Nummer  25  Krlegsamt.  Kmiliche  Ml

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dem  Herbst  wieder  zu  erwartenden  Verkehrsbelastung  eine
anderweitige  Regelung  zur  Beschlennigung  der  Entladungen
und  zur  Vornahme  von  Zwangsentladungen  in  die  Wege
leiten.  Je  nach  den  örtlichen  Verhältnissen  wird  dabei  verschieden
  zu  verfahren  sein.

Am  einfachsten  werden  die  Verhältnisse  da  liegen,  wo
Fuhrämter  oder  Fuhrgemeinschaften  gegründet  worden  sind.
Sie  werden  in  der  Regel  in  der  Lage  sein,  die  ersorderliche
Hilfe  zu  stellen.  —  In  anderen  Fällen  wird  vielleicht  die
Bildung  von  Kommandos  aus  Hilfsdienstpflichtigen  n  sw.
in  Frage  kommen.  Wo  es  sich  nur  um  eine
kurzfristige  Mitwirkung  handelt,  werden  die  älteren  Klassen
der  Schulen  zu  den  Entladearbeiten  mit  Erfolg  herangezogen
  werden  können,  wie  dies  bereits  im  vergangenen
Jahr  geschehen  ist.  —  Der  Bahnbeauftragte  Essen  hat,  soweit
hier  bekannt,  kürzlich  angeregt,  alle  öffentlichen  und  privaten
  Betriebe,  die  Arbeiter  beschäftigen,  zur  Meldung  eines
jeden,  wenn  auch  nur  vorübergehenden  Ueberschusses  zu  veranlassen,
  so  daß  Leute,  die  aus  irgend  einem  Grunde  bei
ihrem  ständigen  Arbeitgeber  nicht  ausgenützt  oder  gar  zu
unfreiwilligem  Feiern  gezwungen  sind,  an  anderer  Stelle
nutbringend  verwendet  werden  können.  Wenn  auch  dieser
Vorschlag  schon  bei  dem  jetzigen

Mangel  an  Arbeitskräften
im  allgemeinen  schwer  durchführbar  sein  wird,  so  wird  er  doch
im  Einzelfall  gleichfalls  zu  prüfen  sein.  Sehr  beachtlich  erscheint
  schließlich  die  vom  stellvertretenden  Generalkommando
WII.  Armeekorps  getroffene  Regelung.  Dort  ist  auf  Grund
des  8  9b  des  Gesetzes  vom  4.  Juni  161  in  Hsbiinee  aet
dem  Reichsgesetz  vom  11.  Dezember  1915  eine  Veroronung
über  Wsbeisshie  erlassen  worden,  nach  der  die  Zivilbevölkerung
  auf  Aufforderung  der  Ortspolizeibehörde  zur  Uebernahme
  solcher  Arbeiten  verpflichtet  ist,  welche  zur  Vermeidung
von  Verzögerungen  bei  der  Be-  und  Entladung  von  Eisenbahnwagen
  und  zur  Beschleunigung  des  Wagenumlaufs  notwendig
  werden.  Zur  Heranziehung  der  Arbeitskräste  ist  nur
daß  sich  die  Eisenbahnverwaltung  mit  den  zu-Halb

  kürzester  Frist  am  Verwendungsork  bereit  stehen  können.
balt  rester  Peisieanwenede  Gter-en-und  nbsuhr  vom
stelvertretenden  Generalkommando  III.  Armeekorbs  ene
größere  Anzahl  av.  Heimat-Mannschaften  eingczogen.  worden.

Im  übrigen  wird  es  darauf  ankommen,  durch  eine  (orgtriebe
  und  Ausgestaltung  ......
äwierigljjkeiten  weiter  herabzumindern.  Was  die  Regelung
der  Bezüge  anbetrifft,  so  sind  die  Kriegsamtstellen  angewiesen,
  die  in  Sachen  der  Empfangsprogramme  eingehenden
Materialien  im  Benehmen  mit  den  Linienkommandanturen
zu  bearbeiten.

achtrag  zur  Dringlichkeltslifte  vom  10.  Jun
bis  auf  weiteres  für  die  Wagengestellung  beim
Verland  von  unmittelbaren  und  mittelbaren
militärischen  Gütern.
kriegsministerlum.  Krlegsamt.
Tab.nr.  M  3  d.  25036.,  S.  7.  K.  vom  1.  8.  197.

Die  Transport-Dringlichkeitsliste  vom  10.  Juni,  Stab
M  3  d.  26  610.  5.  17.  K.  (bgl.  „Kriegsamt.  Amntliche  Mitteilungen
  und  Nachrichten",  Nr.  18),  wird  bis  auf  weiteres
beibehalten.  1

Nachzutragen  ist  unter  Nr.  24:  „Nachr  ichtengerät.“
  .

ellungen  und  Nachrichten  6  6  7.

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P  Londwirtschaft

FSusiessl"sesssesessssessssesssssssssssfsssssbsstss

*  Benzolverteilung.
gFerrlegsministerlum.  HKrlegsamt.
Tgb.  Mr.  Stab  ML  28881.  7.  17.  vom  27.  7.  1917
Kuszug.

Das  Kriegsamt  hat  sämtlichen  riegswirtschaftsämtern,
mit  Rücksicht  auf  die  bevorstehende  Motorpflugarbeit  für  die
Monate  August  und  September  ein  Mehrquantum  von.
50  v.  H.  über  die  normalerweise  zur  Verfügung  stehende
Menge  Benzol  eingeräumt.  Diese  50  v.  H.  werden  von  den
Mengen  der  Monate  November  und  Dezember  in  Abzug  gebracht
  werden,  während  im  Monat  Oktober  wiederum  die
gewöhnlichen  unverkürzten  Zuweisungen  (wie  im  Juli)  erfolgen
  werden.

Die  Erhöhung  der  Benzolmenge  für  August  und  September
  um  50  v.  H.  ist  aus  Gründen  der  Einheitlichkeit  —
zur  Vereinfachung  der  Berechnung  der  später  zu  kürzenden
Mengen  —  erfolgt,  trozdem  einzelne  K.  W.  Ae.  mit  geringen
Erhöhungen  ausgekommen  wären.

Es  wird  besonders  darauf  aufmerksam  gemacht,  daß  es
selbstverständlich  den  K.  W.  Ae.  überlassen  bleibt,  ob  sie  das
gapze  Mehrquantum  gleich  verbrauchen  oder  sich  einen  Teil
für  späteren  Bedarf  vorbehalten.  Aus  der  von  der  Inspektion
  des  Kraftfahrwesens  geforderten  Monatsnachweisung
muß  ersichtlich  sein,  wieviel  von  den  für  den  Monat  zur  Verfügung
  gestellten  Mengen  wirklich  abberufen  ist.  Bei  der
Zuweisung  des  Benzols  sind  in  erster  Linie  die  Anforderungen
  für  Pflugmotore  zu  berückfichtigen,
  alle  anderen  noch  so  begründeten  Anforderungen
müssen  zurückgestellt  werden.  Die  Durchfit  hrung
der  Pflugarbeit  für  die  Herbstbestellung
bleibt  die  Hauptsache.  .

Unter  allen  Umständen  werden  die  jetzt  erfolgten  Mehr-Uberweisungen
  von  50  v.  H.  in  den  Monaten  November  und
Dezember  an  den  Benzolzuweisungen  gekürzt.

Es  ist  noch  davon  Vormerkung  zu  nehmen,  daß  das
Landwirtschaftsbenzol  für  die  AugustSeptember--Periode  im.
Monat  August  nur  bis  zur  Hälfte  der  zugewiesenen  Mengen
in  Anspruch  genommen  werden  darf;  das  auf  den  Monat

———N
»

September  entfallende  Quantum  darf  also  nicht  bereits  ganz

oder  teilweise  für  August  angefordert  werden.

Weiterhin  ist  zu  beachten,  daß  das  zugewiesene  Benzol
nicht  bereits  jeweilt  am  Monatsanfang  in  voller  Höbe  zur
Verfügung  steht,  da  es  nicht  aus  eiwa  vorhandenen  Beständen
  entnommen  werden  kann,  sondern  die  Zuweisung  sich
nach  Maßgabe  der  fortschreitenden  Benzolerzeugung  moglichst
  regelmäßig  über  den  ganzen  Monat  erstrecken  muß.

*  Verleihung  von  Sielengeschlrren  an  Landwirte.

Infolge  der  Lederknappheit,  die  es  vielen  Landwirten
unmöglich  macht,  beschädigte  Geschirre  anszubessern  und
neue  anzuschaffen,  haben  die  Traindepots  einen  beschränkten
Vorrat  an  Sielengeschirren  zur  Verleihung  an  Landwirte
bereitgelegt.  Bei  Bedarf  sind  Anträge  auf  Ueberweisung
von  Geschirren  durch  die  Le  ndwirtschaftskammern  an  die  zuständigen
  stellvertretenden  Generalkommandos  zu  richten.
Die  Verleihung  erfolgt  von  sämtlichen  preußischen  Traindepots
  unter  nachstehenden  allgemeinen  Bedingungen:

für  Paar  und  Tag  (einschl.  Sonn-  und  Festtage)  ist  eine
Gebühr  von  0.25  Mk.  zu  entrichten.  —  Abweichungen
hiervon  (Erhöhung  oder  Verringerung  der  vorstehenden
Gebühr)  können,  wenn  besondere  Verhältnisse  dies  be-