nammer  —  4

sie  zum  Arbeiterstamm  der  Gesellschaft  gehören,  Tagesmindestlöhne
  garantiert  werden.

Die  Bezahlung  aller  Arbeiter  erfolgt  durch  die  Ge
schäftsführung,  die  ihrerseits  unmittelbar  nach  Erledigung
des  Auftrages  von  den  Auftraggebern  die  Unkosten  einzieht.
Entweder  sollen  hierbei  die  Stundenlöhne  zugrunde  gelegt
werden,  oder  aber  es  sollen  bestimmte  Panschalsätze  (3.  B.
bei  Entladungen  von  Wagen  bestimmter  Größe  mit  gleichartigem
  Inhalt)  gesordert  werden.  —  Durch  die  sofortige
Einziehung  der  Rechnungen  wird  erreicht,  daß  der  K  pitalbedarf
  der  Gesellschaft  möglichst  niedrig  gehalten  werden
kann.

Nach

alledem  gedenkt  die  Ausgleichstelle  in  ähnlicher
Form  zu  arbeiten,  wie  die  seit  langen  Jahren  in  verschiedenen
  Großstädten  bestehenden  Botengängergesellschaften.

Bemerkt  wird  noch,  daß  künftighin  alle  Anforderungen
der  Magdeburger  Industrie  usw.  nach  ungelernten  Arbeitskräften
  zur  Deckung  vorübergehenden  Bedarfs  an  die  Arbeiterausgleichstelle
  gehen  sollen,  bezw.  d  sofern
beim  stellv.  Generalkonmnando  eingehen,  der  Ausgleichstelle
überwiesen  werden.  Die  Kriegsamtstelle  Üöt  eine  dauernde
Kontrolle  aus,  doß  das  der  „Arbeiterausgleichstelle  zur
Verfügung  stehende  Menschenreservoir  nicht  zu  kriegsunwichtigen
  Zwecken  mißbraucht  wird.  —  Im  übrigen  ist
dafür  Vorsorge  getroffen,  daß  Ausgleichstelle  und  Fubramt
miteinander  in  enoster  Verbindung  arbeiten.  Ihre  Büros
werden  im  gleichen  Sause  untergebracht  werden.

Weitere  Mitteilungen  Über  die  Lohnskalen,  die  Tagesmindestlöhne,
  die  Tarife  für  die  Unternehmer,  die  Anfnahme
der  Verbindung  mit  den  Arbeitsnachweisen  und  den?  chulen
solgen  baldm  öglichst.

Kriegsamt  Stab  mißt  einem  gegenseitigen  regen  Erfahrungsaustausch
  die  allergrößte  Bedentung  fur  bie  Lösung
der  schwierigen  Frage  der  Arbeiterbeschaffung  bei  und  bittet
daher  alle  in  Betracht  kommenden  Kreise,  insbesondere  aber
die  Gemeindeverwaltungen,  zweckdienliche  Anregungen  und
Mitteilungen  über  neue  Versuche  unter  obiger  Nummer
hierher  gelangen  zu  lassen.  Auch  Mitteilungen  über  die
Organifation  neuer  Fuhrämter  werden  stets  danlbar  ententgegengenommen.


eEllgutbeförderung  von
Säureisendungen.

.  Hrlegsamt

Wwoatten-  und  Munltions-  Beschaffungs-##mt

Jmspcktion  der  technicchen  Institute  der  Artlllerle
HNr.  18.  8.  17.  R.  II.  5.  von  1.  8.  1917.—

Einige  Vorfälle  geben  Veranlassung  darauf  binzuweisen,
  daß  die  allgemeine  Eilgutbeförderung  von  Säuresendungen
  in  Kesselwagen,  Eisenfässern  und  Korbflaschen  ab
11.  6.  aufgehoben  ist.  Infolgedessen  werden  die  Mehrkosten
der  Eilgutverfrachtung  für  Säuren,  welche  nach  diesem  Zeitpunkt
  versandt  sind,  nicht  mehr  vom  #  umba  bezw.  der
Kriegschemikalten  A.-G.  getragen.  Sollte  in  Einzelfällen
die  Verfrachtung  als  Eilgut  erforderlich  sein,  so  hat  der
Empfänger  die  Kosten  zu  tragen,  falls  Wumba  die  Eilverfrachtung
  nicht  ausdrücklich  angeordnet  hat.

Arlegsamt.  Rmiliche  Mittellungen  und  Nachrichten

bezw.  daß  sie,  sofern  sie

Zwecke  der  Volksernährung.

Folgende  Mitteilung  der  Verkehrsabteilung  des  Kriegsministeriums
  wird  bekauntgegeben:
Krlegsminliteruum
Nr.  24./8.  A.  7.  V.  vom  1.  8.  1917.
Im  Anschluß  an  den  Erlaß  vom  6.  7.  17.  Nr.  1448.
6.  17.  A.  7.  V.  betr.  Aufstellung  immobiler  Kraftwagenkolonnen
  für  Transportzwecke  in  der  Heimat  wird  bestimmtt:
Der  Preis  für  die  Bennutzung  der  Lastkraftwagen  für
Zwecke  der  Volksernährung  wird  auf  60  Pf.  für  den  Nutztonnen-km.
  festgesetzt.

Benutzung  der  Laltkraftwagen  für

Bei  Verwendung  zu  anderen  Zwecken  regelt  die  Inspektion

  des  Kraftfahrwesens  die  Preisfestsetzung.

für  die  Bezirksverwaltung
auf  dem  Truppen-Uebungsplatz  Zelithaln  1.  Sa.
Krlegsminliterlum.  Wakfen-  und  Munitlons-Beschatfungs-Amt,

Nr.  757.  7.  I7.  D.  IV  J.  vom  4.  8.  1917

Sendungen  für  die  Bezirksverwaltung  auf  dem  Truppent
übungsplatz  Zeithain  i.  Sachsen  sind  wie  folgt  zu  leiten:  "„
a)  Bahnsendungen:  «»»«   **

Bezirksverwalkung  auf  Tr.-Pl.  Zeithain  i.  Sa.,  Vestimmung#
station  Röderau,  Unschlußgleis  des  Truppenübungsplatzes;
b)  Postsendungen:

Bezirksverwaltung  auf  Tr.-Pl.  Zeithain  i.  Sa.

sSesteseeesecse##m#####  ##ie##s#s###i#ssssssssstn  u#s#s#ssn#ss#sßssbsssss  %  v  [uosdsosi

fzmnbeiterfrage  6
———.——————sss—s———  #
Wohnungs-  und  Schlafstellennachweis

  für  HArbeiterinnen.

Prlegsminlsterlum.  Krsegsamt.

Krlege-rkatz-  und  frbelts-Departement,

Nr.  Jo15/7.  17  f.  z.S.  c.  vom  31.  7.  1917
Ruszug.

Die  Wohnungsfrage  für  die  in  der  Kriegsindustrie
tätigen  verheirateten  und  unverheirateten  Arbeiterinnen
wird  durch  die  starke  Verschiebung  von  Arbeitskräften  von
ihrem  Heimatsort  zur  Arbeitsstelle  von  immer  größerer  Bedeutung
  für  die  Sicherstellung  der  Kriegswirtschaft.  "6

Die  Einrichtung  und  fachmännische  Leitung  eines  gut
ausgebauten  Wohnungs-  und  Schlafstellennachweises  und
damit  verbundener  Wohnungskontrolle  vor  und  nach  Ueberweifung
  der  Wohnungen  an  die  Arbeiterinnen  ist  deshalb
von  grundlegender  Bedeutung.  Das  Kriegs-Ersatz-  und
Arbeits-Departement  hat  daher  mit  dem  Deutschen  Städtetag
  vereinbart,  daß  von  diesem  an  sämtliche  Städte  mit
einer  Zahl  von  10  000  Einwohnern  an  aufwärts  eine  Aufforderung
  ergeht,  die  seitens  der  Magistrate  bestehenden
Wohnungs-  und  Schlafstellennachweise  darauf  hinzuweisen,
in  engem  Einvernehmen  mit  den  Frauenarbeitsmeldestellen
und  den  Fürsorgevermittlungsstellen  bei  der  Unterbringung
der  in  der  Kriegswirtschaft  tätigen  Frauen  vorzugehen.

Seitens  der  Kriegsamtstellen  sind  dementsprechend  Maßnahmen

  zu  treffen,  ein  Zusammenarbeiten  auf  diesem  Gebiet
  mit  den  Gemeinden  herbeizuführen,  um  doppelte  oder
gar  gegensätzliche  Arbeit  zu  vermeiden  und  die  Nachweisung