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ausschließlich  durch  das  Kgl.  Preuß.  Ingenienur-Komilee,
Pionier-Beschaffungs-Amt,  Beschaffungsabteilung  1,  Beruin
W.  62,  Kirfürstenstraße  124,  zu  erfolgen.

Die  Beschaffung  von  Stroh-  und  Heupressendrähten  für
den  sonstigen  behördlichen  und  privaten  Bedarf  wird  vermittelt
  durch  den  Deutschen  Stahlbund,  Abteilung  Deuytßentrale.
  Düsseldork,  Kheinhof,  Benratherstraße  29  III,
Fernfprechanschluß  Düsseldorf  8276,  sobald  es  der  Verbrauchsstelle
  bezw.  dem  mit  der  Lieferung  betrauten  Händler
  nicht  gelingt,  durch  unmittelbare  Verhandlung  mit  don
ihm  bekannten  Drahtwerken  infolge  deren  Ueberlastung  mit
anderen  Kriegsaufträgen  das  fragliche  Material  zu  erhalten.

Mit  Rücksicht  auf  den  großen  Bedarf  der  Heeresverwalkung
  an  Drähten  aller  Art,  besonders  an  Bindedräbten,  für
wichtigste  Frontzwecke  imuß  größte  Sparsamkeit  in  dem
Verbrauch  und  äußerste  Einschränkung  nur  auf  das  unumgänglich
  notwendige  Maß  in  dringenbstem  Landesinteresse
zur  Pflicht  gemacht  werden.

L  -

Elektrizitätsversorgung  zum  fr
drusch.

(Au  fämtliche  HKrlegswirtichaftsaämter  und  Kriegswirtchaftssftelten.)


r.  Slle  ninssiertam,  #4  Krlegsamt,
Ruszug.

Das  Kriegsamt  macht  im  Eindernehmen  mit  dem
Reichskomumissar  für  Elektrizität  und  Gas  die  Kriegswirtschaftsämier
  darauf  aufmerksam,  daß  die  Elektrizitäts.

versorgung  zum  Frühdeusch  unter  allen  Umständen  einer
Regelung  bedarf.

1.  Die  allgemeine  Kohlenlage  und  die  Rücksicht  auf  die  richtige

  Ausnutzung  des  arbeitsfähigen  Personal  3
als  zwingende  Pflicht  erscheinen,  daß,  wo  elektrische
Drescheinrichtungen  vorhanden  sind,  oder  verfügbar  gemacht
  werden  können,  nicht  mit  Dampfdreschsätzen  oder
Benzolmaschinen  gedroschen  wird.  Wo  es  eklwa  an
Elektrondotoren  febien  ollte  Eemfieblt.  es  sich,  Fofort!  mit

hinn  oder  kiufliche  7  Ueb
bitten.
Das  Kriegsamt  wird  darauf  himvirken,  daß  Wunba
nach  Möglichkeit  den  Gesuchen  stattgibt.
&amp;  Um  eine  Ueberkastung  der  Transformatoren  zu  ver-HDHinderu,
  die  unfehlbar  eintreten  muß
Motoren  zum  Frühdrusch  gleichzeitig  eingeschaltet  werden,
  bedarf  es  einer  besonderen  Elektr  isitätsverordnung
zum  Frühhrusch.
Diese  Elektrizitätsverordnung  wird  am  besten  zwischen
  den  technischen  Leitern  der  Ueberlandzentralen  und
den  Vorsitzenden  der  im  Bereich  der  betreffenden  Ueber-6.
  landzentralen  liegenden  Kriegswirtschaftsstellen  gemeinjsam
  geregelt.
Elektrizitätswerke  und  Kriegswirtschaftsstellen
haben  eine  genaue  Verordnung  zu  erlassen,  deren  Befolgung
  den  Ortsvorstehern  in  ihrem  eigensten  Interesse
Zur  Pflicht  gemacht  werden  muß,  benn  eine  Ueberlastung
der  Transformatoren  würde  ein  Durchbrennen  der
Transfortaloren  verursachen,  damit  ergäbe  sich  für  jede
Ortschaft  bei  der  Unmöglich  eit,  die  Transformatoren
Tasch  wieder  herzustellen,  eine  Stromunterbrechung  lür
viele  Monate.
8.  Es  wird  ferner  empfohlen,  darauf  hinzuwirken,  daß  bie
tr.  Drescharbeit  auch  in  den  Frühstücks-  und  Mittagspausen

rrlassung.  von  Elcktromotoren  zu

wenn  sämtliche

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nicht  unterbrochen  wird,  und  daß  die  Sonn=  und  Feiertage

  mit  herangezogen  werden,  um  eine  möglichst  gleichmäßige

  Belastung  zu  erzielen  und  den  verfügbaren  Strom
voll  anszunutzen.

4.  Es  wird  notwendig  werden,  die  Befolgung  der  ausgebebenen.

  Vorschriften.  dauernd  zur  kotrollleren  J

-  n—  mrotvertelung.
(An  fämtliche  Kriegswirtschaftsämter  und  Krlegemirtschaftsltellen.)


Krlegsminlisterjum,  Kriegsamt.
Tgb.  Nr.  Stab  1  2.  28427.  5.  17.  R.  vom  S.  7.  1917.
Huszug.

Um  die  Belriebsstoffbelieferung  der  Landwirktschaft

schneller  wie  bisher  durchzuführen,  haben  fortan  sämiliche

Kriegswirtschaftsstellen  bei  denjenigen  Freigabeanträgen,

welche  an  die  Inspektion  des  Kraftfahrwesens  weitergeleitet
werden,  in  die  Befürwortungsvermerke.  die  folgenden  Angaben
  mitaufzuneb

men:

1.  die  Art  der  landwirtschaftlichen  Maschinen,  für  welche  die

Betriebsstoffe  angefordert  sind;

2.  die  Angabe  der  Maschinenstärke  und  der  voraussichtlichen
nonatlichen  Arbeitszeit  (bei  Motorpflügen  außerdem  die
voraussichtlich  im  Laufe  eines  Monais  zu  pflligende
Fläche  nach  Morgen  gerechnet):

3.  das  Ausmaß,  bis  zu  welchem  eine  Freigabe  als  erforderlich
  angesehen  wird  und  in  dem  Benzolkontingent  der
Kriegswirtschaftsstelle  untergebracht  werden  kann:  1

4.  der  Vermerk  „Kriegswirtschaftsstelle“  und  die  genalte
Postadresse  bes  Antragstellers.  »z-Bezüglich

  des  Brennstoffverbrauches  sollen  die  nachstehenden
  Daten  als  Unterlage  dienen:  *n
a)  Allgemeine  landwirtschaftliche  Motore  #  «
MaschinenftarkemPszöIIOKLEMM  über
50  Brennstoffverbrauch  in  PSstd.  =  0,28,  0,26,  0,24,
0,23,  0,22  in  kg.
b)  Motorpflüge.
Brennstoffverbrauch  für  jeden  zu  pflügenden  Morgem
—  6  k
Sollte  siha  in  dem  dortigen  Bezirk  ein  Mangel  an  Fässern
oder  Kannen  für  die  Abfüllung  der  jedem  Verbraucher  zugebilligten
  Flüssigkeitswengen  ergeben,  so  hat  hie  Kriegswirtschaftsstelle
  sofort  Mit  ihrem  Kriegswirtschaftsamt  in

Verbindung  zu  treten,  welches  für  die  erforderliche  Abbilfe

beim  Stabe  des  Kriegsamtes  vorstellig  werden  wird.

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Verkehrse  velen

öbterverkehr  vom  und  zum  bese  el  hien
westlichen  Gebiet.

Auf  Veranlassung  der  Abteilung  für  kriegswirtschaftlich-Transporte
  beim  Chef  des  Feldeisenbahnwesens  wird  bekanntgegeben:


%%  zur  Zeit  gute  Betriebslage  und  die  gimstihen
Wagengestellungsverhältnisse  im  besetzten  westlichen  Gebie
und  in  der  Heimat  lassen  es  angezeigt  erscheinen,  die  verkehrsruhigere
  Zeit  im  weitgehendsten  Umfonge  zur  #  Anforderung

—  #stn