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2  R  rlegsamt.

diese  jenzt  unbenuzten  Stifte  im  Reichsinteresse  abzuliesern.
  Die  Ablieferung  kann,  sofern  nicht  durch  Schulen
Sammlungen  veranstaltet  werden,  durch  Einsendung  an
die  Kriegsmetall-Aktiengesellschaft  in  Berlin  W.  9,  Potsdamer
  Straße  10/11  erfolgen.  Nach  Feststellung  des
Platininhalts  vergütet  die  Kriegsmetall-Aktiengesellschaft
für  jedes  Gramm  Reinplatin  8  Mark.  Alle  früheren  Veröffentlichungen
  über  das  Sammeln  der  Platinbrennstifte
sind  durch  die  vorstehende  Mitteilung  ersetzt  und  haben
keine  Güstigkeit  mehr.

Gummi.
Stillegung  von  Gummi,  und  Aszbest.  Fabriken.

Es  wird  darauf  hingewiesen,  daß  am  15.  August
damit  begonnen  worden  ist,  eine  Anzahl  Gummi.,
Asbest.  und  Packungs-Fabriken  als  nicht  kriegswichtig
mit  Rohstoffen  nicht  weiter  zu  versorgen.

Die  Besteller  werden  aufgefordert,  sich  zu  vergewissern,
  daß  die  schon  erteilten  Aufträge  bezw.  Neuausträge
  ausgeführt  werden  können.  KRA  Sektion  G
und  die  Kriegsamtstellen  sind  in  der  Lage,  die  Fabriken

anzugeben,  bei  denen  Aufträge  untergebracht  werden
können.

Zu  der  in  Nummer  25  Seite  5  veröffentlichten  Verfügung
  Tab.  Nr.  Stab  Tech.  6830.  7.  17  K.  betr.  Ersparnis
von  Brennstoffen,  wird  mitgeteilt,  daß  die  Kriegsamtstelle
  Honnover  bereits  seit  Mitte  Juni  durch  Einrichtung
eines  von  einem  Fachmann  geleiteten  Referates  für
senerungstechnische  Beratung  die  Aufgabe  der  Kohlenersparnis
  und  eine  zentrale  Beeinflussung  der  Kohlenverbraucher
  in  Angriff  genommen  hat.  Die  im  Korpsbereich
  tätigen  Dampfkesselüberwachungsvereine  einschließlich
  des  Vereins  für  Feuerungsbetrieb  und  Rauchbekäömpfung
  in  Hamburg,  haben  ehrenamtliche  Mitwirkung
  zugesogt.  Zur  technischen  Beratung  auf  dem
Gebiete  der  reinen  Zentralheizungen  ist  die  Mitarbeit
jührender  Heizungsfirmen  angebahnt;  in  Fühlung  mit
gegeben.  Den  Dampfkesselbesitzern  ist  eine  besondere

„Mitteilung“  übersandit  worden,  die  näheres  über  die

Art  der  Einflußnahme  enthält.

Unter  anderem  heißt  es  darin:

1.  Der  Prüfende  kommt  als  technischer  Freund
der  Betriebe,  zugleich  aber  als  der  verantwortliche
Hüter  der  Rechte  für  die  Allgemeinheit  auf  Kohle.

2.  Die  Prüfungen  find  in  enger  Fühlung  mit  den
Betriebsleitungen  und  durch  diese  weitgehendst  unterstützt
  vorzunehmen.

3.  Die  Prüfung  soll  die  gesamte  Wärmewirtschaft
des  Betrieber  zu  erfassen  suchen.  Daher  sind  jeweils

nach  Zeit  und  Möglichkeit  Kesselanlagen,  Maschinenanlagen,

  Rohrleitungsanlage,  Heizanlage  und  sonstige
wärmeverbrauchende  Anlageteile  sowie  Betriebsmittel

(Koble).  Betriebsshhrung  und  Ueberwochuno  Be-Amnlche

  Mittellungen  und  Machrichten

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HNummer  26

triebseinteilung  in  feuerungstechnisch  wirtkschaftlicher
Hinsicht  in  die  Prüfung  einzuschließen.

4.  Vollständigkeit  der  Prüfungen  tritt  aber  zurück
  gegenüber  schneller  Wirksamkeit  des  fachmännischen
  Eingreisens  unter  Beschränkung  anf.  das  im
Angenblick  erreichbare  ökonomische  Teilergebnis.  Gegebenenfalls
  wird  wiederholtes  Eingreifen  die  Einzelergebnisse
  zum  wünschenswerten  Gesamtergebnis  zusammenfügen.


5.  Versuche  und  Messungen  sind  einfach  zu  gestalten
  und  möglichst  auf  Stichproben  zu  beschränken;
sachmännischer  Blick,  Urleil  und  Erfahrung  werden
pvielfach  Versuchsreihen  und  Feinmessungen  entbehrlich
  machen  oder  für  sich  allein  schon  zur  Beratung
führen.

6.  Vorschläge  zur  Mängelbeseitigung  sollen  von
den  im  Kriege  zur  Verfügung  stehenden  Mitteln  ausgehen;
  ausschlaggebend  ist  die  sachliche  Möglichkeit  der
Aunshilfe,  nicht  die  Kostenfrage  oder  die  Rücksicht  auf
Bequemlichkeit.

7.  Den  Abhilfevorschlägen  für  sachliche  Mängel
und  solchen  in  persönlicher  Hinsicht  (Bedienung,  Aufsicht),
  ist  gleiche  Beachtung  zu  schenken.  .

8.  Die  Ergebnisse  der  Prüfung  und  Beratung
sind  durch  stichwortartige  Ausfüllung  einer  vorgedruckten
  Besundskarte  niederzulegen.

Schließlich  hat  die  Kriegsamtstelle  auch  in  der  Presse
durch  einen  wirksamen  Aufruf  auf  die  Notwendigkeit
sparsamen  Kohlenverbrauchs  und  die  Bedeutung  den
seuerungstechnischen  Veratung  hingewiesen.  Mit  Necht
wurde  darin  betont,  daß  es  vornehmlich  auch  gilt,  die
Bedienung  zur  Wirtschaftlichkeit  zu  erziehen.  „Der#
tüchtige  Heizer  ist  der  Verwalter  gewaltiger  nationaler
Werte!“  #6  -

iissi-Iss--IIII-s,ssis  ist«-Is--ssstsI-s.ssis-«i--»Funktion«-si-nkst-III  ssssiissgtsgisstpssnassssss

Waffen  und  Munition

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e  isbssss##etkiuettessseskee  essssssst““s“  1

nstandhaltung  der  Fabriken.

..  Ririegseamt  2
Wassen-  und  Munitions-  Bescheffungs-  Amt
Chefiungenleur
B.  Nr.  392.  8.  17.  R.  T.  H.  I.  V.  8.  6.  17.
Die  starke  Ausnutzung  aller  vorhandenen
maschinen  und  Gerätschaften  bedingt  eine
starke  Abnutzung.  Es

Werkzeugverhältnismäßig

ist  eine  erste  Plicht  der  mit  der
Leitung  der  Betriebe  betrauten  Personen,  ständig  ein  wachsomes
  Auge  auf  den  Zustand  ihrer  technischen  Einrichtungen
zu  haben  und  die  erforderlichen  Ausbesserungsarbeiten  recht-Eingriff

  zur  rechten  Zeit

zeitig  anzuordnen;  ein  kleiner  cchten.
Betrieb  vorkann

  schweren,  langwierigen  Stockungen  im
beugen.  «

Unm  dieienigen  Fabriken  zu  unterstützen,  die  nicht  selbst
in  der  Lage  sind,  die  erforderlichen  Ausbesserungen  rasch
und  sachgemäh  Jurchzuführen,  hat  das  Waffen=  und
Munitions-Beschaffungs-Amt  die  Maschinenausgleichstellen
angewiesen,  bei  Reparaturarbeiten  tatkräftige  Unterstützung
zu  leisten  und  geeignete  nahe  gelegene  Firmen,  nötigenfalls
mit  Hill-  des  Anes.  nachauweisen.  i