Nummer  23  »

Holz.

Sicherstellung  von  Brenuholz  für  Heizzwecke.
H  U  aas:6.  17.  K  R  N.  vom  29.  6.  17.

Die  Lage  unserer  Kriegswirtschaft  zwingt  dazu,  die
Bevölkerung  im  nächsten  Winter  noch  mehr  als  im  vergangenen
  für  Heizzwecke  auf  Holz  statt  Kohlen  anzuweisen.
  Hierzu  ist  erforderlich,  die  Bereitstellung  und
Verteilung  von  Brennhols  einschließlich  der  Preisgestaltung
  planmäßig  und  weitsichtig  zu  regeln.  Einzelne
Oberste  Forstbehörden,  wie  z.  B.  diejenigen  von  Württemberg,

  Sachsen  und  Baden,  haben  bereits  Verfügungen
hierüber  getroffen;  ebenso  hat  der  Herr  Minister  für
Landwirtschaft,  Domänen  und  Forsten  in  Preußen  die
königlichen  Regierungen  auf  die  Wichtigkeit  der  Brennholzabgabe
  zu  angemessenen  Preisen  an  Verbraucher  hingewiesen.

Die

Versorgung  wird  zweckmäßig  Sache  der  Gemeinden
  sein.  Die  Kriegsamtstellen  und  Nebenstellen
sind  auf  die  Notwendigkeit  hingewiesen  worden,  rechtzeitig
  sachdienliche  Anregungen  für  die  den  örtlichen  Verhältnissen
  anzupassenden  Maßnahmen  zu  geben  und  in
geeigneter  Weise,  durch  Vermittlung  zwischen  Gemeinden
und  Waldbesitzern,  mitzuwirken.  4
Durch  Bereitstellung  des  Brennholzes  für  den  Hausbrand
  darf  die  Holzbelieferung  für  die  Verkohlungsindustrie
  nicht  leiden,  ebenso  ist  daranf  zu  achten,  daß  unentrindete
  eichene  Rundhölzer  von  1  Meter  bis  2½  Meter
Länge  und  mindestens  15  Zentimeter  Zopfstärke  vom
Verkauf  zu  Brennholzzwecken  ausgeschloisen  werden,  da
diese  Hölzer  dringend  zu  Gerbzwecken  für  die  Kriegs-Leder-Aktiengesellschaft
  gebraucht  werden

Chemikalien.
Beschlagnahme,  Vestandserhebung  und  Höchstprrise  für
Salzsäure.
Nr.  1/7.  17.  H.  10  vom  1.  7.  1917.

Am  1.  Juli  1917  ist  eine  neue  Bekanntmachung,
betreffend  Beschlagnahme,  Bestandserbebung  und  Höchstpreise
  für  Salzsäure,  in  Kraft  getreten.  Die  Bekaunt.
machung  bezieht  sich  auf  Salzsäure  jedes  Stärke-  und
Reinheitsgrades.  Der  Verbrauch  ist  nur  auf  Grund  von
Erlaubuisscheinen  gestattet,  die  von  der  chemischen  Abteikung
  des  Königlich  Preußischen  Kriegsministeriums
ausgestellt  werden.  Eines  Erlaubnisscheines  bedarf  hingegen

  nicht,  wer  nicht  mehr  als  100  Kilogramm  Salzfäure
  von  20°  Bé  im  Monat  verbrancht.  Verkauf,
Lieferung  und  Versand  beschlagnahmter  Bestände  an
Salzsäure  ist  ohne  Erlaubnisschein  gestattet,  soweit  die
Bestimmungen  der  Be  bvatge  An-J

  ekanntmachung  und  etwaige
Preußischen  Kriegsministersums  eingehalten  werden.

Die  vorgeschriebenen  Meldungen  sind  bis  zum  10.
jedes  Kalendermonats  an  die  Kriegschemikolien-Aktiengesellschaft,
  Berlin  W.  9,  Köthener  Straße  1—4,  postfrei
zu  erstatten.  Die  nötigen  Vordrucke  (Bestandsmeldung
über  Chemikalien)  sind  bei  der  Kriegschemikalien-Aktiengesellschaft
  anzufordern,  falls  sie  nicht  unausgefordert
zugestellt  worden  sind.  —  Die  bon  der  Bekanntmachung
berührten  Gegenstände  können  im  Bedarfssalle  enteignet
werden.  Eine  Lagerbuchführmg  ist  angeordnet.  .

Ferner  sind  Höchstpreise  festgesetzt  mit  gleichgeitiger
Regelung  der  Zablungsbedingungen  und  der  Preiszuschläge
  für  Verpackung  und  Versand.

*½  Krlegsomt.  Amillche  Mittelkungen  und  Nachrichten  sess

—  —  —  —  —

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Waffen  und  Muniti

1#  rses  “b  Inttetseseestn  Ae#s#nd  s  e%  u  N  n  *x

Heueinteilung  des  Waffen-  und
Munitions-Beschaffungs-Amtes.

**½1  Hrlegsamft.  1
Watfsen-  und  Munitlons-Beschaffungs-Rmt.
Nr.  0.  6.  17.  W.  st.  I  vom  5.  7.  k917.

1.  Die  Artillerie--Depot--Juspekltion  (W.  D.),  die  Pionier-Depot-Inspektion
  (W.  Pi.)  und  die  Train-Depot-Inspektion
  (W.  T.)  sind  aufgelöst,  erstere  und  letztere  zunüchst
  für  Kriegsdauer.

2.  Neugebildet  wird  die  Z„

1  Depot-Inspektion  (W.  D.)

3.  Zur  Depot-Juspektion  treten  1

Abt.  W.  D.  I,  die  bisherige  Artillerie-Depot-In-Abt.

  W.  D.  II,  die  bisherige  Abteilung  W.  Pi.  11

der  Pionier-Depot-Inspektion,  »

Abt.  W.  D.  Ull,  die  bisberige  Trainspeklion,


Abt.  W.  D.  IV,  für  Demobilmachungs-Angelegenbeiten
  (neu  gebildet).  6

4.  Die  Abteilung  W.  Pi.  1  der  bisherigen  Pionier-Depot-Juspektion

  tritt  als  Ableilung  W.  A.  V.  zur  Inspektion
der  kechnischen  Institute  der  Artillerie.

Conpette.

Erläuterungen  zur

AIIIIIIII

Iopot-Inwneschlagnahme


und  Beftandserhebung
für  elektrische  Maschinen,
Transformatoren  und  Hpparate.

6  Krlegsame.
Waften-  und  Munitions-Beschalfungs-Rm.
5  Chefingenleur  ,  «»,

Die  in  der  Bekanntmachung  Nr.  9090/3.  17.  R.  1111,
beir.  Beschlagnahme  und  Bestandserhebung  für  elektrische
Maschinen,  Transformatoren  und  Apparate  vom  15.  Inni
1917  im  §  5  vorgesehenen  Ausnahmebestimmungen  sind  vielfach
  mißverstanden  worden.  Betriebe,  welche  für  die  Kriegführung
  oder  Volksversorgung  unmittelbar  oder  mittelbar
Bedentung  haben,  brauchen  nur  dic  nicht  dauernd  benutzten
elektrischen  Maschinen  usw.  zu  melden.

Wenn  nach  Art  des  Betriebes  die  Maschinen  nur  in  gewissen
  Zeiträumen  regelmäßig  benutzt  werden  (wie  z.  B.  in
Zuckerfabriken,  in  der  Landwirtschaft,  in  Bergwerken,  und
dergl.),  so  gelten  sie  als  „dauernd  benutzt“  und  sallen  unter
die  Ansnahmen  der  8  5  a.  a.  O.  3

s#sss  ss  sisssessussee#  —————————  1

4
6

1
—m———.  ———————————  1
Beschaffung  von  Strohprelfendraht

für  die  Landwirtschaft.

(K#  fämtliche  Kriegswirtschaftsämter.)

KHKRiriegsminssterlum,  Krlegsam.  1

Teb.  Mr.  stab  M.  27692.  7.  17.  K.  vom  6.  7.  1017.
Die  Beschaffung  des  Bindedrahtes  zur  Bergung  der
Heu=  und  Strohernte  für  den  Bedarf  des  Heeres  hat  gemäß
Versügung  Kr.  Min.  Nr.  713.  17.  16.  A.  6  vom  13.  7.  16.