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1  Arlegsamt.

den  deutschen  Gerbereien  nicht  der  obigen  Bekanntmachung
  W.  I.  1770/5,  17.  KRN.  Vielmehr  ist  durch
eine  besondere,  ebenfalls  am  1.  Juli  1917  in  Kraft  getretene
  Bekanntmachung  (Nr.  W.  I.  1771/5.  17.  KRV),
bekreffend  Beschlanahme  und  Bestandserhebung  der
dentschen  Schafschur  und  des  Wollgefälles  bei  den  dentschen
  Gerbereien  der  gesamte  Wollertrag  der  deutschen
Schafschuren  und  das  gesamte  Wollgefälle  bei  den  deutschen
  Gerbereien  (auch  das  Wollgesälle  von  ausländischen
Fellen)  beschlagnahmt  worden,  gleichviel,  ob  die  Wolle
sich  auf  den  Schafen,  bei  den  Schafhaltern  oder  an  sonstigen

  Stellen  befindet.  Die  in  dieser  Bekanntmachung  getroffene

  Regelung  für  den  Verkehr  mit  dem  beschlagnahmten
  Wollgefälle  ist  im  wesentlichen  die  gleiche  wie
in  der  bisher  in  Kraft  gewesenen,  die  deutsche  Schafschur
betreffenden  Bekanntmachung  W.  I.  1640/6.  16.  KRA.
Verändert  sind  hauptsächlich  nur  die  Uebernahmepreise,
die  die  Kriegswollbedarf-Aktiengesellschaft  für  die  am  sie
verkaufte  Wolle  zahlen  wird,  und  zwar  haben  diese  Preise
im  allgemeinen  eine  wesentliche  Erhöhung  erfahren.
Außerdem  ist  die  Bestimmung,  nach  welcher  Schafhaltern
auf  Antrag  gestattet  werden  konnte,  bis  zu  5  kg  Wolle
im  eigenen  Haushalt  zu  verarbeiten  und  zu  verwenden,
anfgehoben  worden.  Statt  dessen  kann  in  Zukunft  an
Schafhalter  auf  Antrag,  je  nach  der  Menge  der  abgelieferten
  Wolle,  ein  Bezugsschein  auf  Wollgarne  gegeben  werden.
  Die  näheren  Ausführungsbestimmungen  über  diese
zugunsten  der  Schafhalter  getroffene  Anordunng  werden
noch  ergehen.

*  Bekanntmachung  betr.  Beschlagnahme  und  Höchstpreise  von

Tierhaaren,  deren  Abgängen  und  Abfällen,  sowie  Abfällen

und  Abgängen  von  Wollfellen,  Haarfellen  und  Pelzen.

Nr,.  W.  k.  1772/.  17.  IL  vom  1.  7.  1917.

Ferner  ist  am  1.  Juli  eine  Bekanntmachung

lagen,  sind  von  der  neuen  Bekanntmachung  Tierhaare  jeder
Arb,  auch  in  Mischungen  untereinander  oder  mit  anderen
Spinnstoffen,  sowie  Abfällen  und  Abgängen  der  Tierhaare
  und  Abschnitte  und  sonstige  Abgänge  und  Abfälle  von
Wollfellen,  Haarfellen  und  Pelzen  jeder  Art,  betroffen
worden.  #  Z
Wi  .-*
  Höchstpreise  für  Spinnpapier  aller  Art  sowic  für  Papiergane
  und  Sindfäden.  "·
t-DIE-Iow-nannvämxtaznm

Durch  Bekanntmachung  dom  10.  7.  1947  sind  die
bisher  für  Spimpapier  aller  Art  sowie  Papiergarne
,  Und  HSindfäden  in  Geltung  gewesenen  Höchstpreisbestimmungen
  in  wesentlichen  Punkten  obgeändert  worden.
Insbesondere  sind  die  Höchstpreise  nunmehr  abgestuft,
je  nachdem  die  Veräußerung  durch  den  Hersteller  oder
"  Jurch  einen  Händler  erfolgt.

#  Popier.
Papier-Ersparnis.

Mr.  2.  631/8.  17  RRR.  vom  23.  6.  1917.

Saämtliche  der  Kriegs-Rohstoff=  Abteilung  unter-RKellten
  Kriegsgefellschaften,  Kriegsausschusse  und  KriegsnAminche

  Mittellungen  und  Nachrlchten

—.—  ——

Nummer  23

verbände  sind  durch  nachstehende  Rundverfügung,  die  auch
allen  anderen  in  Betracht  kommenden  behördlichen  wie
privaten  Stellen  zur  Beachtung  empfohlen  wird,  erneut
zur  größtmöglichen  Einschränkung  des  Papierverbrauchs.
verpflichtet  worden:

Die  erheblich  gewachsenen  Schwierigkeiten  bei  der
Herstellung  von  Papier  aller  Art  erfordern  eine  noch
weitergehende  Einschränkung  des  Verbrauchs  als  bisher.
  Sofern  die  gebotene  Sparsamkeit  nicht  mit  aller
Schärfe  durchgeführt  wird,  ist  zu  befürchten,  daß  die
Deckung  des  Bedarfs  in  absehbarer  Zeit  in  Frage
gestellt  wird.  In  den  letzten  Monaten  ist  es  nur  mit
Mühe  möglich  gewesen,  den  Tageszeitungen  den  bereits
erheblich  eingeschränkten  Bedarf  an  Druckpapier  zur
Verfügung  zu  stellen.  Bei  den  hohen  Anforderungen
an  Chlor  für  andere  Zwecke  ist  ferner  die  sparsame
Verweondung  von  gebleichtem  Papier  dringend
notwendig.

Da  noch  immer  beobachtet  wird,  daß  besonders  gutes
Papier  als  Schreib-  und  Druckpapier  und  zu  Briefumschlägen
  verwendet  und  daß  mit  Papier  aller  Art
verschwenderisch  umgegangen  wird,  so  wird  um  entsprechende
  Veranlassung  ersucht.

Eine  wesentliche  Ersparnis  kann  erzielt  werden,
wenn  Drucksachen  nur  in  dem  unbedingt  erforderlichen
Maße  hergestellt  werden.  Das  Bedürfnis  und  die
Höhe  der  Auflage  muß  in  jedem  Falle  fachmännisch
nachgeprüft  werden.  Veröffentlichungen,  die  nicht  oder
zur  Zeit  nicht  erforderlich  sind,  müssen  unterbleiben.
Dies  gilt  insbesondere  für  Propagendaschriften,  Aufrufe,
  Flugblätter  usw.,  die  in  großen  Auflagen  hergestellt
  werden.  Auch  wird  ersucht,  von  der  Eindeckung
mit  Popier  für  einen  längeren  Zeitraum  Abstan  d  ön
nehmen,  um  Preistreibereien  und  die  Verichärfung  der

Knappheit  zu  vermeiden.  Auch  würden  weitgehende
Beschaffungen  keinen  Zweck  haben,  da  infolge  einer  in
Aussicht  genommenen  Bestand-  und  Verbrauchserhebung
die  Anrechnung  vorhandener  Bestände  nicht  zu  uingehen
  ist.  ·»"«»»

Die  Kriegs-Rohstoff-Abteilung  muß  sich  vorbehalten,
  den  dortigen  Papierverbrauch  in  geeigneter  Weise
nachzuprlifen.

#ork.
*  Die  Bewirtschaftung  von  Kork.  6

ist  von  B.K.  (Bentralstelle  für  Kriegsbeute)  auf  A##n
übergegangen.  Die  Sektion  Kork  (O)  befindet  sich  im

Hause  Wilhelmstraße  140  II.  Sektionsleiter  ist  Leutnant
d.  L.  Weber.  -  "

Zement.
Erhöhung  der  Zementpreise.  .  »- 
Der  Reichskommissar  für  Zement  hat  eine  Erhöhnng

der  Zementpreise  "   sp.

für  Norddeutschland  um  185  M.

für  Süddeutschland  um  180  M.

für  Rheinland-Westfalen  um  17½  M.
pro  10  Tonnen  bewilligt.  *W-Dieser
  Aufschlag  auf  die  Zementpreise  gilt  .
Kriegsstenerzulage  und  tritt  am  1.  Juli  d.  J.  in  Krab
Die  Preise  für  Heeres-  und  Staatsbauten  sind  um  180  M.
(auf  10  Tonnen)  erhöht  worden.