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fllgemeines
*  Dringende  Mahnung.

Dem  Kriegsamt  ist  bekannt  geworden,  daß  dem  ver-Amiliche
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r  Wirtschaftokrelse,  denen
das  amtliche  Organ  zugehl,  werden  nachdrilcklich  gebeken,
für  sorgsame  Verwahrung  Sorge  zu  tragen  und  Vorkehrungen
  zu  treffen,  baß  Unberufenen  der  Inhalt  verschlossen
  bleibt.  Nur  besonders  vertrauenswilrdigen  Personen,
  die  aus  sachlichen  Gründen  über  die  kriegowirtschaftlichen
  Maßnahmen  unterrschtet  sein  müssen,  ist  Einblick
  zu  gewähren.  ·

Sofern  dem  Kriegoamt  Verstöße  gegen  diese  Forderungen
  zur  Kenntnis  gelangen,  wird  die  Zustellung  des
Blatlles  an  die  betreffenden  Bezieher  sosort  eingestellt

werden.
*  Versendung  des  „Kriegsamt“  nach

Bayern.

Laut  Mittellung  des  Kgl.  Bayer.  Kriegoministeriums,
Kriegeamt,  ist  das  „Kriegsamt.  Amtliche  Mitteilungen

und  Nachrichten“  von  einer  Reschöbehörde  verschiedenen
bayerkschen  Stellen  geliefert  worden,  ohne  daß  das  genannte
  Ministerium  hiervon  unterrichtet  war.  Demgemäsß
haben  jene  Stellen  die  bayerische  Beilage  zum  „Kriegsamt“
  bisher  nicht  erhallen.  Da  für  bayerische  Bezieher
die  Kenninis  dieser  Beilage  zur  Vermeidung  von  Schwierigkeiten
  und  Irrtümern  unumgänglich  ist,  werden  alle
uchtbayersschen  Behörden  sowie  etwaige  private  Stelleu,
dle  aus  besonderen  Gründen  Exemplare  des  Blattes  bisber
  an  bayerische  Stellen  weitergegeben  haben  oder  die
Uebermittlung  in  Zukunft  vorzunehmen  wünschen,  dringend
  gebeten,  derariige  Lieferungen  nach  Bayern  hinsort
  nur  im  Benehmen  mit  dem  Kgl.  Bayer.  Kriegsministerium,
  Kriegsamt,  München,  zu  veranlassen.

freigegeben.  Das  Inhaltsverzelchnis  beflndet  dich  auf  Seite  8.

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Papier  sparen!

Trotz  aller  Mahnungen  und  öffentlichen  Hinweise  (val.
„Kriegsamt"  Nr.  19,  Seite  1)  wird  nach  wie  vor  sowohl
im  Verkehr  mit  dem  Kriegsamt  wle  mit  den  Kriegsamtstellen
  von  Militär-  und  Zivilbehörden  im  täglichen  Schriftvorkehr
  die  heute  dringend  nolwendige  Einschränkung  im
Papierverbrauch  nicht  beachtet.  Ebenso  werden,  besonders  von
zahlreichen  privaten  Firmen,  immer  wieder  die  sogenannten
Respektbogen  auch  bei  ganz  kurzen  Mitteilungen  verwendet
oder  große  Bogen  benutzt,  wo  ein  Ouartblatt  vollkommen
genügen  würde.  Angesichts  der  bestehenden  Papierknappheit
  ist  es  dringend  erwünscht,  daß  alle  in  Betracht  kommenden
  Kreise  sich  größte  Einschränkung  hinsichtlich  des  Papierverbrauches
  auferlegen.

MIIIIIIIIIIIBL  —

Rohstoffe  .

———--.—-ee—a———————————————————

Berichte  der  Kriegs-Rohftoffnotellung.

Algemeines.
X  Nachtrag  zur  Zusammenstellung  von  Gesetzen,  Bekanntmachungen
  und  Verfügungen  betreffend  Kriegörohstoffe.
Mr.  Bl/.  1000  %%7.  17.  KRH.,  vom  I.  8.  19#7.

Zu  der  vom  Kriegsamt  im  Jannar  1917  heraus.“
gegebenen  Zusammenstellung  von  Gesetzen,  Bekanntmachungen
  und  Verfügungen  betreffend  Kriegsrohstoffe
nebst  deren  Nachträgen,  Ausführungsbestimmungen  und
Erläuterungen  ist  das  III.  Ergänzungsblatt  nach  dem
Stande  vom  1.  Juli  1917  erschienen.  Dieses  Ergänzungsblatt
  wird  auf  Anforderung  kostenlos  durch  die  Stellen
abgegeben,  durch  welche  die  Zusammenstellung  Bst.
10001.  17  KRA.  bezogen  worben  ist.

Webltoffe.
mill)
#  Verbot  der  Verarbeitung  von  altem  Tauwerk,  gebrauchten
Stricken,  Bindfäden,  Netzen  und  dergl.
Kriegsminliterlum.  Kriegsamt.
Krlegs-Rohstoff-Hbteilung.
Nr.  Bst.  779/8.  17.  K.  R.  A.  vom  20.  8.  1917.

Die  vielfach  verbreitete  Ansicht,  daß  altes  Tauwerk,  gebrauchte
  Stricke,  gebrauchter  Bindfaden,  alte  NRetze  und  dergl.
beschlagnahmefrei  seien  und  aufgelöst,  gezupft  oder  verarbeitet
  werden  dürfen,  ist  falsch.

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