n  Rclegsamt.  Kmiliche  Mittellungen  und  Hadurichten

NHummer  22

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*  Holehnung  städtischer  weiblicher
Rrbeitskräfte  durch  die  Landwirte.

Kriegsministerium.  Krlegsomt.
Kriegs-Erlatz-  und  firbeiis-Departement.
Nr.  74/6.  17.  H28  c.  vom  16.  6.  1917.
(fuzzug.)

Es  ist  vorgekommen,  daß  in  Gegenden,  in  denen  zur  Zeit
AEcheitsbedarf  für  die  Landwirtschaft  besteht,  angebotene
städtische  weibliche  Arbeitskräfte  abgelehnt  worden  sind.  Der
Minister  für  Landwirtschaft,  Domänen  und  Forsten  hat  gebeten,
  ihn  von  solchen  Fällen  zu  unterrichten,  um  alsdann
durch  die  landwirtschaftlichen  Körperschaften  das  Nötige
veranlassen  und  für  eine  Regelung  Sorge  tragen  zu  können.
Die  Kriegsamtstellen  sind  demgemäß  ersucht  worden,  dem
Kriegs-Ersatz=  und  Arbeits-Departement  über  derartige
Vorkommnisse  mit  genauen  Angaben  zur  Weiterleitung  an
das  Ministerium  für  Landwirtschaft,  Domänen  und  Forsten

Anwerbung  von  fubeitern  für  das
besetzte  Geblet.

Kriegsminlsterium.  Mrlegsamt.
Kriege-Erfag-  und  furbelis-Departement.
Nr.  432/6.  17.  M2  S.  1.  vom  15.  6.  1917.

In  neuerer  Zeit  häufen  sich  die  Klagen  darüber,  daß
bon  Agenten  gewisser  Baufirmen  der  Versuch  gemacht  wird,
Arbeiter  für  Bauarbeiten  im  besetzten  Gebiet  anzuwerben.
Die  Agenten  beschränken  sich  hierbei  nicht  etwa  nur  auf  solche
Leute,  die  zur  Zeit  arbeitslos  sind,  sondern  treten  auch  an
Arbeiter  heran,  die  bereits  in  einem  Avbeitsverhältnis  stehen
und  veranlassen  diese,  durch  Anerbieten  hoher  Löhne  das
Erbeitsverhältnis  zu  lösen.  Angeblich  werden  die  Arbeiter
vielfach  auch  ohne  Abkehrschein  angenommen.  Einem  solchen
Treben  muß  mit  aller  Entschiedenheit  entgegengetreten
werden.

Insoweit  die  Agenten  nicht  nur  von  einer  einzigen.

Firma  zur  Anwerbung  von  Arbeitern  bestellt  sind,  sondern
gleichzeitig  für  mehrere  tätig  werden,  wird  es  sich  in  der

Regel  um  eine  gewerbsmä

»  HEStesllenvckmiitlungband-ein«
und  es  wird  zu  pxüfen  sein,  ob  die  Voraussetzungen,  die  das
Stellenvermittlerhesetz  vom  2.  6.  1910  fiir  den  Geschäftsbetrieb
  der  gewerbsmäßigen  Stellenvermittler  aufstellt,  erfällt
  jind.  Ist  dies  nicht  der  Fall,  so  ist  Anzeige  bei  den
Polizeibehömen  zu  erstatten.  Im  übrigen  wird  wiederholt
allf  die  Erlasse  vom  10.  1.  1917,  Nr.  753,  12.  16  A28  1
(vol.  „Kriegsamt  Nr.  5  Seite  8),  und  vom  25.  4.  1917,
Nr.  797,  3.17  AZA  1,  hingewiesen,  nach  denen  die  Anwerbung
von  Arbektern  in  Deutschland  für  das  Operations-  und
Etappengebiet  von  der  Genehmigung  des  Herrn  Generalquartiermeisters
  abhängig  ist,  der  diese  nur  nach  vorheriger
Berständinung  mit  dem  Kriegs-Arbeits-Amt  erteilt.  In
allen  Zällen,  in  denen  Anwerbungen  von  Arbeitern  für  das
besetzte  Gehiet  bekannt  werden,  ist  daber  durch  Anfrage
beim  Kriegs-Arbeits-mt  festzustellen,  ob  diese  Unwerbungen

danke,  volkstümliche
Arbeiter  zu  veranstalken,  sich

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genehmigt  sind.  In  allen  Zällen,  in  denen  diese  Genehmigung

  nicht  vorliegkt,  ist  die  Auwerbung  zu  vorhindern.

Marqgquard.

*  Volkstümliche  V  g
die  in  der  Kriegswirtschaft  tätig
pfrreister.
Zu  HNr.  als2  6.  17.  Béd,  15.
(„vgl.  „Krlegsamt“,  Nr.  10,  Seite  19.)

Einer  im  Februar  d.  J.  vom  Kriegsamt  ergangenen  Anregung
  folgend  haben  mit  Allerhöchster  Genehmigung  auf
Antrag  des  Generalintendanten  der  Königlichen  Schauspiele,
Exzellenz  von  Hülsen-Haeseler,  zunächst  die  fünf  Königlich
Preußischen  Hofbühnen  und  sodann  die  sämtlichen,  dem  Dentschen
  Bühnenverein  angeschlossenen  Theater  volkstümliche
Vorstellungen  für  die  in  der  Kriegswirtschaft  beschäftigten
Arbeiter  veranstaltet.  Während  die  Königlichen  Theater  die
Karten  zu  diesen  Veranstaltungen  unentgeltlich  verabfolgen,
erheben  die  übrigen  Bühnen  zur  teilweisen  Deckung  der  tatsächlichen
  Aufwendungen  einen  Durchschnittspreis  von
30  Pfennig  für  die  Eintrittskarte.

Mit  Rückt

sicht  darauf,  daß  es  sich  bei  der  ganzen  Veranstaltung
  um  eine  Maßnahme  vornehmlich  kriegswirtschaftlicher
  Natur  handelt,  sind  überall  die  örtlichen  militärischen
Dienststellen  zur  geeigneten  Mitwirkung  herangezogen;  es  ist
ihnen,  um  eine  gleichmäßige  Berücksichtigung  der  in  Frage
kommenden  Arbeiter  sicherzustellen,  zur  Pflicht  gemacht,  dauernd
  zu  überwachen,  daß  die  Verteilung  der  Eintrittskarten
ohne  Rücksicht  auf  parteipolitische  und  konfessionelle  Beziehungen
  an  männliche  und  weibliche  Arbeiter  allein  nach  sachlichen
  Grundsätzen  erfolge.

Nachdem  nunmehr  die  Berichte  über  die  gesammelten
Erfahrungen  für  einen  größeren  Zeitraum  vorliegen,  kann
festgestellt  werden,  daß  die  Einrichtung  sich  bewährt  und  sowohl
  in  den  Kreisen  der  Arbeiter  wie  von  den  Betriebsleitungen
  zustimmend  aufgenommen  und  dankbar  empsunden
ist.  Die  Arbeiterschaft  hat  durchweg  von  der  ihr  gewährten
Vergünstigung  freudig  Gebrauch  gemacht.  Die  Nachfrage
nach  Eintrittskarten  konnte  bei  der  überwiegenden  Mehrzahl
aller  Vorstellungen  nur  zu  einem  Bruchteil  befriedigt  werden.
  Zusammenfassend  kann  gesagt  werden,  daß  der  Ge-Vorstellungen
  für  die  kriegsbeschäftigten

ich  als  ein  glücklicher  erwiesen  und
die  getroffene  Maßnahme  neben  ihrer  allgemeinen  kulturellen
Bedeutung  auch  zu  ihrem  Teil  dazu  beigetragen  hat,  in  der
heutigen  schweren  Kricgszeit  weiten  Schichten  der  arbeitenden
  Bevölkerung  Erhebung  und  Ablenkung  zu  bringen  und
ihre  Arbeitsfreudigkeit  zu  heben  und  zu  festigen.

In  anerkennenswerter  Weise  haben  inzwischen  weitere
dem  Deutschen  Bühnenverein  nicht  angeschlossene  Bühnen,
sowie  auch  einige  größere  Kinotheater  in  gleicher  Weise  volkstümliche
  Vorstellungen  veranstaltet.

Auf  Grund  dieser  Erfahrungen  hat  das  Kriegsamt  veranlaßt,
  daß  nicht  allein  für  die  kommemde  Spielzeit,  sondern
da,  wo  es  die  Verhältnisse  gestatten,  auch  noch  wöhrend  dieses
Sommers  die  Arbeitervorstellungen  fortgeführt  werden.  Z

Ferner  ist  den  zur  Mitwirkung  herangezogenen  mülikür;“
schen  Dienststellen  aufgegeben,  in  Zukunft  nach  Möcglichkeit
auch  die  jetzt  noch  außenstehenden  Theater,  sowie  geeignete
Kinotheater,  letztere  besonders  an  Orten,  wo  andere  Theater
fehlen,  in  den  Dienst  der  Sache  zu  stellen.