gen  sind  an  die  Kriegsamtstelle  (Nebenstelle)  zu  richten,  die
für  den  Empfangsort  zuständig  ist.

Zur  Erleichterung  für  die  beteiligten  Kreise  hat  Kriegsamt-Stab
  einen  besonderen  Antragsvordruck  berausgegeben,
  der  bei  der  Lindendruckerei  und  Verlags-G.  m.  b.  H.,
Berlin  NW6,  Schiffbauerdamm  19,  bezogen  werden  kann.
Preis  bei  portofreier  Zustellung:  50  Stück  1.30  M.,  100  Stück
2.30  M.,  500  Stück  9.00  M.,  1000  Stück  17.50  M.  Die  kriegswirtschaftlichen
  Unternehmungen  tun  gut,  sich  für  alle  Fälle
eine  Anzahl  dieser  Vordrucke  bereitzulegen.

Anträge  auf  Wagengestellung,  denen  Dringlichkeitsbescheinigungen
  der  Kriegsamtstellen  (Nebenstellen)  beigefügt
  sind,  werden  von  den  Linienkommandanturen  und
Wagenbüros  gleich  dringlich  behandelt  wie  Anträge  auf  die
Beförderung  solcher  Güter,  die  in  der  Dringlichkeitsliste  enthalten
  sind,  und  bei  denen  es  an  sich  keiner  besonderen  Bescheinigung
  oder  eidesstattlichen  Erklärung  der  Dringlichkeit
  bedarf.  Irgendwelche  Verzögerungen  im  Versand
  könnennicht  eintreten,  wenn  die  Bescheinigungen
  auf  den  ordnungsmäßig  ausgefüllten  Vordrucken
  nur  rechtzeitig  beantragt  werden.

Z  der  zahlreichen  Wünschen  um  die  Aufnahme  weiterer
Güter  in  die  Transporkdringlichkeitsliste  wird  bemerkt,  daß
die  Liste  grund  fätzlich  nur  auf  die  allerkriegswichtigsten
  Güter  beschränkt  bleiben  soll;  denn  nur  unter  dieser
Voraussetzung  kann  die  bevorzugte  Wagengestellung  für  die
Güter  der  Liste  als  gesichert  gelten.  Ein  Anschwellen  der
Liste  auf  den  früheren  Umfang  würde  am  allerwenigsten
auch  im  Interesse  der  Industrie  liegen;  denn  die  Folge  wäre,
daß  Linienkommandanturen  und  Wagenbüros  auch  für  die
Giiter  der  Liste  wieder  besondere  Ausweise  und  Bescheinigungen
  verlangen  müßten,  was  zu  einer  weiteren  Erschwerung
des  gesamten  Güterverkehrs  führen  würde.  Viele  Anfragen
an  den  Stab  des  Kriegsamtes  würden  überflüssig  sein,  wenn
der  „Neue  Wegweiser  für  den  Eisenbahngüterverkehr“
  immer  genaue  Beachtung  fände.  Er
hibt  in  kurz  zusammengedrängter  Form  über  alle  Fragen
Auskunft,  die  an  den  Versender  und  Empfänger  von  mittelbaren
  und  unmittelbaren  militärischen  Gütern  herantreten
können.  Der  „Wegweiser“  ist  der  Nummer  20  des  „Kriegsamt.
  Amtliche  Mitteilungen  und  Nachrichten“  als  Beilige
beigefügt.  Die  Transportdringlichkeitsliste
wird  regelmäßig  im  „Kriegsamt“  veröffentlicht.  In  ihrer
derzeitigen  Fassung  findet  sie  sich  in  Nummer  18  S.  7.  Seitdem
  ist  ein  Nachtrag  ergangen,  der  in  Nummer  25,  S.  7,
abgedruckt  worden  ist.  Sonderbrucke  der  Liste  werden  nicht
gefertigt.  —-*

  Rechtzeitige  Vorkehrungen  zur
Uerhinderung  von  Entladeschwierigkeiten.


KRKrelegsministerium.  Kriegsomt.
Cagb.  Nr.  Stab  3d.  23011.  8.  17.  K.  vom  3.  6.  1917.
un  den  vordringlichsten  Fragen,  die  die  schärfere  Anspannung
  der  Verkehrsverhälinisse  in  den  Herbst=  und

Wintermonaten  stellen  wird,  gehört  die  Frage  der  Arbeiterbeschaffung

  für  Zwecke  der  ungesäumten
  Entladung  und  Beladung  der
Güterwagen.  «

In  Nr.  25  des  „Kriegsamt“  wurde  bereits  auf  verschiedene
  Möglichkeiten  der  Organisation  von  Be-  und  Entladehilsen
  bingewiesen.  Meztere  Anregungen,  die  allgemeine

die

Nummer  26

7“—————

Beachtung  verdienen,  gibt  ein  von  der  Kriegsamtstelle
Magdeburg  eingeleiteter  nenartiger  Versuch,  über  den  vorläufig
  folgendes  mitgeteilt  werden  kann:

Zur  Deckung  vorübergehend  auftretenden  Arbeiterbedarfs

  —  z.  B.  bei  Güterentladungen,  Straßenreinigung
bei  starkem  Schneefall,  Näumungsarbeiten  bei  Bränden  usw.
—  ist  in  Magdeburg  unter  Beteiligung  der  Rüstungsindustrie,
  der  Zuckerindustrie,  des  Kohlenbandels,  der  Fuhrunternehmerschaft
  und  der  Stadtverwaltung  als  Privatunternehmen
  unter  behördlichem  Einfluß  eine  Arbeiterausgleichstelle
  G.  m.  b.  H.  gegründet  worden.  —
Das  Stammkapital  der  Gesellschaft  beträgt  21  500  Mark,
der  einzelne  Geschäftsanteil  mindestens  500  Mark.  Je
100  Mark  geben  eine  Stimme  in  der  Gesellschafterversammlung.
  —  Der  Vorsitzende  des  Aufsichtsrats,  der  aus  mindestens
  drei  Mitgliedern  besteht,  wird  von  der  Kriegsamtstelle
  bestellt.  Die  Wahl  der  sonstigen  Mitglieder  erfolgk
durch  Mehrheitsbeschluß  der  Gesellschafterversammlung.  —
Zu  Geschäftsführern  sind  zwei  Kaufleute  gewählt  worden,
die  organisatorisch  geschult  und  mit  den  industriellen  und
Handelsverhältnissen  in  Magdeburg  vertraut  sind.  —  Dis
Gesellschaft  beabsichtigt,  ihre  Tätigkeit  nach  erfolgter  Büro-Organisation
  gegen  Mitte  August  aufzunehmen.
Die  erforderlichen  Arbeitskräfte  will  sich  die  G.  m.  b.  H.,
als  kriegswichtig  im  Sinne  des  Hilfsdienstgesetzes  erklärt
  wird,  in  erster  Linie  durch  Benutzung  der  örtlichen
Arbeitsnachweise  beschaffen,  weiter  durch  Anfordern  von
Hilfsdienstpflichtigen,  durch  Schüler  der  höheren  Klassen
der  Lehranstalten,  die  bei  Bedarf  durch  die  Schule  gestellt
werden,  ferner  durch  Einstellung  von  Frauen  und  endlich,
wenn  alle  vorgenannten  Mittel  erschöpft  sind,  durch  Anforderung
  von  Gefangenen  und  Militärpersonen  bei  der
Arbeiterbeschaffungsstelle  der  Kriegsamtstelle,  die  dann  in
Verbindung  mit  dem  stellv.  Generalkommando  den  Rest  der
erforderlichen  Arbeitskräfte  stellt.  —  Im  übrigen  soll,  ähnlich
  wie  die  im  Bezirk  des  stello.  Generalkommandos
VII.  A.-K.  erlassene,  hier  schon  mehrfach  erwähnte  Verordnung
  (Wortlant  siehe  „Kriegsamt“  Nr.  14,  Seite  5),  eine
Verordnumg  des  stellv.  Generalkommandos  IV.  A-K.  bewirkt
  werden,  wonach  im  öffentlichen  Interesse  in  dringenden
  Fällen  jederzeit  aus  der  Bürgerschaft  Menschenkräfte
herangezogen  werden  können,  die  dann  zur  Arbeitsleistung
der  Arbeiterausgleichstelle  überwiesen  werden.

Eine  Meldepflicht  derart,  daß  alle  freien  Arbeitskräfte
oder  bestimmte  Kategorien  von  den  Mitgliedern  der  Gesellschaft
  der  Geschäftsführung  aufzugeben  sind,  ist  nicht  vorgesehen,
  da  sich  aus  den  Vorverhamlungen  ergeben  hat,  daß
nicht  damit  gerechnet  werden  kann,  Arbeiter  bestimmter  Betriebe
  für  Arbeitsleistungen  in  anderen  Betrieben  zu  ge“
winnen.  Selbst  in  den  eigenen  Betrieben  macht  es  nach  den
vorliegenden  Erfahrungen  die  größten  Schwierigkeiten,  Arbeiter
  zu  anderen  Arbeiten  heranzuziehen,  als  für  die  ##
eingestellt  sind.  ·

Von  vornherein  wird  die  Geschäftsführung  darauf  hirarbeiten,
  sich  einen  ständigen  Stamm  von  Arbeitern  zu
sichern.  Einen  Anhaltspunkt  für  die  erforderliche  Durchschnittszahl
  geben  ihr  hierfür  die  Aufzeichnungen  des  stellb.
Generalkommandos  über  die  von  der  Industrie  usw.  bisher
für  Entladezwecke  angeforderten  Soldaten  und  Gefangenen.

Zur  Regelung  der  Entlohnung  wird  im  Einvernehmen
mit  dem  stellv.  Generalkommando  von  der  Geschäftsführung
eine  Lohnskala  ausgearbeitet  werden:  Die  Arbeiter  sollon
bestimmte  Stundonlöbne  erhalten.  auch  sollen  ihnen,  sowe