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HMummer  77

Bei  Stillegung  und  Zusammenlegung  von  Betrieben

  müssen  die  Werke  zuerst  ausgeschaltet  werden,
deren  Einrichtungen  technisch  so  mangelhaft  sind,  daß  eine
Verringerung  des  Betriebes  nicht  durch  das  Ausshalten

einiger  Maschinen  mit  Einzel-  oder  auch  mit  Gruppen-Antrieb
  herbeigeführt  werden  kann,  also  Werke,  die  nur
eine  einzige  Hauptantriebsmaschine  haben,  die  beim
Weiterlaufen  natürlich  sehr  schlecht  belastet  wäre.  —  Was
hier  über  den  Wirkungsgrad  der  Elektromotoren  gesagt
ist,  gilt  übrigens  sinngemäß  erst  recht  für  die  Antriebsmaschinen
  anderer  Art,  also  auch  für  Fabriken  mit  einer
Hauptdampfmaschine  und  ausgedehnter  Transmission
Kohlenuntersuchungen.  »  "«»«
Im  Versuchsfeld  der  Sektion  El.  werden  auch
Kohlenuntersuchungen  ausgeführt.  Die  Untersuchungen
erfolgen  auf  Antrag  an  das  Kriegsamt,  KRA.,  Berlin
  8W  11,  Königgrätzer  Str.  28,  gegen  Berechnung  der
Selbstkosten.  Die  Proben  selbst  sind  an  Herrn  Professor
Dr.-Ing.  Kloß,  Charlottenburg,  Technische  Hochschule,  zu
senden.

*  Besuche  bei  Sektion  El.
Die  Sektion  El.  (Berlin  SW.,  Königgrätzer  Str.  28)
weist  darauf  hin,  daß  unangemeldete  Besuche  nur  noch  in
der  Zeit  von  11—1  Uhr  vormittags  empfangen  werden.

Verschiedenes.

*  Freigaben  von  Streichmasse  für  Instandhaltung  der  Pappdächer
  kriegswirtschaftlich  wichtiger,  insbesondere  landwirtschaftlicher
  Gebände.  ·  «

Es  wird  darauf  hingewiesen,  daß  für  die  Instandhaltung
  der  Pappdächer  kriegswirtschaftlich  wichtiger,  insbesondere
  landwirtschaftlicher  Gebäude  Streichmasse  bei

der  Kriegsansgleichstelle  für  Dachpappenteer  G.  m.  b.  H.,

Berlin  W.  85,  Potsdamer  Straße  1188,  angefordert  werden

  kann.  Da  außer  den  fünf  Prozent,  welche  den  Gasanstalten

  zur  Abgabe  an  selbstverbrauchende  Handwerker
freigegeben  worden  sind,  nur  begrenzte  Mengen  zur  Versfügung
  stehen,  so  konn  nur  das  dringend  Notwendige  besücksichtigt
  werden.  Bei  dem  Antrag  auf  Zuweifung  ist
der  Zeitpunkt  der  letzten  Teerung,  sowie  die  Quadratmeteranzahl
  der  zu  streichenden  Doachfläche  anzugeben.

Die  Nichtigkeit  und  Dringlichkeit  des  Antrages  ist  durch
die  Kriegsamtstellen  und  Kriegswirtschaftsstellen  bescheinigen

  zu  lassen
Sammlung  der  Anforderungen  innerhalb  einer  Gemeinde
  oder  eines  Ortes  durch  den  Gemeinde-  oder  Ortsvorsteher
  wird  empfohlen.

Bestehende  Instandhaltungsverträge  geben  an  sich
keinen  Anspruch  auf  Zuweisung  von  Streichmasse.  Allein
die  kriegswirtschaftliche  Wichtigkeit  ist  entscheidend.

Beratungs-  und  HRuskunftsstelle  für
leizungsbetriebe  beim  Rriegsamt.

Kriegsminlssterlum,  Krlegsamt.
Krlegs-Rohstoff-Mbtellung

Gekt.  El.,  Heizbetrieb.

Angesichts  der  Schwierigkeiten,  die  auch  im  kommenden
Winter  für  Heizungen  zu  erterten  sind,  ist  beim  Kriegsamt
  (Kriegs-Rohstoff-Abteilung)  eine  Beratungs-  und
Auskunftsstelle  für  Heizungsbetriebe  (abgekürzt:  „Heizbetrieb“)
  eingerichtet  und  der
worden.

Sektion  El.  angegliedert

—.  .————  —.  —  —

Die  Aufgaben  dieser  Abteilung  „Heizbetriebe“  sind:.
1.  Empfangnahme  der  Anfragen  aus  der  Praris,  insbesondere
  Fragen  über  Materialbeschaffung,  Freigaeaben
  und.  gegebenenfalls  Vermittlung  mit  den  zuständigen
  Dienststellen,  besonders  für  Instandsetzungsund
  Unterhaltungsarbeiten  an  bestehenden  Heizungsanlagen
  oder  für  den  Ausbau  und  Neubau  von  neuen
SHeizungsanlagen,  die  in  kriegswirtschaftlichem  Interesse
  liegen.  Prüfung  von  Projekten.
2.  Planmäßige  Anleitung  zur  zweckmäßigen  Benntungder
  Heizungseinrichtungen  einschließlich  der  Regelüung
  des  Dienstbetriebes  der  berufsmäßigen  Heizer.
und  deren  Unterweisung  in  der  Bedienung  der'
Anlagen.  .  s-«  "  *
8.  Zusjammenwirken  mit  den  Oritsbehörden,  Landesregierungen
  und  städtischen  Verwaltungen  anf  Einschränkung
  der  Heizungen  in  privaten,  öffentlichen  und
Dienstgebänden.  §
4.  Verkehr  mit  Verbänden  und  sonstigen  Interessen-Vertretungen,
  die  für  die  Aufklärung  und  Anlettung
der  Bevölkerung  in  Betracht  kommen.  1
Auskunft  und  Belehrung,  gegebenenfalls  unter  Zuhilfenahme
  der  Presse  und  sonstigen  öffentlichen
Organe,  der  Vereine  usw.,  wic  eine  Ersparnis  am
Brennmaterial  zu  erreichen  ist.  *-1
Der  Heizbetrieb  befaßt  sich  nicht  mit  der  Kesselheizung
der  Industrie  oder  mit  rein  gewerblichen  Heizanlagen,
sondern  nur  mit  der  Heizung  von  Fabriken,  öffentlichen  und
Wohngebäuden,  Hotels,  Sanatorien  und  ähnlichen  Zwecken
dienender  Gebäude  sowie  kleinerer  Betriebe,  Bäckereien
und  ähnlichem.
Dem  HBeizbetrieb  ist  ein  Ausschuß

Et

beigegeben  worden,

der  die  Aufgabe  hat,  ihn  in  allen  oben  gekennzeichneten  Angelegenheiten

  zu  beraten.  Bei  der  Auswahl  des  Ausschusses
ist  darauf  Rücksicht  genommen  worden,  daß  alle  mit  Heizungen
  in  unmittelbare  Berührung  kommenden  Bevölkerungs--"



und  Industriekreise  in  ihm  vertreten  sind,  und  zwar  ist  sowohl
  auf  die  Hersteller  und  Lieferanten  von  Heizungen  wie
auch  auf  die  Verbraucher  und  Benntzer  derselben  Rücksicht
henommen  worden.  1  -«.

Ferner  ist  dem  Ausschuß  eine  Frauenabteilung  auge—
gliedert  worden,  die  sich  besonders  mit  der  Auiklärung  im
Haus  und  Familie  zu  befassen  hat.  .·...,.·

Eine  Ergänzung  des  Ausschusses  wird  nach  Bedarf  vorbehalten.

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Kübler  übertragen  worden,  der  auch  den  Vorsitz  im  Ausschuß

  führt.  Stellvertreter  des  Voarsitzenden  ist  Herr
Dieterich,  Direktor  des  Verbandes  der  Centralheizungs-Industrie.
  Das  Bureau  des  Heizbetriebes  befindet
  sich  Berlin  SW  11,  Königgrätzer  Str.  28.
an  das  auch  alle  Zuschriften  und  Anfragen
zurichten  sind.  Anschrift:  »««»
Kriegsamt,  K.  R.  A.  Sekt.  El,  Heizbetrieb.

Es  liegt  im  Interesse  jedes  an  dem  Heizbetriebe  Interessierten,
  etwaige  Wünsche  und  Anregungen  dieser  neuen
Stelle  bald  zuzuleiten.  Es  ist  mit  dieser  Einrichtung  nicht  etwa
die  Schaffung  einer  neuen  Behörde  oder  einer  neuen  Organisation
  beabsichtigt  gew'sen,  die  ihre  Ausgabe  in  einer  weiteren
Reglementierung  oder  Beschränkung  des  Verbrauchs  sieht,
sondern  lediglich  eine  Beratungsstelle,  die  don  einheitlichen
Gesichtspunkten  und  auf  Grund  fachmännischen  Wissens
unter  Berücksichtigung  der  praktischen  Bedürfnisse  der

Oeffentlichkeit,  sowie  der  durch  die  Kriegswirtschaft  bedingten

  Notwendigkeiten  ausgleichend  und  vermittelnd  zu  wirten
versucht.  Namentlich  sollen  non  ihr  die  gerade  auf  dem  G-