zu  erfolgen.

Diese  ist  auch  um  Namhastmachung  geeigneter  Personen
zu  erstichen.

3.  Ist  die  Zahl  der  weiblichen  Arbeitskräfte  eines  Juflilnts
  oder  Depots  so  gering,  daß  die  Arbeitskraft  einer
Fabrikpflegerin  nicht  voll  ausgenußzt  werden  würde,  so  darf
von  einer  Einstellung  nur  abgesehen  werden,  wenn  auch  die
Franenarbeitsstelle  eine  solche  nicht  für  ersorderlich  hält.  Die
Wahrnehmung  der  Fürsorge  für  diese  weiblichen  Arbeitskräste
  erfolgt  dann  durch  eine  andere  am  Ort  tätige  Fabrikpflegerin.
  Ist  dies  nicht  möglich,  so  ist  die  Einrichtung  von
Sprechstunden  mit  der  Fürsorgevermittelungsstelle  der  beir.
Kriegsamtstelle  zu  vereinbaren.

4.  Bei  den  großen  Iustituten  und  Depots  sind  außerdem
  sofort  von  den  daselbst  eingestellten  oder  einzustellenden
Fabrikpflegerinnen  geeignote  welbliche  Hilfskräfte  anzulernen.
  Diese  Hilfskräfte  sind  wie  Ausseherinnen  zu  bezahlen
misd  t#uöterstehen  der  Fabrikpflegerin.  .

issssssssssssimjtrittst-Ist-IIIIIIOIIIUIDUUIIIUIIIIIIsts-IIIIUUUIUIIUUOCIIIQIE

«  "
j-S



S

E—

—

—

ruppe-————

  —  —

Angesichts  der  hiinjtigen  Erfahrungen,  die  über  die
Wirksamkeit  der  Fabrikpflegerinnen  bereils  vorliegen,  ist  zu
hoffen,  daß  die  Rüstungsbetriebe  der  Privatindustrie,  in
denen  Frauen  beschäftigt  werden,  dem  Beispiel  der  staatlichen
Betriebe  folgen  und  auch  ihrerseits  —  soweit  es  noch  nicht
hgeschehen  —  recht  bald  Fabrikpflegerinnen  einstellen  werden.

*  Unzulällige  Anforderung  und
Zurüchhalfung  Wehr-  oder
BHi#lfsdienstpflichtiger.

Deoas  Kriegsamt  bringt  folgende  Veröffeutlichung  des
Kal.  Bayerischen  Kriegsministerlums,  Kriegsamt,  mit  dem
Bemerken  zur  Kenntnis,  daß  es  sich  dem  Hinweis  vollinhalt.
lich  auschließt:

„Dem  Kriegsministerium  fsind  wiederholt  Fälle  bekannt

geworden,  in  denen  Betriebe  mehr  Wehr-  oder  Hilfsdlenstpflichtige

  anforderten,  altz  dem  unbedingt  notwendigen  Bedarf
  entsprach,  oder  Wehrpflichtige,  die  für  eine  ganz  bestimmte
  Tätigkeit  reklamiert  wurden,  nicht  sofort  nach  deren
Beendigung  wieder  zur  Einbernfung  zur  Verfügung  stellten.
Derartige  Unternehmungen  verfeblen  sich  in  schwerster  Weise
gegen  andere  Betriebe,  denen  sie  mittelbar  Arbeitskrässe
entziehen,  aber  auch  gegen  das  allgemeine  valerländische
Interesse.  Das  Kriegeministerium  behält  sich  vor,  derartige
Firmen  von  der  Zuweisung  Wehr=  bezw.  Hilfdsdienstpflichtiger
  anszuschlichen."“

Planmähige  Heranbildung  von
Ersatzarbeitskräften.
erlatz  vom  24.  4.  Ur.  84  /,  17.  HZS.  18.  (vgl.  Mr.  17,  S.  7).
KNriegaministerlum.  Nriegsomt.

Kriegs-Erfatz-  und  Mrbelts-Departement.
Nr.  764/6.  17.  H2  S.  13.  vom  17.  6.  1917.

GHelegentlich  einiger  Besprechungen  mit  den  Sachverständigen
  der  Kriegsamtstellen  wurde  wiederholt  die  Beobachtung
  gemacht,  daß  diesen  die  Hefte  des  „Erfahrungsaustansches
  über  Ansbildung  und  Verwendung  angelernter
Arbeitskräfte“,  die  auf  Anregung  und  mit  Unterstützung
des  Kriegsamts  vom  Verein  Deutscher  Ingenienure,  Berlin,
herausgegeben  werden,  noch  nicht  bekannt  waren.

Da  gerade  die  Sachverständigen  dazu  berufen  sind,  den

Erfahrungsaustausch  in  ihren  Bezirken  zu  fördern  und  zu

vermitteln,  so  wird  großer  Wert  daranf  gelegt,  daß  die
Sachverständigen  in  erster  Linie  Kenntnis  von  diesen  Hesten
erhalten.  Es  wird  daher  ergebenst  der  Bezug  von  so  viel
Exemplaren  von  dem  Verein  Deutscher  Ingenieure,  Berlin
NW.  7,  Sommerstraße  4a,  empfohlen,  daß  jedem  Sochverständigen
  1  Heft  zugängig  gemacht  werden  kann,  das  er
geleoentlich  der  Besuche  in  den  Betrieben  zweckmäszig  als

nschauungsmaterial  verwenden  soll.

J.  A.
u.  Hugnn.