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Kriegsamt.  nmiliche

mittellungen  und  n

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lachrichten  nummer  27

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  Welcher  Lieferungsverband  hat  für  Kinder  aufzukommen,
die  an  einem  anberen  Aufenthaltsorte  geboren  sind,  als
dem  des  verpflichteten  Lieferungsverbandes?

Nach  dem  Grundsatz  der  Familleneinheil  wird  auch  für  nachgeborene
  Kinder  der  Lieferungsverband  endgültig  einzutreten
haben,  der  zur  Unterstützung  der  übrigen  Familienmitglieder  des
Heerespflichtigen  verpflichtet  ist.  Aendern  sich  die  Verhältnisse  der
Familie  durch  die  Geburk  des  Kindes,  so  wirb  eine  ernente  Prüfung
  der  Bedürftigkeit  eintreten  müssen.

8.  Kann  Anspruch  auf  Familienunterstützung  auch  nach  dem

Tode  des  Heerespflichtigen  erhoben  werden?

Nach  §  10  des  Familienunterstützungsgesetzes  besteht  die  durch
den  Diensteintritt  geschaffene  Voraussetzung  für  den  Anspruch  auf
Familiennnterstützung,  solange  als  nicht  einer  der  a.  a.  O.  angeführten
  Umstände  (Auflösung  oder  Zurückführung  der  Formation
duf  den  Friedensfuß,  Rentenbezüge)  eingelreten  oder  die  Entlassung
  aus  dem  Heeresdienst  erfolgt  ist.  Demgemäß  ist,  wenn
nicht  eine  dleser  Voraussebungen  für  den  Forkfall  der  Familienunterstützung
  gegeben  ist,  diese  bei  vorliegender  Bedürftigkeit  auch
dann  zu  gewähren,  wenn  der  Antrag  erst  nach  dem  Tode  des  Ernährers
  gestellt  wird.  Hierbei  ist  es  gleichgültig,  ob  die  Bedürfligkeit
  bereits  vor  oder  erst  nach  dem  Tode  des  Dienstpflichtigen  entstanden
  ist.  ’"--9.

  Sind  die  Zuschüsse  der  Arbeitgeber  bei  Prüfung  der  Be-„dürftigleit

  mit  in  Anrechnung  zu  bringent)k

Wrundsätzlich  wird  die  Gewährung  der  Mindestsätze  nicht  mit
Rücksicht  auf  die  Arbeitgeberbeihilfen  abgelehnt  werden  können.

Immerhin  wird  bei  der  Prüfung  der  einzelnen  Fälle  der  §  8  ber

Vundesratsberordnung  bom  21.  Januar  1916  nicht  ganz  außer
acht  gelassen  werden  dürjen,  wonach  ein  Anspruch  auf  Familien--unterstützung
  in  der  Regel  nicht  besteht,  wenn  der  in  den  Dienst
Eingetretene  mit  seiner  Familie  keinen  Ausfall  am  Einkommen
erleidet  oder,  wenn  sonstige  Tatsachen  die  Annahme  rechtfertigen,
daß  eine  Unterstützung  nicht  benöligt  wird.
Inwieweit  bei  Zusatzunterstützungen  auf  gewährte  Arbeit-Leberbeihilfen
  Rücksicht  zu  nehmen  und  biese  entweder  in  geringerem
  Maße  oder  überhaupt  nicht  zu  bewilligen  sind,  muß  der
Entscheidung  der  einzelnen  Lieferungsberbände  überkassen  werden.
10.  Vorschußweise  Verauslagung  der  Familtenunterstützung
durch  die  Lieferungsverbände.  .
szEinzelneLicfetuugäwcbäfctsiehabensichgemäigkkshanPEks
sonen,  die  aus  dem  Bezirke  des  unterstützungspflichtigen  Lieferungsverbandes
  in  ihren  Bezirk  übergesiedelt  sind,  auf  Ersuchen
bes  unterstützungspflichtigen  Lieferundsverbanbdes  die  Auszahlung

nehmen.  Dadurch  wird  die  Nachsendung  der  Unterslützungsbeträge
an  die  Unterstützungsempfänger  durch  die  Post  erforderlich.  Es
erscheint  zur  Vermeidung  unnötiger  Kosten  und  im  Interesse
ciner  pünktlichen  Auszahlung  der  Familienunkerstützungen  dringend
  erwünscht,  daß  sämtliche  Lieferungsverbände  die  borschußweise
  Ausgahlung  der  Familienunterstützungen  auf  Ersuchen  des
endgültig  verpflichteten  Lieferungsverbandes  für  solche  Personen
übernehmen,  die  sich  in  ihrem  Bezirke  aufhallen.  Hierfür  sprichs
auch,  daß  der  verpflichtete  Lieferungsverband  gar  nicht  in  der  Lage
ist,  die  Unterstützungsfälle  gedachter  Art  zu  überwachen  und  ben
Eintritt  bon  Veränderungen  in  den  für  die  Unterstützung  maßgebenden
  Verhältnissen  zu  berücksichtigen.  Den  Lieferungsverbänden
wird,  wenn  dies  für  angängig  erachtet  wird,  eine  Verpflichtung
zur  vorschußmeisen  Auszahlung  der  Familienunterstlttzung  aufzuerlegen
  sein.
11.  Haben  die  Lieferungsverbände  für  Kosten  der  Fürsorgeerziehung
  aufzukommen?  ,».,
Dic-KostendarFiirjorgccrzkehwg»Mdeatttsöffcnthchen
Mitieln  besiritten  und  sind  als  Armenunterstützung  nicht  anzusehen.
  Die  Uebernahme  solcher  Kosten  auf  die  Lieferungsverbände
für  den  Fall  des  Eintritts  eines  Angehörigen  in  den  Heeresdienst
wird  daher  nicht  in  Bekracht  kommen.

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Kriesampftellen

Itujnjsslsjiasnsssask-Is-siisiisiiiij,·.·»·.«»  IsIIIHHIIIIuMIntuition-III-*

  Henderungen  und  Ergänzungen  zum
vVerzeichnis  der  Krlegsamtftellen.

Kriegsamtnebenstelle  Mannheim.
Geschäftsräume  jetzt  M.  6.  16.

Kriegsamtstelle  München.

Vorstand  jetzt:  Major  d.  L.  a.  D.  Paul  Beck.
Vorstand  des  Industrie-Referats:  Hauptmann  d.  L.
Georg  Stauber.

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a.  D.

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1  mhalts  Verzeichnis:

Allgemeines:
Ableilung  Stakistik  bel  der  Wissenschaftlichen  Kome.
mission  des  Kriqsministeriummm  Seite  1

*  Gemerbliche  Betriebszählung  5
Baterlöndischer  Hilfsbienst:
Belanntmachung  über  Wochenhilfe  aus  Anlaß  des
Vaterländischen  Hilfsbientes
Festsetzung  einer  Mahngebühr  für  die  Beilreibung  von

Ordnungsstrasen  ,

Rohfstoffe:  «  ·

Berichte  der  Kriegs-Rohstoff-Abteilung:  Metalle,  Webstoffe,
  Papier,  Kork,  Zement,  Holz,  Chemilalien  „  3

Waffen  unb  Munition

Neueinteilung  des  Waffen=  und  Munilions-Beschaffungs-Amttttes

  5

Erläuterungen  zur  Beschlagnahme  und  Bestandserhebung
  für  elektrische  Maschinen-Transformatoren
und  Apparstee  565

eee#st2#1

4  14  1  1  .  1  I

Landwirtschaft:  1
Beschaffung  von  Strohpressendraht  für  die  Land.
wirsschaft  .  EEIEIIIE  E  —  »  2  1u  1#  Seite
Eleltrizitätsversorgung  zum  Frühdrusch
Benzolverteilnng
Verkehrswesen:  J
Güterverkehr  vom  und  zum  besetzten  westlichen  Gebiet  „  6
Bahnsendungen  für  die  Munitionsanfertigungsstelle  "
Ebingen  bei  Balingen  i.  Württ.,  7
Arbeiterfrage:  *  ienti
Familienunterstützung.  „  „7
Kriegßamtstellen:  !Fnm—*½m
.  Aenderungen  und  Ergänzungen  zum  Verzeichnis  der
K  riegsamtstelllenn
Beilage:  Ans  der  Kriegswirtschaft:
Das  Kgl.  Fabrikakionsbüro  in  Spandau.  Seine  Nufgaben
und  seine  Stellung  (von  Kgl.  Baurat  Haier).
Verschiedenes.  1

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pruch:  rindendruckerel  u.  Verlags-es,  m.  b.  M.,  Berin  KW6,  Schirr6auerdamm  1.