2  Krlegsamt.,  fmiliche  Mlttellungen  und  Nachrichten

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Droerartige  gebrauchte  Gegenstände  find,  falls  sie  ihrem
bisherigen  Zweck  handelsüblich  und  wirtschaftlich  weiterhin
nicht  mehr  dienen,  auf  Grund  der  Bekanntmachung
Nr.  W.  IV.  900/4.  16.  KRA.  betreffend  Beschlagnahme  und

Bestanderhebung  von  Lumpen  und  neuen  Stoffabfällen  aller

Art  vom  16.  Mai  1916  beschlagnahmt.

Die  Verarbeitung  der  oben  angeführten  Gegenstände
ohne  Genehmigung  der  Kriegs--Rohstoff.  Abteilung  ist  verboten
  und  strafbar.

W.  M.
x  Beschlagnahme  und  Bestandserhebung  von  Bekleidungsund
  Ausrüstungsstücken  aus  Papierstoffen.

W.  M.  1  64/8.  I7.  KRH.  vom  17.  8.  1912.
Es  wird  darauf  hingewiesen,  daß  die  in  der  Bekanntmachung
  betr.  Beschlagnahme  und  Bestandserhebung  von
Bekleidungs-  und  Ausrüstungsstücken  für  Heer,  Marine
und  Feldpost  vom  1.  Februar  1916  (Nr.  W  M.  1300/12.
15  KRA.)  aufgeführten  Gegenstände  —  z.  B.  Litewken,
Gefangenenanzüge,  Fausthandschuhe  —  auch  dann  den
Bestimmungen  dieser  Bekanntmachung  unterliegen,  wenn

sie  aus  Papierstoffen  hergestellt  find.

Metalle.
#  Mobilisierung  von  Haushaltungsmetallen.

Was  im  Gaushalt,  im  Geschäft  entbehelich
odrr  leicht  ersetzbar  ist,  liefert  es  abl
Wer  solche  Stücke  behält,  versündigt  sich
am  Vaterlande.  er  schwächt  unstre  Front!

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Leder-Freigaben,

In  letzter  Zeit  haben  sich  viele  amtliche  Stellen,  sowie
anch  Privatpersonen  an  die  Kriegs-Rohstoff-Abteilung
mit  dem  Ersuchen  gewandt,  Leder  zur  Herstellung  oder
Ausbesserung  von  Schuhwerk  freizugeben.  s-Da

  alles  von  der  Heeres-  und  Marine-Verwaltung
nicht  für  dringenden  Bedarf  in  Anspruch  genommene
Leder  unverzüglich  freigegeben  wird,  ist  die  Kriegs-Rohstoff.
  Abteilung  leider  nicht  in  der  Lage,  derartigen  Gesuchen
  zu  entsprechen.  Das  freigegebene  Leder  wird  durch
die  der  Kontrollstelle  für  freigegebenes  Leder,  Berlin
W.  66,  Leipziger  Str.  123a,  angegliederten  Verteilungsorganisationen
  (Reichslederhandelsgesellschaft,  Sattlerleder-Handelsgesellschaft)
  unverzüglich  den  Verbrauchern
zugeführt;  es  ist  dafür  gesorgt,  daß  jeder  Lederausschnitthändler,
  Schuhmacher,  Sattler  usw.  regelmäßig  seinen,
wenn  auch  knappen  Anteil  an  dem  Verfügbaren  bekommt.
Klagen  über  vermeintliche  Stockungen  der  Versorgung
mit  freigegebenem  Leder  sind  nicht  an  die  Kriegs-RNohstoff-Abteilung,
  sondern  unmittelbar  an  die  Kontrollstelle  für
freigegebenes  Leder  zu  richten.

.  Holz.
.  Richtpreise  für  Holz  zur  Belieferung  des  Feldheeres.
Der  Kriegsausschuß  der  Holzindustrie  hat  auf  Einladung
  und  unter  dem  Vorsitz  der  Kriegs-Rohstoff-Abteilung
in  zweitägigen  Beratungen  NRichtpreise  für  Holz  zur  Belieferung
  des  Feldheeres  durchgearbeitet,  um  unter
Wahrung  der  bisherigen  Gesamtpreislage
die  Preise  der  einzelnen  Sorten  und  Bezirke  planmäßig  und
burchgreifender  als  es  bei  der  ersten  Aufstellung  der  Richtpreistafel
  möglich  gewesen  war,  gegenseitig  abzustimmen.
Die  neue  Tafel  (vergl.  Seite  3)  tritt  am  1.  Oktober  d.  J,
in  Kraft.  Sie  bringt,  wie  besonders  betont  sei,  insgesamt
keine  Erhöhung  oder  Ermäßigung  der  Richtpreise,  sondern
mu  eine  Vervollkommnung  ihres  Aufbaues  und  eine  Ausseilung
  bisheriger  Unebenheiten.

Elektrizitäf.
1  Einschränkung  des  Stromverbranches.

Bei  den  Berhandlungen  über  die  Einschränkungen
des  Stromverbauch  wird  immer  wieder  festgestellt,  daß
gegen  die  elementarsten  Regeln  der  Kraftübertragung
verstoßen  wird.  Bekanntlich  ist  der  Wirkungsgrad  jeder
Kraftmaschine  und  folglich  auch  der  des  Elektromotors
am  besten,  wenn  die  Maschine  nahezu  voll  belastet  arbeitet.
Er  sinkt  bei  Elektromotoren  auf  70—80  Prozent  bei
halber  Belastung  und  auf  50—60  Prozent  bei  Viertelbelastung.
  Wer  aljo  veranlaßt,  daß  Motoren,  die  3.  B.
für  350  PB  bestimmt  sind,  nur  mit  150  PS  arbeiten,  verursacht
  eine  Verschwendung  von  20—30  Prozent  der
dem  Elektrizitätswerk  entnommenen  elektrischen  Arbeit.

Handelt  es  sich  um  Drehstrom-Motoren,  so  tritt
neben  der  Abnahme  des  Wirkungsgrades  auch  eine  gans
außzrordentliche  Verschlechterung  des  Leistungsfaktors
(cosinus  4)  ein.  Damit  wird  die  Möglichkeit  der  Ausnutzung
  der  Anlagen  herabgesetzt  und  das  Kraftwerk  so
unzweckmäßig  beansprucht,  daß  seine  Betriebsführung
und  seine  Wirtschaftlichkeit  leidet.  —

Deswegen  muß  bei  Einschränkung  der  Betriebe  das
Urteil  des  Fachmannes  in  Anspruch  genommen  und  selbstverständlich
  auch  beachtet  werden.